Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.04.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.04.1989 - 20 U 252/88   

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https://dejure.org/1989,2815
OLG Hamm, 26.04.1989 - 20 U 252/88 (https://dejure.org/1989,2815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.1989 - 20 U 252/88 (https://dejure.org/1989,2815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 1989 - 20 U 252/88 (https://dejure.org/1989,2815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 1 Abs. 2; AKB § 3 Abs. 4; AKB § 14 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 1 Nr. 2 S. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1244 (Ls.)
  • NZV 1990, 74
  • VersR 1990, 82
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03

    Rechtsschutzversicherung: die Risikoausschlussklausel in der

    Soweit der endgültigen Leistungsablehnung des Rechtsschutzversicherers die Wirkung beigemessen wird, mit dem Zugang des Schreibens über die endgültige Deckungsablehnung werde Fälligkeit herbeigeführt (vgl. BGH ZFS 2000, 355; BGH VersR 1991, 1277; BGH VersR 1971, 433; OLG Hamm VersR 1990, 82; OLG Hamm, Recht und Schaden 1994, 241; zustimmend Römer in Römer/Langheid, a.a.O. § 11 VVG Rdn. 12; Berliner Kommentar - Gruber § 11 Rdn. 5) betrifft dies nur bereits entstandene Ansprüche (vgl. BGH VersR 2002, 472).
  • OLG Hamm, 05.12.1997 - 20 U 230/96

    Geltendmachung eines Siebstahlsschadens in der Kaskoversicherung bei

    Im Hinblick auf § 9 AGB-Gesetz hält der Senat das Abtretungsverbot des § 3 Nr. 4 AKB in ständiger Rechtsprechung für unbedenklich (Versicherungsrecht 1996, 254, 255; NJW-RR 1966, 672; Versicherungsrecht 1990, 82, 83; vgl. aus neuerer Zeit auch BGH Versicherungsrecht 1997, 1088, 1090 f. zum Abtretungsverbot des § 7 Nr. 3 AHB).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02

    Kfz-Kaskoversicherung: "Ausdrückliche" Genehmigung einer Abtretung durch

    d) Unbeachtlich - weil mangels Abtretung nicht einschlägig - wäre das Abtretungsverbot allerdings, wenn die Klägerin als Versicherte eigene Ansprüche nach § 75 Abs. 2 VVG geltend machen würde (OLG Hamm VersR 1990, 82; Römer/Langheid,a.a.O. Rdn.9).
  • OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 157/99

    KfZ-Versicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei; Übergabe der grünen

    Gleichwohl entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1986, 541, 542 = MDR 1986, 739; BGH VersR 1969, 1088; BGH VersR 1964, 840; ebenso OLG Hamm VersR 1990, 82, 84) [OLG Hamm 26.04.1989 - 20 U 252/88] , dass die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gemäß § 29 a StVZO an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung gestellt hat, sofern sie ohne den Hinweis erfolgt, es werde ihm nur vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung gewährt, dazu führt, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist.
  • OLG Hamm, 27.02.1997 - 6 U 188/96

    Anspruch auf Zahlung einer Kaskoentschädigungsforderung als Vorschuß auf Grund

    An der Verweisung des Klägers auf das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB war die Beklagte auch nicht nach den Grundsätzen gehindert, die die Rechtsprechung für den Fall entwickelt hat, daß der Versicherer die Deckung dem Grunde nach vorbehaltlos abgelehnt hat (vgl. OLG Hamm - 20. ZS - NZV 90, 74).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.04.1989 - 20 U 271/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4896
OLG Hamm, 14.04.1989 - 20 U 271/88 (https://dejure.org/1989,4896)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.1989 - 20 U 271/88 (https://dejure.org/1989,4896)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 1989 - 20 U 271/88 (https://dejure.org/1989,4896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz; Fahrzeugvollversicherung; Durchfeuchtungsschäden am Wohnmobil

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 1.II e

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 395
  • VersR 1990, 82
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2009 - 8 O 4842/09

    Zurückrollen des Pkw und Abgleiten in ein stehendes Gewässer als versichertes

    Auf der Grundlage dieses Kausalitätsmaßstabes hat etwa das OLG Hamm einen Durchfeuchtungsschaden durch Eintritt von Regenwasser durch ein unfallbeschädigtes Dach als adäquat kausale Unfallursache und damit als erstattungsfähig angesehen (OLG Hamm VersR 1990, 82).
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