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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.12.1990 - 14 W 5/90   

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https://dejure.org/1990,4029
OLG Stuttgart, 17.12.1990 - 14 W 5/90 (https://dejure.org/1990,4029)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.12.1990 - 14 W 5/90 (https://dejure.org/1990,4029)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Dezember 1990 - 14 W 5/90 (https://dejure.org/1990,4029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verursachung einer cerebralen Schädigung durch ein Versagen einer Herz-Lungen-Maschine während einer Operation; Aussetzung einer Verhandlung bis zur Erledigung eines Strafverfahrens; Aussetzung eines Arzthaftungsprozesses bis zur Erledigung eines Strafverfahrens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 149
    Keine Aussetzung der Verhandlung wegen eines Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1556
  • VersR 1991, 1027
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZB 58/08

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Erledigung eines Strafverfahrens

    Für das (Rechts-) Beschwerdegericht muss aufgrund der Begründung des Aussetzungsbeschlusses nachprüfbar sein, dass das Gericht den Vorteil einer gründlicheren Klärung im Hinblick auf den Untersuchungsgrundsatz im Strafprozess aufgrund der konkreten Umstände des Falls gegen den Nachteil der Verzögerung einer Entscheidung im Zivilprozess abgewogen hat (OLG München, OLGR 1995, 238; OLG Stuttgart, VersR 1991, 1027; Prütting/Gehrlein/Dörr, a.a.O.; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 149 Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 2 W 10/08

    Verfahrensaussetzung wegen Strafverfahren: Voraussichtliche Dauer des

    Das Gericht hat bei seiner Ermessensentscheidung das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegen die zu erwartenden Vorteile einer Aussetzung abzuwägen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 4 W 60/06 - bei Juris Rz. 2 m.w.N.; OLG Stuttgart, NJW 1991, 1556).
  • OLG Koblenz, 21.07.2015 - 10 W 433/15

    Kriterien für die Entscheidung über die Aussetzung des Zivilverfahrens im

    Die Vorschrift des § 149 ZPO über die Aussetzung eines Verfahrens verfolgt den Zweck, den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten, um ggf. dessen bessere Erkenntnismöglichkeiten nutzbar zu machen und widersprechende Entscheidungen zu vermeiden (in Anknüpfung an OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Dezember 1990 - 14 W 5/90 - NJW 1991, 1556, [...] Rn. 4; Zöller-Greger, ZPO , 30. Auflage 2014, § 149 Rn. 1).

    Die Vorschrift verfolgt den Zweck, den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten, um ggf. dessen bessere Erkenntnismöglichkeiten nutzbar zu machen und widersprechende Entscheidungen zu vermeiden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Dezember 1990 - 14 W 5/90 - NJW 1991, 1556, [...] Rn. 4; Zöller-Greger, ZPO , 30. Auflage 2014, § 149 Rn. 1).

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.06.1990 - 5 U 23/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7554
OLG Oldenburg, 26.06.1990 - 5 U 23/90 (https://dejure.org/1990,7554)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.06.1990 - 5 U 23/90 (https://dejure.org/1990,7554)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - 5 U 23/90 (https://dejure.org/1990,7554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823 Abs. 1
    Schicksalsbedingte Komplikation nach Harnleitersteinentfernung L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Harnleiterverschluß; Steinentfernung; Behandlungsfehler; Harnleitersteinentfernung; Katheter; Operation; Blasenkatheter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Harnleiterverschluß; Steinentfernung; Behandlungsfehler; Harnleitersteinentfernung; Katheter; Operation; Blasenkatheter

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1027
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