Rechtsprechung
BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachschlüsseldiebstahl - Beweis erleichterter Form - Diebstahlvortäuschung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61; AKB § 12 Nr. 1 I b; ZPO § 286
Erleichterter Beweis der Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2493
- MDR 1991, 843
- NZV 1991, 388
- VersR 1991, 1047
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 137/86
Schätzung des Schadens bei gerichtlicher Inanspruchnahme des Hausratversicherers
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Vielmehr genügt es, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ("Beweis für das äußere Bild", vgl. Senat, NJW-RR 1987, 342 = LM § 287 ZPO Nr. 79 = VersR 1988, 75 (unter 2)).Vielmehr genügt es, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ("Beweis für das äußere Bild", vgl. Senat, NJW-RR 1987, 342 = LM § 287 ZPO Nr. 79 = VersR 1988, 75 (unter 2)).
Vielmehr genügt es, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ("Beweis für das äußere Bild", vgl. Senat, NJW-RR 1987, 342 = LM § 287 ZPO Nr. 79 = VersR 1988, 75 (unter 2)).
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
- BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine …
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Jedoch müssen mehr geeignete Anhaltspunkte für einen Indizienbeweis dieser erleichterten Form (Senat, VersR 1989, 587) festgestellt werden als allein die Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden ist.Jedoch müssen mehr geeignete Anhaltspunkte für einen Indizienbeweis dieser erleichterten Form (Senat, VersR 1989, 587) festgestellt werden als allein die Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden ist.
Jedoch müssen mehr geeignete Anhaltspunkte für einen Indizienbeweis dieser erleichterten Form (Senat, VersR 1989, 587) festgestellt werden als allein die Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden ist.
- BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86
Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer …
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90
Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für einen Nachschlüsseldiebstahl - …
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).
Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).
Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).
- BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86
Beweiserleichterung des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsfall des …
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
- BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91
Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing
Davon abgesehen handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl nicht um einen Anscheinsbeweis (zuletzt: Urteil vom 3. Juli 1991 - IV ZR 220/90 = VersR 1991, 1047).Es genügt vielmehr, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 1991 aaO. und 11. November 1987 - IVa ZR 137/86 = VersR 1988, 75 unter 2).
- OLG Düsseldorf, 10.09.2007 - 24 U 97/07
Beweispflicht zum äußeren Bild eines Diebstahls bei Mietwagenverlust
Dieses "äußere Bild", für das der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist, ist dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt wird und es dort später nicht mehr vorgefunden wird (BGH VersR 1991, 1047 ; BGHZ 130, 1 [2] = VersR 1995, 909 [910]; BGH VersR 1996, 319 = NJW 1996, 993; 1997, 53 [54]; 1997, 102 ). - BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95
Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls
Der Senat hat schon mit Urteil vom 3. Juli 1991 (IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047 unter 2 c = VVGE § 12 AKB Nr. 20) entschieden, es müßten mehr geeignete Anhaltspunkte festgestellt sein als allein die Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden sei.
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Zwar ist es richtig, daß der Versicherungsnehmer seiner Beweislast genügt, wenn er Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (Senatsurteil vom 3. Juli 1991 IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047 unter 2 a). - OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
Autorecht; Diebstahl eines Mietwagens
Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330;… siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33).Zwar sind an diesen Gegenbeweis keine zu hohen Anforderungen zu stellen; es reicht vielmehr ein Indizienbeweis in erleichterter Form aus (BGH VersR 1991, 1047;… Stiefel/Hofmann a. a. O. m. w. N.).
- OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der …
Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346). - OLG Celle, 24.09.2018 - 8 U 73/18
Einholung von durch einen Dritten angeblich erhobene und gespeicherten …
Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und dort später nicht mehr vorgefunden wird (vgl. BGH NJW-RR 2002, 671; BGH NJW-RR 1999, 246; BGH NJW 1997, 1988; BGH VersR 1991, 1047; BGH VersR 1996, 319). - OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98
Verschweigen zweier "Macken" in Schadensanzeige
Dabei genügt der Versicherungsnehmer seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen läßt, daß die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde ( BGH Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; vom 19.5.1979 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 f.) Es genügt, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ( BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346) Diese Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer entfällt, wenn der Versicherer seinerseits darlegt und gegebenenfalls beweist, daß nicht nur hinreichende Wahrscheinlichkeits- oder Verdachtsmomente vorliegen, sondern eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen anderen Geschehensablauf besteht.Es müssen weitere Umstände hinzukommen (Römer, NJW 1996, 2329, 2332), die für die Unredlichkeit des Versicherungsnehmers sprechen (BGH VersR 1991, 1047, 1048 [BGH 03.07.1991 - IV ZR 220/90] ).
- LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07
Zahlung von Schadensersatz nach Diebstahl wegen der Verletzung von …
Demnach hat die Klägerin Anzeichen bewiesen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines Diebstahls ergeben, sog. Beweis für das äußere Bild, BGH, NJW 1991, 2493. - OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …
Dieses "äußere Bild", für das der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist, ist dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt wird und es dort später nicht mehr vorgefunden wird (BGH VersR 1991, 1047 ; VersR 1995, 909; VersR 1996, 319; 1997, 53). - BGH, 24.05.1995 - IV ZR 167/94
Ausschluß der Leistungspflicht des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger …
- OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01
Nachweis des äußeren Bildes des Diebstahls; Keine Anhörung des …
- OLG Köln, 25.11.2003 - 9 U 73/03
Versicherungsrecht: Anforderungen an den Nachweis der Entwendung
- OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der …
- OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls - …
- OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 80/00
Durchführung einer Beweisaufnahme im Ausland; Zulassung eines neuen Sachvortrages …
- LG Köln, 08.04.2009 - 20 O 201/08
Anspruch aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen Vandalismusschäden an …
- OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 118/03
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Kfz-Entwendung
- OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 1004/01
Verfahrensfehler; Diebstahl; Glaubwürdigkeit; Glaubwürdigkeit eines Zeugen
- OLG Hamm, 11.06.2010 - 20 U 212/09
Widersprüchliche Angaben von Zeugen zum Rahmengeschehen sind für die Frage nach …
- OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 142/04
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung eines …
- OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 190/00
Begründung eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Teilkaskoversicherung; …
- OLG Köln, 17.09.1996 - 9 U 27/96
Versicherung Leasing Neupreisedntschädigung
- OLG Bamberg, 13.04.1995 - 1 U 129/94
Ausschluss der Unterschlagung durch denjenigen, dem ein Fahrzeug zum Gebrauch …
- OLG Köln, 29.10.1992 - 5 U 113/91
Versicherung Einbruchdiebstahl Nachweis
- OLG Köln, 13.11.2001 - 9 U 187/00
Begründung eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Kaskoversicherung wegen eines …
- OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 U 113/98
Anspruch eines Versicherten auf eine Diebstahls-Kaskoentschädigung; Vortäuschung …
- OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97
Leistungsfreiheit eines Kaskoversicherers wegen Vortäuschung eines …
- OLG Köln, 30.09.1997 - 9 U 10/96
Kaskoversicherung Diebstahl Anscheinsbeweis Beweiswürdigung Falschangaben …
- OLG Bamberg, 15.12.1994 - 1 U 198/93
Beweislastverteilung bei der Entwendung eines Kraftfahrzeugs; Indizien für die …
- OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Anspruch gegen einen Hausratsversicherer auf Entschädigung wegen eines …
- LG Düsseldorf, 12.12.2003 - 20 S 52/03
- OLG Köln, 11.04.2000 - 9 U 150/99
- OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 87/99
- OLG Köln, 02.09.1997 - 9 U 184/96
Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz …
- OLG München, 20.05.1994 - 8 U 7130/93
Aufrechterhaltung der Beweiserleichterung beim Fahrzeugdiebstahl im Kaskorecht
- OLG Koblenz, 19.03.1999 - 10 U 1646/97
Beweiserleichterungen im Rahmen des Nachweises bezüglich des "äußeren Bildes …
- OLG Köln, 15.09.1998 - 9 U 24/98
Nachweispflichten eines Versicherungsnehmers bezüglich einer behaupteten …
- OLG Oldenburg, 22.03.1995 - 2 U 14/95
Vorsätzliche Herbeiführung eines Brandes unter dem Aspekt eines …
- OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 49/93
Glaubwürdigkeit; Versicherungsnehmer; Ernsthafte; Zweifel
- KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
Kfz-Kaskoversicherung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Diebstahlsvortäuschung
- OLG Braunschweig, 24.09.2001 - 3 U 168/00
Beweiserleichterung; Beweislast; Darlegungslast; Diebstahlgeschehen; …
- OLG Naumburg, 21.08.1995 - 1 U 67/95
Anspruch gegen den Versicherer auf Zahlung des Wiederbeschaffungswertes eines …
- OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 98/94
Voraussetzungen des Vorliegens eines Entschädigunganspruchs gegenüber einer …
- OLG München, 02.12.1992 - 3 U 4207/92
Abrechnung auf Totalschadensbasis bei gestohlenem Fahrzeug und dessen …
- LG Aachen, 04.04.2014 - 9 O 593/10
Beweis des Diebstahls eines versicherten Fahrzeugs kann wegen unrichtiger Angaben …
- LG Köln, 05.05.1993 - 24 O 412/92
Inanspruchnahme von Leistungen aus einer Kfz-Kaskoversicherung auf Grund des …
- OLG München, 07.12.1992 - 26 U 2193/92
Zum erforderlichen Schadensbild bei Kfz-Diebstahl in der Kaskoversicherung
- LG Halle, 18.03.2005 - 8 (14) O 155/02
Aufklärungsobliegenheit
- LG Hagen, 25.06.2004 - 2 O 105/04
- BGH, 17.03.1993 - VI ZR 11/92
- BGH, 29.01.1992 - IV ZR 140/91
Anforderungen an die Erbringung des "Beweises für das äußere Bild"
Rechtsprechung
LG Aachen, 07.11.1990 - 7 S 357/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
PflVG § 8 Abs. 1; TVO § 1; TVO § 2; TVO § 4 Abs. 1
Prämienschuld bei unzulässiger Prämienvereinbarung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 1047
Wird zitiert von ...
- LG Leipzig, 07.12.1995 - 12 S 5165/95
Inhalt des Versicherungsschein; Genehmigungspflichtigkeit; …
Ein Vertragsschluß, der nicht in Übereinstimmung mit den genehmigten Tarifen stünde, wäre wegen eines Verstoßes gegen § 134 I BGB nichtig (ebenso LG Aachen, VersR 1991, 1047 m.w.N.).Damit ist die Einstufung in Schadensfreiheitsrabattklassen ebenfalls Teil des genehmigten und verbindlichen Tarifsystems der Klägerin, so daß mangels Abänderbarkeit die Klägerin zur Korrektur verpflichtet war (vgl. im Ergebnis ebenso LG Aachen, VersR 1991, 1047 ).