Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.07.1990 - 8 U 235/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831; BGB § 842; BGB § 847; BGB § 840; BGB § 611; BGB § 278
Gesamtschuldnerische Haftung wegen unzureichender Dokumentation - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 1138
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80
Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1990 - 8 U 235/88
Beweiserleichterungen bis zur Beweislastumkehr ... kommen aber in Betracht, wenn sich der Behandlungsverlauf infolge von Dokumentationsversäumnissen nicht mehr sicher beurteilen läßt (vgl. BGHZ 85, 212 = DRsp I (125) 258 b-c ...).«.
- OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04
Aufklärungspflicht des Patienten bei einer sog. "Außenseitermethode" - …
Ein Schmerzensgeld in der ausgeurteilten Höhe liegt auch innerhalb des Rahmens, in dem die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen einen Ausgleich vornimmt ( OLG Köln NJW-RR 1992, 984; OLG Düsseldorf VersR 1991, 1138; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1053). - OLG Köln, 12.12.1994 - 5 U 52/94 Eine Verlagerung der Beweislast auf die Beklagten käme nur in Betracht, wenn die Befunderhebung zweifelsfrei geboten und ein positiver Befund mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1988, 2949; VersR 1991, 1138).