Weitere Entscheidung unten: LG Aachen, 07.11.1990

Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,277
BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90 (https://dejure.org/1991,277)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1991 - IV ZR 220/90 (https://dejure.org/1991,277)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - IV ZR 220/90 (https://dejure.org/1991,277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2493
  • MDR 1991, 843
  • NZV 1991, 388
  • VersR 1991, 1047
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 137/86

    Schätzung des Schadens bei gerichtlicher Inanspruchnahme des Hausratversicherers

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
    Vielmehr genügt es, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ("Beweis für das äußere Bild", vgl. Senat, NJW-RR 1987, 342 = LM § 287 ZPO Nr. 79 = VersR 1988, 75 (unter 2)).

    Vielmehr genügt es, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ("Beweis für das äußere Bild", vgl. Senat, NJW-RR 1987, 342 = LM § 287 ZPO Nr. 79 = VersR 1988, 75 (unter 2)).

    Vielmehr genügt es, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ("Beweis für das äußere Bild", vgl. Senat, NJW-RR 1987, 342 = LM § 287 ZPO Nr. 79 = VersR 1988, 75 (unter 2)).

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
    a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).

    a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).

    a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).

  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88

    Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
    Jedoch müssen mehr geeignete Anhaltspunkte für einen Indizienbeweis dieser erleichterten Form (Senat, VersR 1989, 587) festgestellt werden als allein die Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden ist.

    Jedoch müssen mehr geeignete Anhaltspunkte für einen Indizienbeweis dieser erleichterten Form (Senat, VersR 1989, 587) festgestellt werden als allein die Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden ist.

    Jedoch müssen mehr geeignete Anhaltspunkte für einen Indizienbeweis dieser erleichterten Form (Senat, VersR 1989, 587) festgestellt werden als allein die Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden ist.

  • BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86

    Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
    a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).

    a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).

    a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90

    Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für einen Nachschlüsseldiebstahl -

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
    Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).

    Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).

    Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90

    Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
    Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).

    Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).

    Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).

  • BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86

    Beweiserleichterung des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsfall des

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
    a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).

    a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).

    a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91

    Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing

    Davon abgesehen handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl nicht um einen Anscheinsbeweis (zuletzt: Urteil vom 3. Juli 1991 - IV ZR 220/90 = VersR 1991, 1047).

    Es genügt vielmehr, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 1991 aaO. und 11. November 1987 - IVa ZR 137/86 = VersR 1988, 75 unter 2).

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2007 - 24 U 97/07

    Beweispflicht zum äußeren Bild eines Diebstahls bei Mietwagenverlust

    Dieses "äußere Bild", für das der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist, ist dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt wird und es dort später nicht mehr vorgefunden wird (BGH VersR 1991, 1047 ; BGHZ 130, 1 [2] = VersR 1995, 909 [910]; BGH VersR 1996, 319 = NJW 1996, 993; 1997, 53 [54]; 1997, 102 ).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Der Senat hat schon mit Urteil vom 3. Juli 1991 (IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047 unter 2 c = VVGE § 12 AKB Nr. 20) entschieden, es müßten mehr geeignete Anhaltspunkte festgestellt sein als allein die Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden sei.
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 07.11.1990 - 7 S 357/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,11563
LG Aachen, 07.11.1990 - 7 S 357/90 (https://dejure.org/1990,11563)
LG Aachen, Entscheidung vom 07.11.1990 - 7 S 357/90 (https://dejure.org/1990,11563)
LG Aachen, Entscheidung vom 07. November 1990 - 7 S 357/90 (https://dejure.org/1990,11563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    PflVG § 8 Abs. 1; TVO § 1; TVO § 2; TVO § 4 Abs. 1
    Prämienschuld bei unzulässiger Prämienvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1047
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Leipzig, 07.12.1995 - 12 S 5165/95

    Inhalt des Versicherungsschein; Genehmigungspflichtigkeit;

    Ein Vertragsschluß, der nicht in Übereinstimmung mit den genehmigten Tarifen stünde, wäre wegen eines Verstoßes gegen § 134 I BGB nichtig (ebenso LG Aachen, VersR 1991, 1047 m.w.N.).

    Damit ist die Einstufung in Schadensfreiheitsrabattklassen ebenfalls Teil des genehmigten und verbindlichen Tarifsystems der Klägerin, so daß mangels Abänderbarkeit die Klägerin zur Korrektur verpflichtet war (vgl. im Ergebnis ebenso LG Aachen, VersR 1991, 1047 ).

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