Rechtsprechung
OLG Köln, 26.06.1991 - 13 U 2/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 276; AGBG § 11 Nr. 15
Haftung für Schäden einer Probefahrt nur bei grobem Verschulden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 276
Verfahrensgang
- LG Aachen, 28.11.1990 - 10 O 503/90
- OLG Köln, 26.06.1991 - 13 U 2/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 415
- NZV 1992, 279
- VersR 1991, 1148
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85
Beschädigung eines nicht vollkaskoversicherten, zum Verkauf stehenden Fahrzeugs …
Auszug aus OLG Köln, 26.06.1991 - 13 U 2/91
Bei der Vereinbarung einer Probefahrt mit einem Kraftfahrzeug wird regelmäßig ein jedenfalls still-schweigender Haftungsausschluß des Inhalts anzunehmen sein, daß der Fahrer für Beschädigungen des Fahrzeugs nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit aufzukommen hat, wenn die Schäden mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren zusammenhängen (BGH NJW 1986, 1099).
- OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01
Anbahnung eines Kraftfahrzeugkaufes: Stillschweigende Haftungsfreistellung eines …
Dies gilt selbst bei einem "Verschalten" eines Probefahrers und auch noch bei einem anschließenden, vermutlich auf Schreck beruhenden weiteren Fehler (Unterlassen einer sofortigen Bremsung; vgl. z. B. OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln, VersR 1991, 1148). - OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
Beschädigung eines PKW bei Probefahrt
Nach ständiger Rechtsprechung kann der Kfz-Händler, der einem Kaufinteressenten ein KFZ zu einer Probefahrt überläßt, von diesem jedenfalls dann keinen Ersatz für die - leicht fahrlässige - Beschädigung des Fahrzeugs verlangen, wenn diese im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht (vgl. BGH NJW 1972, 1363; NJW 1980, 1681; OLG Düsseldorf VersR 1978, 156; NZV 1994, 317; OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln NZV 1992, 279).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
BGB § 195; BGB § 477
Verjährung bei Sachwalterhaftung eines Agenturhändlers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 195 BGB; § 477 BGB
Kauf eines gebrauchten Kfz; Schadensersatzanspruch; Sachwalter; Agenturhändler; Verjährungsfrist; Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; Sachwalterhaftung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kauf eines gebrauchten Kfz; Schadensersatzanspruch; Sachwalter; Agenturhändler; Verjährungsfrist; Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; Sachwalterhaftung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1187
- MDR 1991, 249
- VersR 1991, 1148
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 283/75
Umfang der Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90
Arglist auch im Sinne der hier einschlägigen kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften setzt aber voraus, daß in einer dem Verkäufer zuzurechnenden Weise der Kaufinteressent mindestens bedingt vorsätzlich (BGH NJW 1977, 1055 f) getäuscht wurde, um ihn durch das damit erweckte falsche Vorstellungsbild von dem Angebot zum Vertragsschluß zu bewegen. - BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81
Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90
Denn nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1982, 1386; NJW-RR-1987, 436) handelt es sich allenfalls dann um einen nicht offenbarungspflichtigen "Bagatellschaden", wenn nur ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden vorliegen und nicht auch andere (Blech-) Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand relativ geringfügig war. - BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73
Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90
Eine der Gewährleistungshaftung inhaltlich entsprechende Einstandspflicht der Beklagten ergibt sich jedoch als Schadensersatzfolge einer sogenannten "Sachwalterhaftung" nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo (zu dieser Haftung des Agenturhändlers: BGH NJW 1975, 642; 1981, 922 f und 1983, 217). - BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 88/80
Zugesicherte Generalüberholung - Cic, Haftung des Vertreters …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90
Eine der Gewährleistungshaftung inhaltlich entsprechende Einstandspflicht der Beklagten ergibt sich jedoch als Schadensersatzfolge einer sogenannten "Sachwalterhaftung" nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo (zu dieser Haftung des Agenturhändlers: BGH NJW 1975, 642; 1981, 922 f und 1983, 217). - BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 367/89
Verjährung von Schadensersatzpflichten aus einem Beratervertrag
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90
Soweit der Händler dabei kaufvertragliche Nebenpflichten verletzt, und dadurch einen wenigstens in unmittelbarem Zusammenhang mit dem später streitverursachenden Sachmangel stehenden Schaden verursacht, ist es nach der Rechtsprechung des BGH gerechtfertigt, auch im Verhältnis zu dem nicht unmittelbar nach den kaufvertraglichen Gewährleistungsvorschriften, sondern nach den Regeln der culpa in contrahendo haftenden "Sachwalter" die kurze Verjährungsfrist des § 477 BGB gelten zu lassen (zuletzt Urteil vom 30.5.1990 - VIII ZR 367/89 Seite 7 f).
- OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines …
In Anlehnung an die sogenannte Karlsruher Formel (OLG Karlsruhe OLGR 2002, 248; NJW 2003, 1950, ebenso OLG Oldenburg NJW 1991, 1187) gibt sie lediglich den Betrag pro Kilometer an. - LG Gießen, 11.11.2004 - 4 O 269/04
Offenbarungspflichten des Verkäufers bei der Veräußerung eines fabrikneuen …
Entscheidend ist auch nicht, ob die Arglisthaftung im vorliegenden Fall auf den Rechtsgedanken des § 166 II 1 BGB gestützt wird (so LG München I, ZIP 1988, 924) oder ein Organisationsverschulden angenommen wird, weil die Beklagte einen ausreichenden Informationsstand hinsichtlich des Verkäufers nicht hergestellt hat (so OLG Oldenburg, MDR 1991, 249, Reinking, ZIP 1988, 924).