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   OLG Nürnberg, 02.06.1989 - 8 U 2161/88   

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https://dejure.org/1989,8737
OLG Nürnberg, 02.06.1989 - 8 U 2161/88 (https://dejure.org/1989,8737)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.06.1989 - 8 U 2161/88 (https://dejure.org/1989,8737)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Juni 1989 - 8 U 2161/88 (https://dejure.org/1989,8737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz; Schweißarbeiten; Brand; Gebrauch des Kfz; Mitbesitzer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 79
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 12.07.2018 - 5 U 133/17

    Eigentum an einer abhandengekommenen Rolex

    Erforderlich sei jedoch stets, dass der Besitzherr ständig auf die Sache zugreifen könne (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 U 3/09 -, juris Rn. 4; OLG Nürnberg, Urteil vom 02. Juni 1989 - 8 U 2161/88 -, juris Rn. 47; Erman/A. Lorenz, BGB, 15. Aufl. 2017, § 855 Rn. 13; Staudinger/Gutzeit, BGB [2012], § 855 Rn. 30).
  • OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 370/11

    Privathaftpflichtversicherung - reparaturbedingtes Starten des Motors eines Kfz

    Reine Wartungs- und Reparaturarbeiten an dem Fahrzeug können aber nur dann dem Aufgabenbereich eines Fahrzeugführers zugerechnet werden, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder bereits durchgeführten Fahrt vorgenommen werden; sie müssen auf den Zweck des Fahrens bezogen sein (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1980 - IVa ZR 17/80 - VersR 1980, 1039; Senat, Urt. v. 20.3.1991 - 5 U 46/90 - VersR 1991, 1400; OLG Celle, Urt. v. 15.3.1989 - 8 U 63/88 - zitiert nach juris: gemäß Anm. der Redaktion hat der BGH die Revision der beklagten Versicherung durch Beschluss vom 28.2.1990 - IV ZR 120/89 - nicht angenommen und ausgeführt, dass der Versicherungsschutz in der Kraftfahrtversicherung voraussetze, dass der Schädiger zum Kreis der versicherten Personen gehöre, was hier nicht der Fall gewesen sei; OLG Celle, VersR 2006, 256: kein Gebrauch des Fahrzeugs bei bloßer Nutzung der Batterie um das Autoradio zu betreiben; OLG Nürnberg, VersR 1990, 79).

    Dabei kann offen bleiben, ob der Kläger ohnehin nicht lediglich Besitzdiener des Fahrzeugeigentümers gewesen ist (vgl. hierzu OLG Nürnberg, VersR 1990, 79; ebenso die Darstellung bei Diep in jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 855 Rdn. 3 m.w.N., wonach sich zunehmend die Auffassung durchsetzen soll, dass es nicht auf ein soziales Abhängigkeitsverhältnis, sondern allein auf die Weisungsgebundenheit ankomme).

    Ein solcher Besitzer genießt deshalb nach einhelliger Auffassung Versicherungsschutz in der Privaten Haftpflichtversicherung (vgl. BGH, Urt. v. 27.6.1984 - IVa ZR 7/83 - VersR 1984, 854: nicht jedes Halten und Besitzen eines Kraftfahrzeuges kann als Gebrauch angesehen werden; OLG Celle, VersR 1991, 216; OLG Hamm, VersR 1989, 696; OLG Hamm, ZfSch 1993, 312; OLG Nürnberg, VersR 1990, 79; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Nr. 3 BesBed PHV Rdn. 9; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., A.1.2 AKB 2008, Rdn. 10; Späte, Haftpflichtversicherung, C.IV.3.

  • OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 11 U 28/14

    Private Haftpflichtversicherung: Auslegung der sog. "kleinen Benzinklausel"

    Im Übrigen greift die "Benzinklausel" für den Besitzdiener nicht (vgl. OLG Nürnberg VersR 1990, 79).
  • OLG Köln, 23.12.1993 - 5 U 237/92

    Schweißarbeiten; Beauftragter des Halters; Schäden am Fahrzeug; Gebrauch des

    Der Transport, d.h. das Fahren und damit der Gebrauch des Fahrzeugs war nur "Mittel zum Zweck", um das Fahrzeug überhaupt zum Gegenstand von Reparaturen machen zu können, nicht umgekehrt: Die Reparatur diente nicht der Herbeiführung der Fahrbereitschaft und damit dem Gebrauch des Fahrzeugs (siehe OLG Celle r + s 90/224 f., OLG Nürnberg VersR 1990/79).
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