Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.02.1989 - 14 U 19/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7043
OLG Stuttgart, 23.02.1989 - 14 U 19/86 (https://dejure.org/1989,7043)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.1989 - 14 U 19/86 (https://dejure.org/1989,7043)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 14 U 19/86 (https://dejure.org/1989,7043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,7043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; ZPO § 286; AMG 1976 § 5; AMG 1976 § 11 Abs. 1 Nr. 6; AMG 1976 § 84 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hersteller eines Arzneimittels; Hinweispflicht; Unverträglichkeiten; Risiken; Gebrauchsinformation; Eingeschränkte Gebrauchsmöglichkeiten; Zurechnungszusammenhang; Beweislast; Verletzung von Herstellerpflichten; Körperschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 631
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 328/11

    Auskunftsverfahren zur Vorbereitung von Ersatzansprüchen aus Arzneimittelhaftung:

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats die Ursächlichkeit einer fehlerhaften Arzneimittelinformation für den eingetretenen Gesundheitsschaden fehlen, wenn der behandelnde Arzt die Gebrauchsinformation jedenfalls vor der Arzneimittelanwendung nicht zur Kenntnis genommen hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 1989 - VI ZR 106/89, VersR 1990, 634; ebenso OLG Stuttgart, VersR 1990, 631, 634; Handorn in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, aaO Rn. 70).
  • OLG Köln, 24.01.2007 - 5 U 6/04

    Arzthaftung - Kausalitätsbeweis bei Einnahme von Cholesterinsenker

    Der Kläger kann gegen die Beklagte weder aus § 84 AMG (alter Fassung - darüber, dass das neue AMG hier, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht einschlägig ist, herrscht zwischen den Parteien kein Streit mehr) noch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 5 AMG (zum Schutzgesetzcharakter: BGH, NJW 1991, 2351, 2352; OLG Stuttgart, VersR 1990, 631, 633) Ansprüche geltend machen, denn er hat nach dem Ergebnis der vom Senat veranlassten Beweisaufnahme nicht den ihm obliegenden Beweis geführt, dass die Einnahme des Medikamentes Lipobay ursächlich oder zumindest mitursächlich für die im Mai 1998 aufgetretene Rhabdomyolyse war.
  • LG Bonn, 02.05.1994 - 9 O 323/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer HIV-Infizierung des Klägers durch

    § 5 AMG, der Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (OLG Stuttgart, VersR 1990, 631), verbietet es, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht