Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
In Lauf setzen der Verjährungsfrist nach § 852 Abs. 1 BGB
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1990, 1725 (Ls.)
- NJW-RR 1990, 606
- MDR 1990, 708
- VersR 1990, 539
- WM 1990, 642
- BB 1990, 2147
Wird zitiert von ... (27)
- BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98
Bauvertrag
Der erkennende Senat hat indes mehrfach mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis der vom Gesetz erforderten positiven Kenntnis grundsätzlich nicht gleichsteht; dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn der Geschädigte bzw. sein gesetzlicher Vertreter es versäumt hat, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen und deshalb letztlich das Sichberufen auf Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 133, 192, 198; vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - VersR 1990, 539 und vom 16. Dezember 1997 - VI ZR 408/96 - VersR 1998, 378, 380). - BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08
Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen …
Diese Rechtsprechung betrifft aber nur Fälle, in denen letztlich das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 133, 192, 198 ff.; 150, 94, 97 f.; vom 5. Februar 1985 - VI ZR 61/83 - VersR 1985, 367, 368 f.;… vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88 - a.a.O.; vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - VersR 1990, 539;… vom 20. September 1994 - VI ZR 336/93 - a.a.O.; vom 16. Dezember 1997 - VI ZR 408/96 - VersR 1998, 378, 380; vom 17. November 1998 - VI ZR 32/97 - VersR 1999, 585, 587; vom 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98 - VersR 2000, 503, 504; vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 345/99 - VersR 2001, 381, 382;… vom 6. März 2001 - VI ZR 30/00 - a.a.O.; vom 8. Oktober 2002 - VI ZR 182/01 - VersR 2003, 75, 76 …und vom 14. Oktober 2003 - VI ZR 379/02 - a.a.O.).Nach gefestigter Rechtsprechung besteht für den Gläubiger keine generelle Obliegenheit, im Interesse des Schädigers an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Initiative zur Klärung von Schadenshergang oder Person des Schädigers zu entfalten (zu § 852 BGB a.F.: vgl. Senatsurteile BGHZ 133, 192, 199; vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - a.a.O.;… vom 29. November 1994 - VI ZR 189/93 - a.a.O.;… vom 31. Januar 1995 - VI ZR 305/94 - a.a.O.;… vom 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98 - a.a.O. m.w.N. …und vom 6. März 2001 - VI ZR 30/00 - a.a.O.).
- BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02
Deliktsrecht - Beginn der Verjährungsfrist bei Kenntnis vom Strafverfahren
Der erkennende Senat hat aber mehrfach darauf hingewiesen, daß selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis grundsätzlich nicht gleichsteht; dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn der Geschädigte es versäumt hat, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen, und deshalb letztlich das Sichberufen auf Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 133, 192, 198 ff.; 150, 94, 97 ff.; vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - VersR 1990, 539;… vom 16. Dezember 1997 - VI ZR 408/96 - aaO S. 380;… vom 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98 - aaO und vom 8. Oktober 2002 - VI ZR 182/01 - VersR 2003, 75, 76).
- BGH, 08.10.2002 - VI ZR 182/01
Arbeit & Soziales - Positive Kenntnis i.S.d. § 852 BGB: Anforderungen
Der erkennende Senat hat aber mehrfach darauf hingewiesen, daß selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis grundsätzlich nicht gleichsteht; dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn der Geschädigte es versäumt hat, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen, und deshalb letztlich das Sichberufen auf Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 133, 192, 198 ff.; vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - VersR 1990, 539;… vom 16. Dezember 1997 - VI ZR 408/96 - aaO S. 380; vom 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98 - VersR 2000, 503, 504 und vom 5. März 2002 - VI ZR 442/00 - VersR 2002, 869, 870). - BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89
Verjährungsbeginn bei Unterlassen einer Aufklärung
Erforderlich ist jedoch, daß die Kenntnis des Geschädigten von dem Schadenshergang so weit reicht, daß er in der Lage ist, eine auf eine deliktische Anspruchsgrundlage gestützte Schadensersatzklage zu begründen (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - m.w.N.).Der Senat hat stets - zuletzt im Urteil vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß diese Rechtsprechung nicht in dem Sinne mißverstanden werden darf, daß bereits eine (sei es auch grob fahrlässig) verschuldete Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis gleichstehe; vielmehr betrifft diese Rechtsprechung nur die Fälle, in denen es der Geschädigte versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88 - VersR 1989, 914, 915 m.w.N.), und letztlich das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte.
- BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93
Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg
Hierfür würde es nicht einmal genügen, wenn die Unkenntnis grob fahrlässig verschuldet wäre (BGH, Urteil vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - BGHR BGB § 852 Abs. 1 Kenntnis 6 = NJW-RR 1990, 606 ). - BGH, 05.03.2002 - VI ZR 442/00
Sozialrecht - Verjährungsbeginn des Anspruchs des Sozialversicherungsträgers
Der erkennende Senat hat mehrfach darauf hingewiesen, daß selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis grundsätzlich nicht gleichsteht; dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn der Geschädigte bzw. sein gesetzlicher Vertreter es versäumt hat, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen, und deshalb letztlich das Sichberufen auf Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 133, 192, 198 ff.; vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - VersR 1990, 539; vom 16. Dezember 1997 - VI ZR 408/96 - VersR 1998, 378, 380; vom 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98 - VersR 2000, 503, 504). - BGH, 24.06.1999 - IX ZR 363/97
Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß
Ein bloßes Kennenmüssen schadet dem Geschädigten - von Fällen des Rechtsmißbrauchs abgesehen - auch dann nicht, wenn es auf grober Fahrlässigkeit beruht (BGHZ 133, 192, 198 f; BGH, Urt. v. 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89, VersR 1990, 539; v. 17. Januar 1991 - IX ZR 77/90, NJW 1991, 1172, 1183, jeweils m.w.N.). - BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93
Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person
Insbesondere ist es für den Beginn der Verjährungsfrist nicht erforderlich, daß der Geschädigte alle Einzelumstände kennt, die für die Beurteilung der Schuldfrage möglicherweise in Betracht kommen oder daß sich ihm die Situation so darstellt, daß er einen Rechtsstreit im wesentlichen risikolos und ohne jeglichen Zweifel an der Beweisbarkeit führen kann (Senatsurteile vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - VersR 1990, 539 und vom 16. Oktober 1990 - VI ZR 275/89 - VersR 1991, 179, 180). - OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 7 U 114/99
Beginn der Anfechtungsfrist
Im übrigen folgt der Senat der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW-RR 1990, 606 ) auch insoweit, als zwar ausnahmsweise der geforderten positiven Kenntnis dem Rechtsgedanken des § 162 BGB folgend gleichzusetzen ist, wenn sich der Anfechtungsberechtigte den gleichsam auf der Hand liegenden Erkenntnismöglichkeiten in bezug auf Umstände verschließt, die ihm das Wissen von Schaden und Schädiger vermitteln.Daß .die Unkenntnis verschuldet ist, selbst fahrlässig, genügt für einen solchen Ausnahmetatbestand nicht (vgl. BGH NJW-RR 1990, Seite 606 m.w.N.).
Die Situation mußte sich auch für sie nicht so darstellen, daß sie einen Rechtsstreit im wesentlichen risikolos und ohne jeglichen Zweifel an der Beweisbarkeit führen konnte (BGH NJW-RR 1990, 606 mit weiteren Hinweisen).
- BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11
Versicherungsrecht - Verjährung bei Unkenntnis vom Schadensfall
- BGH, 10.04.1990 - VI ZR 175/89
- BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93
Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß; …
- BGH, 10.04.1990 - VI ZR 174/89
- OLG Jena, 29.11.2000 - 4 U 1677/99
Unterschiedlicher Verjährungsbeginn bei Teilregulierung eines Brandschadens und …
- OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98
Verkehrssicherungspflicht gegenüber Schaulustigen bei gefährlichen Aufbauarbeiten
- BGH, 31.01.1995 - VI ZR 305/94
Auslösung des Verjährungsbeginns durch grob fahrlässig verschuldete Unkenntnis
- BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 80/96
Schadensersatz wegen Betruges und Durchgriffshaftung gegen einen …
- OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07
Anforderungen an die Vermeidung des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit im …
- BGH, 21.03.1994 - II ZR 260/92
Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei zweckwidriger Verwendung von Baugeldern
- OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
Kenntnis vom Verjährungsbeginn trotz geleugneter (Straf-)Täterschaft des …
- OLG Naumburg, 21.08.2003 - 7 U 23/03
Zur Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung
- OLG Schleswig, 10.10.2002 - 7 U 82/01
Zur Frage der für den Verjährungsbeginn nach § 852 BGB a.F. hinreichenden …
- OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07
Geschwindigkeitsüberschreitung - Anforderungen an die Feststellungen
- OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 U 21/02
- OLG Düsseldorf, 07.03.1997 - 22 U 209/96
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von …
- OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 98/98
Verjährungsbeginn bei unerlaubter Handlung: Kenntnis des Ersatzpflichten
