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   OLG Stuttgart, 13.12.1990 - 7 U 243/90   

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https://dejure.org/1990,3767
OLG Stuttgart, 13.12.1990 - 7 U 243/90 (https://dejure.org/1990,3767)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.1990 - 7 U 243/90 (https://dejure.org/1990,3767)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 7 U 243/90 (https://dejure.org/1990,3767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12 Nr. 1 II e
    Wegrollen eines Kfz wegen nicht ausreichend angezogener Handbremse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wegrollen des Fahrzeugs ; Anziehen der Handbremse; Vorwurf grober Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 IIe; VVG § 61

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1049
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06

    Vollkaskoversicherung: Eintrittspflicht der Versicherung, wenn ein Fahrzeug

    Die Leistungsfreiheit nach dieser Vorschrift, deren tatsächliche Umstände vom Versicherer darzulegen und zu beweisen sind, setzt vorliegend voraus, dass der Versicherungsfall durch ein Verhalten des Klägers herbeigeführt worden ist und dass dieses Verhalten grob fahrlässig gewesen ist (OLG Stuttgart, VersR 1991, 1049).

    Zu berücksichtigen ist auch, dass das Abstellen eines PKW und die sich anschließende Sicherung gegen Wegrollen durch Anziehen der Handbremse und/oder Einlegen des ersten Ganges eine täglich wiederkehrende, in ihrem Ablauf zur Gewohnheit gewordene Handlung ist, der regelmäßig keine besondere Aufmerksamkeit beigemessen wird und an deren Auswirkung man sich im Regelfall auch nicht erinnern kann, weil sie eingeschliffen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1039, 1040; OLG Hamm, RuS 1996, 50; OLG Stuttgart, VersR 1991, 1049, 1050; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 61 Rn. 53; Feyock/Jacobsen/Lemor, a. a. O., AKB § 12 Rn. 172).

  • VG Kassel, 08.03.2007 - 1 E 889/06

    In Regressnahme eines Polizeibeamten wegen Falschbetankung eines

    Grobe Fahrlässigkeit setzt u. a. die Kenntnis von Umständen voraus, aus denen sich ergibt, dass der Eintritt des Schadensfalles in den Bereich der praktisch unmittelbar in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten gerückt ist (AG Potsdam, Urteil vom 28.04.2000 - 34 C 117/99 -, VersR 2001, 1105; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.12.1990 - 7 U 243/90 -, VersR 1991, 1049).
  • LAG Köln, 13.08.2007 - 2 Sa 370/07

    Schadensersatz, PKW

    Aufgrund dieser Umstände des Einzelfalles konnte der Kläger davon ausgehen, den Wagen (gerade noch) ausreichend gesichert zu haben (vgl. auch OLG Stuttgart vom 13.12.1990 - 7 U 243/90 - Versicherungsrecht 1991 Seite 1049).
  • VG Kassel, 26.03.2009 - 1 K 462/07

    Haftung des Betriebsrates für verlorengegangene Schlüssel

    Grobe Fahrlässigkeit setzt u. a. die Kenntnis von Umständen voraus, aus denen sich ergibt, dass der Eintritt des Versicherungsfalles in den Bereich der praktisch unmittelbar in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten gerückt ist (AG Potsdam, Urteil vom 28.04.2000 - 34 C 117/99 -, VersR 2001, 1105; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.12.1990 - 7 U 243/90 -, VersR 1991, 1049).
  • VG Kassel, 11.02.2009 - 1 K 1853/05

    Verletzung einer Dienstpflicht beim Führen eines Dienstkraftfahrzeuges

    Grobe Fahrlässigkeit setzt u. a. die Kenntnis von Umständen voraus, aus denen sich ergibt, dass der Eintritt des Versicherungsfalles in den Bereich der praktisch unmittelbar in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten gerückt ist (AG Potsdam, Urteil vom 28.04.2000 - 34 C 117/99 -, VersR 2001, 1105; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.12.1990 - 7 U 243/90 -, VersR 1991, 1049).
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