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   OLG Hamm, 28.11.1990 - 20 U 158/90   

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https://dejure.org/1990,5646
OLG Hamm, 28.11.1990 - 20 U 158/90 (https://dejure.org/1990,5646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.1990 - 20 U 158/90 (https://dejure.org/1990,5646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 1990 - 20 U 158/90 (https://dejure.org/1990,5646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsleistungen aus der Teilkaskoversicherung für einen Schadensfall in Form eines behaupteten Diebstahls des versicherten Pkw; Begriff der Feststellung der Entschädigung und der Deckungspflicht für den Versicherer; Klage auf Feststellung der Leistungspflicht der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 11 Abs. 1; AKB § 15 Nr. 1
    Keine Fälligkeit vor Untersuchung des angeblichen Diebstahls eines Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1369
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 06.02.1987 - 20 W 2/87

    Erhebung der Deckungsklage; Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1990 - 20 U 158/90
    Dies hat nichts damit zu tun, daß der Versicherer nach Einsichtnahme in die Akten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sich grundsätzlich seine Meinung bilden und seine Leistungspflicht entweder anerkennen oder ablehnen muß, und diese nicht bis zum Abschluß der amtlichen Ermittlungen aufschieben darf (vgl. Senat Beschluß vom 06.02.1987, 20 W 2/87, in Versicherungsrecht 87, 1129 nur Leitsatz wiedergegeben).
  • OLG Hamm, 27.02.1997 - 6 U 188/96

    Anspruch auf Zahlung einer Kaskoentschädigungsforderung als Vorschuß auf Grund

    Bezüglich der Fälligkeit der Entschädigungsforderung ist der Ausgangspunkt des Landgerichts richtig, daß diese auch im Rahmen des § 15 AKB nicht eintritt, solange der Versicherer nicht die nötigen Erhebungen vom Anspruchsgrund i.S.d. § 11 Abs. 1 VVG abgeschlossen hat (vgl. OLG Hamm - 20. ZS - VersR 91, 1369; 92, 230).

    Die fälligkeitsbegründende Feststellung i.S.d. § 15 Abs. 1 AKB betrifft indessen nicht nur den Grund, sondern auch die Höhe der Leistungspflicht des Versicherers (vgl. OLG Hamm - 20. ZS - VersR 91, 1369; 92, 230).

  • FG Düsseldorf, 10.07.2002 - 4 K 3731/01

    Erbschaftsteuer; Vorausvermächtnis; Bebautes Grundstück; Brand; Erbfall;

    Diese Frage hat lediglich Bedeutung für die Fälligkeit des Anspruchs auf die Versicherungsleistung (§ 11 Abs. 1 VVG) (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Urteil vom 28. November 1990 - 20 U 158/90 - Versicherungsrecht (VersR) 1991, 1369 (1370)).
  • LG Hildesheim, 17.12.2008 - 4 O 407/07

    Zum Sichtfahrgebot und zu einem Unfall durch Verlust einer schlecht sichtbaren

    Die Höhe der Abschlagszahlung umfasst dabei den Betrag, den der Versicherer auf jeden Fall zu zahlen hat (BGH VersR 1986, 77; OLG Hamm VersR 1991, 1369).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.1992 - 12 U 115/92

    Ausgestaltung der Fälligkeit von Geldleistungen eines Teilkaskoversicherers bzw.

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