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   OLG München, 21.12.1989 - 24 U 478/89   

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https://dejure.org/1989,2821
OLG München, 21.12.1989 - 24 U 478/89 (https://dejure.org/1989,2821)
OLG München, Entscheidung vom 21.12.1989 - 24 U 478/89 (https://dejure.org/1989,2821)
OLG München, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - 24 U 478/89 (https://dejure.org/1989,2821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung verschriebener Arzneimittel aus einem Krankenversicherungsverhältnis; Gewährung von Krankheitskostenversicherung im Versicherungsfall; Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für eine Heilbehandlung; Anspruch auf Ersatz von Kosten für eine ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK § 4 Abs. 2 S. 1; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MBKK § 4 Nr. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2942
  • NJW-RR 1991, 103 (Ls.)
  • MDR 1990, 446
  • VersR 1990, 614
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.1970 - IV ZR 1046/68

    Begriff der Zerstörung

    Auszug aus OLG München, 21.12.1989 - 24 U 478/89
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von einem verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGHZ 77, 116/118 und 79, 117/119; BGH VersR 1970, 758 ).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG München, 21.12.1989 - 24 U 478/89
    Maßgebend ist hier der durchschnittliche Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse (vgl. BGHZ 84, 268/273).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

    Auszug aus OLG München, 21.12.1989 - 24 U 478/89
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von einem verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGHZ 77, 116/118 und 79, 117/119; BGH VersR 1970, 758 ).
  • OLG Hamm, 27.10.1976 - 20 U 64/76
    Auszug aus OLG München, 21.12.1989 - 24 U 478/89
    Da es sich bei der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Nr. 2 MBKK um die Umschreibung von Leistungsvoraussetzungen, nicht um die Festlegung einer verhüllten Obliegenheit handelt, kann der Kläger nicht einwenden, er habe den Arzt Dr. S schuldlos für einen niedergelassenen Arzt gehalten (vgl. zu § 4 Abs. 5: OLG Hamm VersR 1977, 1150; Martin bei Prölls/Martin a.a.O. § 4 MBKK Anm. 4 C a).
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 295/79

    Formularmäßige Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts

    Auszug aus OLG München, 21.12.1989 - 24 U 478/89
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von einem verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGHZ 77, 116/118 und 79, 117/119; BGH VersR 1970, 758 ).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG München, 21.12.1989 - 24 U 478/89
    Unter diesen Umständen ist nicht mehr entscheidungserheblich, ob die von Dr. S verschriebenen und vom Kläger verauslagten Arzneimittel für die Heilbehandlung medizinisch notwendig waren (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MBKK) oder ob es nach dem damaligen objektiven medizinischen Befund vertretbar war, sie als nötig anzusehen (vgl. BGH VersR 1979, 222).
  • KG, 28.02.2003 - 6 U 262/01

    Krankenversicherung: Wirksame Ausschlussklausel über Behandlung durch

    Diese hatte er von der Beklagten ohne Rechtsgrund empfangen, weil sowohl der Arzt ... als auch Frau Dr. ... nach dem Sprachgebrauch des ärztlichen Berufsrechts (vgl. dazu BGH, VersR 1978, 267, 268; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1459; OLG Hamm, VersR 1993, 427; OLG Münster, VersR 1993, 428, 429) und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines Durchschnittskunden (vgl. OLG München, VersR 1990, 614; OLG Köln, r + s 1991, 31, 32) - keine niedergelassenen Ärzte - also solche mit eigener Praxis - im Sinne des § 4 Nr. 2 Satz 1 MBKK 94 waren und solchen auch nicht gleichgestellt werden können; denn sie haben nicht als bestimmte Personen ihre ärztlichen Leistungen der Öffentlichkeit angeboten, vielmehr war Anbieter allein der ärztliche Notdienst, in dessen Rahmen die beiden Ärzte - für die Öffentlichkeit zufällig - gerade tätig wurden.

    Im Übrigen gibt es so viele niedergelassene Ärzte, zwischen denen der Versicherungsnehmer wählen kann, dass es ihm zuzumuten ist, sich im Fall einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung auf niedergelassene Ärzte zu beschränken, die ihre Leistungen der Allgemeinheit anbieten (vgl. OLG München, VersR 1990, 614).

    Es ist dem Versicherer jedenfalls nicht zuzumuten, eingereichte Einzelbelege sofort daraufhin zu prüfen, ob etwa einzelne der täglich in einer großen Zahl bei ihm eingehenden Rechnungen und Rezepte nicht von einem niedergelassenen Arzt stammen (vgl. OLG München, VersR 1990, 614).

  • LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 6a S 198/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine LASIK-Operation wegen

    Ausgeschlossen ist die Behandlung durch Ärzte, die nur gelegentlich tätig werden, weil sie nicht (mehr) über eine Praxis verfügen (OLG München VersR 1990, 614; OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1623).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2008 - 5 U 287/07

    Kosten einer pädagogischen Legastheniebehandlung sind nicht erstattungsfähig

    Sagt der Versicherer in solchen Fällen nach vorheriger Prüfung eine vollständige oder anteilige oder jedenfalls eine Kostenübernahme dem Grunde nach zu, oder bestätigt er ausdrücklich die medizinische Notwendigkeit der Maßnahmen, ohne auf - nach seiner Fachkunde erkannte oder erkennbare - Umstände hinzuweisen, die einer Erstattungspflicht im Übrigen entgegenstehen, handelt er treuwidrig (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 1129; OLG München, VersR 1990, 614; OLG Stuttgart, NVersZ 1999, 128).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 89/02

    Gewährung einer Kostenbeteiligung für eine prothetische Behandlung bei Einstufung

    Die h.M. in Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1978, 589; OLG München VersR 1990, 614; LG Köln VersR 1992, 43; LG Mainz VersR 1992, 44; OLG Köln VersR 1992, 952; OLG Hamm VersR 1993, 427; OLG München VersR 1993, 428; OLG Düsseldorf VersR 1994, 207; OLG Karlsruhe VersR 1994, 1459) und Literatur (Bach/Moser, a.a.O., § 4 MB/KK Rdnrn. 21, 22; grundsätzlich so auch, allerdings mit Einschränkungen Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl., § 4 MBKK 94 Rdnrn. 8 ff.; kritisch Taupitz VersR 1992, 1064; Dreher VersR 1995, 245) verlangt, dass der approbierte (Zahn-)Arzt sich öffentlich erkennbar zur Ausübung des ärztlichen Berufes in selbständiger Praxis bereit erklärt hat; ist eine juristische Person Praxisinhaberin, sind die für sie tatsächlich tätig werdenden (Zahn-)Ärzte nicht in selbständiger Praxis tätig.
  • OLG Schleswig, 20.10.2021 - 9 U 246/19
    Dabei tritt der Arzt durch nach außen erkennbare Maßnahmen, wie die Anbringung eines Praxisschildes, der Allgemeinheit gegenüber als praktizierender Arzt in einer für jedermann erkennbaren Form in Erscheinung (OLG München, Urteil vom 21. Dezember 1989 - 24 U 478/89, NJW 1990, 2942-2943).
  • OLG Schleswig, 20.01.2021 - 9 U 246/19

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Gemeinschaftspraxis von Ärzten

    Dabei tritt der Arzt durch nach außen erkennbare Maßnahmen, wie die Anbringung eines Praxisschildes, der Allgemeinheit gegenüber als praktizierender Arzt in einer für jedermann erkennbaren Form in Erscheinung (OLG München, Urteil vom 21. Dezember 1989 - 24 U 478/89, NJW 1990, 2942 -2943).
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