Weitere Entscheidung unten: OLG München, 03.03.1989

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,531
BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90 (https://dejure.org/1990,531)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1990 - VI ZR 151/90 (https://dejure.org/1990,531)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 (https://dejure.org/1990,531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Organisationsverschulden, wenn ein neues Medikament beim Krankenhausträger noch nicht vorrätig ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 Abs. 1, §§ 611, 823
    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines Entscheidungskonflikts bei fehlender Einwilligung in einen ärztlichen Heileingriff

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1543
  • NJW-RR 1991, 857 (Ls.)
  • MDR 1991, 603
  • VersR 1991, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90
    Einsichtig machen kann und soll er nur, daß ihn die vollständige Aufklärung über das Für und Wider des ärztlichen Eingriffes ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er zustimmen solle oder nicht; das ist mit dem Entscheidungskonflikt gemeint, der nach den persönlichen Verhältnissen des Patienten wenigstens plausibel erscheinen muß, soll nicht von einem Mißbrauch des Einwandes der mangelhaften Aufklärung ausgegangen werden (so schon BGHZ 90, 103, 111 ff.; zuletzt Senatsurteil vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - NJW 1990, 2928 [BGH 26.06.1990 - VI ZR 289/89]).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90
    Einsichtig machen kann und soll er nur, daß ihn die vollständige Aufklärung über das Für und Wider des ärztlichen Eingriffes ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er zustimmen solle oder nicht; das ist mit dem Entscheidungskonflikt gemeint, der nach den persönlichen Verhältnissen des Patienten wenigstens plausibel erscheinen muß, soll nicht von einem Mißbrauch des Einwandes der mangelhaften Aufklärung ausgegangen werden (so schon BGHZ 90, 103, 111 ff.; zuletzt Senatsurteil vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - NJW 1990, 2928 [BGH 26.06.1990 - VI ZR 289/89]).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Die persönliche Anhörung soll es dem Gericht ermöglichen, den anwaltlich vorgetragenen Gründen für und gegen einen Entscheidungskonflikt durch konkrete Nachfragen nachzugehen und sie auch aufgrund des persönlichen Eindrucks vom Patienten sachgerecht beurteilen zu können (Senatsurteil vom 17. April 2007 - VI ZR 108/06, VersR 2007, 999, Rn. 18; vgl. auch Senatsurteile vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89, aaO; vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90, VersR 1991, 315, 316; vom 2. März 1993 - VI ZR 104/92, VersR 1993, 749, 750 f.; vom 4. April 1995 - VI ZR 95/94, VersR 1995, 1055, 1057; vom 1. Februar 2005 - VI ZR 174/03, aaO; vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03, VersR 2005, 836, 837; vom 10. Oktober 2006 - VI ZR 74/05, VersR 2007, 66 Rn. 17 f. und vom 6. Juli 2010 - VI ZR 198/09, VersR 2010, 1220 Rn. 17; NK-MedR/Glanzmann, 2. Aufl., § 630h BGB Rn. 92 f.; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. C 142).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Schließlich stellt es mit Recht darauf ab, daß der Arzt mit der Beweislast für seine Behauptung, daß der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben würde, nur zu belasten ist, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, daß er, wären ihm rechtzeitig die Risiken der Operation verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, daß allerdings an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (Senatsurteile vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 - VersR 1991, 315; vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90 - VersR 1991, 547, 548 und vom 16. April 1991 - VI ZR 176/90 - VersR 1991, 812, 814).

    Auszugehen hatte das Berufungsgericht davon, in welcher persönlichen Entscheidungssituation die Klägerin bei ordnungsgemäßer und vollständiger Aufklärung über das Für und Wider des Eingriffes gestanden hätte, ob sie diese Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob sie ihre Einwilligung erteilen solle oder nicht (Senatsurteil vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 - a.a.O.).

    Bei dieser Sachlage muß das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden, damit es erneut zu der dem Tatrichter vorbehaltenen Frage der hypothetischen Einwilligung Stellung nimmt, wozu auch eine persönliche Anhörung der Klägerin erforderlich sein dürfte (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 - a.a.O.).

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Dabei kommt es darauf an, ob der Entscheidungskonflikt nach der persönlichen Entscheidungssituation des konkreten Patienten aus damaliger Sicht plausibel erscheint; im übrigen beschränkt sich die Substantiierungspflicht des Patienten auf die Darlegung des Entscheidungskonflikts, in den er bei erfolgter Aufklärung geraten wäre; er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (vgl. Senatsurteile vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 - VersR 1991, 315, 316 = AHRS 1050/49 und vom 9. November 1993 - VI ZR 248/92 - NJW 1994, 799, 801).

    Der erkennende Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß sich in der Regel nur nach einer persönlichen Anhörung des Patienten beurteilen läßt, ob er für den Fall der vollständigen und richtigen Aufklärung plausibel darlegen kann, daß er wegen seiner Einwilligung in den ärztlichen Eingriff in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre (vgl. etwa Senatsurteile vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - VersR 1990, 1238, 1240 = AHRS 1050/47 und vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 - aaO.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 03.03.1989 - 23 U 5883/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9215
OLG München, 03.03.1989 - 23 U 5883/88 (https://dejure.org/1989,9215)
OLG München, Entscheidung vom 03.03.1989 - 23 U 5883/88 (https://dejure.org/1989,9215)
OLG München, Entscheidung vom 03. März 1989 - 23 U 5883/88 (https://dejure.org/1989,9215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,9215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 315
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht