Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.11.1990

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.05.1990 - 20 U 209/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10233
OLG Hamm, 16.05.1990 - 20 U 209/89 (https://dejure.org/1990,10233)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.1990 - 20 U 209/89 (https://dejure.org/1990,10233)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 1990 - 20 U 209/89 (https://dejure.org/1990,10233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AERB § 1 Nr. 2 a
    Zum "äußeren Erscheinungsbild" eines Einbruchdiebstahls L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einbruchdiebstahl; Einbruch; Diebstahl; Fenster; Einbruchspuren

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 689
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.1990 - 20 U 72/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9954
OLG Hamm, 16.11.1990 - 20 U 72/90 (https://dejure.org/1990,9954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.1990 - 20 U 72/90 (https://dejure.org/1990,9954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 1990 - 20 U 72/90 (https://dejure.org/1990,9954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AVBR 80 § 2 Nr. 2 a; AVBR 80 § 11 Nr. 1
    Diebstahl bei Übernachtung mit flüchtig bekannter Frau im Hotelzimmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 355
  • VersR 1991, 689
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2005 - 4 S 2543/04

    Beihilfefähigkeit der Flugkosten nach Deutschland zur postoperativen Behandlung

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einer Reise die unterschiedliche Zwecke verfolgende Fahrt vom Wohnsitz zu einem entfernten Ort einschließlich einer gewissen Dauer des Fortbleibens (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 16.11.1990, VersR 1991, 689).
  • OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 286/94

    Haftung des Belegkrankenhausesfür postoperative Betreuung eines frisch operierten

    Nach der vom Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1986, 366) ständig verwandten Formel (vgl. Senat VersR 1991, 689), ist ein Fehler als grob zu qualifizieren, wenn dadurch gegen elementare Behandlungsregeln, elementare Erkenntnisse der Medizin verstoßen worden ist; wenn er aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich ist.
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