Weitere Entscheidung unten: LG Wiesbaden, 29.10.1990

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.08.1990 - 5 U 21/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2421
OLG Saarbrücken, 22.08.1990 - 5 U 21/90 (https://dejure.org/1990,2421)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.08.1990 - 5 U 21/90 (https://dejure.org/1990,2421)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. August 1990 - 5 U 21/90 (https://dejure.org/1990,2421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsanspruch gegenüber einer Berufshaftpflichtversicherung von Architekten; Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten wegen diesem angelasteter Überwachungsfehler und Planungsfehler bei der Durchführung der diesem seitens eines Bauherrnübertragenen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 153 Abs. 4; VVG § 33; VVG § 6 Abs. 3; AHB § 5 Nr. 2 Abs. 4
    Nichtanzeige von Beweissicherungsverfahren und Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung der Anzeigepflicht: Haftpflichtversicherungsschutz entfällt?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftpflichtversicherung: Anzeigepflicht beachten! (IBR 1991, 388)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 872
  • BauR 1991, 494
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 14.10.1992 - 5 U 12/92

    Anspruch eines Architekten auf Versicherungsschutz aus einer

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  • BGH, 09.06.2004 - IV ZR 115/03

    Fälligkeit des Deckungsanspruchs in der Haftpflichtversicherung eines

    Das zeigt sich schon daran, daß es seine Auffassung, das Beweisverfahren stelle immer eine Form der gerichtlichen Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs dar, ausschließlich auf Stimmen in Rechtsprechung und Literatur gestützt hat, welche das Problem im Rahmen des § 153 VVG erörtern (OLG Saarbrücken VersR 1991, 872, 873; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 153 Rdn. 10; Voit in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 153 Rdn. 7; Littbarski AHB § 5 Rdn. 45; Johannsen in Bruck/Möller/Johannsen, VVG Bd. IV 8. Aufl. Anm. F 38).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 6/06

    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten

    Vorsatz im Sinne von § 6 Abs. 3 VVG erfordert das Wollen der Obliegenheitsverletzung im Bewusstsein der Verhaltensnorm, wobei bedingter Vorsatz genügt (Senat, Urt. v. 22.08.1990 - 5 U 21/90 - VersR 1991, 872; Prölss in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27.Aufl., § 6 Rn. 116; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2.Aufl., § 6 Rn. 80).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 18/03

    Haftpflichtversicherung: Anzeigeobliegenheit bei Einleitung eines selbständigen

    Von vorsätzlichem Verhalten wird dem gegenüber insbesondere dann auszugehen sein, wenn der Versicherungsnehmer keine nachvollziehbare, einleuchtende Erklärung für das Nichtbefolgen der Anzeigepflicht gibt (OLG Saarbrücken VersR 1991, 872) oder wenn triftige Gründe, z.B. das Verschleiern von Tatsachen, für die Inkaufnahme des Risikos, den Versicherungsschutz zu verlieren, sprechen (OLG Hamm VersR 1997, 1341).
  • OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 165/05

    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten

    Nachvollziehbare Gründe für seine permanente Weigerung, die Auskunftsobliegenheit zu erfüllen, hat er jedenfalls nicht angegeben (vgl. auch Senat, Urt. v. 22.8.1990, 5 U 21/90, VersR 1991, 872).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2023 - 8 U 2921/22

    Versicherungsanspruch in der Betriebshaftpflichtversicherung bei Einleitung eines

    Ihre Verletzung vermag lediglich eine mögliche zukünftige Leistungspflicht zu beeinträchtigen (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, r+s 1991, 14).
  • OLG Naumburg, 29.04.2004 - 4 U 167/03

    Kfz-Versichrerung: Rechtsfolgen einer verspäteten Schadensanzeige

    Vor diesem Hintergrund hätte der Kläger eine nachvollziehbare und einleuchtende Erklärung dafür abgeben müssen, weshalb es zu der verspäteten Anzeige gekommen ist (Stiefel/Hofmann, § 7 AKB Rn. 26 mit Hinweis auf OLG Saarbrücken, VersR 1991, 872; OLG Frankfurt, MDR 99, 995).
  • OLG Celle, 04.11.2004 - 8 U 81/04

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers wegen Obliegenheitsverletzung

    Hier liegt eine generelle Eignung der Beeinträchtigung der Interessen dis Versicherers bereit deshalb vor, weil dem Versicherer durch die unterbliebene Mitteilung der Klagerhebung sowie die unterbliebene Überlassung der Prozessführung (§ 16 Ziff. 5 AVB 94) die Möglichkeit genommen wurde, Grund und Höhe des gegen ihre Versicherungsnehmerin erhobenen Anspruchs zu bestreiten und die Berechtigung der Forderung ggfs. durch eine Beweisaufnahme klären zu lassen (vgl. OLG Saarbrücken r+s 1991, 14; OLG Düsseldorf VersR 1990, 411).
  • KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01

    Verjährung von Versicherungsansprüchen gegen die private Haftpflichtversicherung:

    In der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Beweissicherung wird ganz überwiegend eine Geltendmachung in vorstehendem Sinn gesehen (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 1991, 872, 873; Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 153 Rdn. 10; Voit in Prölss/Martin, a. a. O., § 153 Rdn. 7; Littbarski, AHB, § 5 Rdn. 45 unter Hinweis auf § 5 Nr. 2 Abs. 4 Satz 2 AHB; ebenso Baumann in Berliner Kommentar zum VVG, § 153 Rdn. 26; Johannsen in Bruck/Möller/Johannsen, VVG, 8. Auflage, Vierter Band, Rdn. F 38 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 29.10.1990 - 1 S 314/90   

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LG Wiesbaden, 29.10.1990 - 1 S 314/90 (https://dejure.org/1990,10878)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 29.10.1990 - 1 S 314/90 (https://dejure.org/1990,10878)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 29. Oktober 1990 - 1 S 314/90 (https://dejure.org/1990,10878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 872
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Saarbrücken, 30.06.2005 - 12 S 6/05

    Haftpflichtversicherung - Die Benzinklausel als Schnittmenge zwischen

    Soweit ersichtlich befindet sich die Kammer In Einklang mit den wenigen veröffentlichten Entscheidungen anderer Gerichte in vergleichbaren Fällen (vgl. LG Hannover VRS 68, 374, BI. 28 f. d. A.; LG Wiesbaden VersR 1991, 872).
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