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   OLG München, 15.02.1990 - 1 U 2016/87   

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OLG München, 15.02.1990 - 1 U 2016/87 (https://dejure.org/1990,6947)
OLG München, Entscheidung vom 15.02.1990 - 1 U 2016/87 (https://dejure.org/1990,6947)
OLG München, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 1 U 2016/87 (https://dejure.org/1990,6947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 586
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98

    Arzthaftung

    Es darf in einer Geburtsklinik nicht geschehen, daß ein zwar nach dem äußeren Erscheinungsbild gesund zur Welt gekommenes, aber durch den Ablauf der Geburt gefährdetes Kind mit Zeichen dieser Gefährdung über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde ohne ärztliche Betreuung bleibt (vgl. OLG München VersR 1997, 977 unterlassene Hinzuziehung eines Arztes nach Hinweisen auf die gestörte Atmung eines Neugeborenen und später Transport des Kindes in eine Kinderklinik ohne ärztliche Begleitung und Beatmung, grob fehlerhaft; OLG München VersR 1991, 586 - unterlassene Hinzuziehung eines Arztes durch die Hebamme nach ersten Unregelmäßigkeiten im CTG, grob fehlerhaft; OLG Oldenburg VersR 1997, 749 - unterlassene Unterrichtung des zuständigen Arztes durch nichtärztliches Personal nach Eintritt ernsthafter Komplikationen, grob fehlerhaft; OLG Stuttgart VersR 1993, 1358 - eigene Therapieentscheidung durch Krankenschwester bei Erreichbarkeit eines Arztes, grob fehlerhaft).
  • OLG Stuttgart, 13.04.1999 - 14 U 17/98

    Sichere Abklärung der Lage des Kindes bei der Eingangsuntersuchung einer vor der

    Dieser Bewertung entspricht, daß in der verzögerten Einleitung einer Schnittentbindung im Regelfall ein grober Behandlungsfehler gesehen wird, da während der Geburt eine Sauerstoffmangelversorgung schnellstmöglich bekämpft werden muß, um Hirnschädigungen zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt VersR 1996, 584; dazu Anm. Gaisbauer VersR 1996, 1110; OLG Schleswig VersR 1994, 310 = AHRS 2500/103; OLG Hamm VersR 1994, 730 = AHRS 6570/101; OLG Köln VersR 1991, 669 = AHRS 6570/21; OLG Oldenburg VersR 1993, 753 = AHRS 6570/32; OLG München VersR 1991, 586 = AHRS 3010/38; Urteil des Senats vom 11.05.95 - 14 U 39/92, Zeitverlust von 8 Minuten durch den vergeblichen Versuch, das Kind an einer anliegenden Nabelschnur vorbei zu entwickeln; ferner Senat vom 22.07.93 - 14 U 46/92, verzögerte Schnittentbindung).
  • OLG Oldenburg, 19.12.2007 - 5 U 107/06

    Erforderlichkeit der sofortigen Benachrichtigung eines Arztes durch eine Hebamme

    Die Voraussetzungen eines groben Behandlungsfehlers liegen bereits dann vor, wenn die Hebamme bei einer zu erwartenden Risikogeburt nicht bereits beim ersten Herztonabfall einen Arzt informiert (OLG München, VersR 1991, 586).
  • OLG Koblenz, 05.08.2004 - 5 U 250/04

    Erfordernis der intensiven ärztlichen Überwachung des Geburtsvorgangs durch das

    Ob ein schwerwiegender Pflichtverstoß anzunehmen wäre, wenn es schon zuvor zu vergleichbaren Krisensituationen gekommen wäre (vgl. dazu OLG München VersR 1991, 586, 587) [OLG München 15.02.1990 - 1 U 2016/87], ist nicht zu entscheiden, weil es hier solche Zuspitzungen nicht gegeben hatte.
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