Weitere Entscheidung unten: OLG München, 07.06.1990

Rechtsprechung
   BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94, 802, 887, 997, 1094, 1158, 1247, 1274, 1439, 1513/88   

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https://dejure.org/1990,91
BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94, 802, 887, 997, 1094, 1158, 1247, 1274, 1439, 1513/88 (https://dejure.org/1990,91)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.1990 - 2 BvR 94, 802, 887, 997, 1094, 1158, 1247, 1274, 1439, 1513/88 (https://dejure.org/1990,91)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 1990 - 2 BvR 94, 802, 887, 997, 1094, 1158, 1247, 1274, 1439, 1513/88 (https://dejure.org/1990,91)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; ZPO § 114 S. 1
    Umfang der Pflicht zur Prüfung ungeklärter Rechtsfragen L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 347
  • NJW 1991, 413
  • VersR 1991, 831
  • DVBl 1990, 926
  • Rpfleger 1990, 427
 
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Wird zitiert von ... (2095)

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Dieser Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Gebots einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, welches in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet (BVerfG NJW 2012, 3293 mwN; BVerfG NJW 1991, 413 mwN).
  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Die Parteien werden zur gewaltfreien Lösung von Rechtsstreitigkeiten und Interessenkonflikten der Staatsbürger (Roman Herzog, a.a.O., § 72 Rz 26) vielmehr auf den Weg vor die Gerichte verwiesen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1980  1 PBvU 1/79, BVerfGE 54, 277 ; vom 13. März 1990  2 BvR 94 u.a./88, BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz folgt, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.; stRspr).

    Dem hat der Gesetzgeber mit dem Institut der Prozesskostenhilfe entsprochen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Einschätzung des ausnahmslosen Verbotes als unangemessen scheitert nicht daran, dass namentlich mit dem Institut der Prozesskostenhilfe die notwendigen Vorkehrungen getroffen sind, um auch Unbemittelten den von Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gebotenen Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

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Rechtsprechung
   OLG München, 07.06.1990 - 12 UF 805/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1955
OLG München, 07.06.1990 - 12 UF 805/90 (https://dejure.org/1990,1955)
OLG München, Entscheidung vom 07.06.1990 - 12 UF 805/90 (https://dejure.org/1990,1955)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juni 1990 - 12 UF 805/90 (https://dejure.org/1990,1955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten bei Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten durch nicht Beachtung der Möglichkeit des Defektes des Telefaxgerätes bei Gericht; Zumutbarkeit von ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Sorgfaltsanforderungen bei defektem Telefaxempfangsgerät des Gerichts

  • JurPC-Archiv

    Telefax-Defekt bei Gericht und Versäumung der Berufungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • JurPC-Archiv (Entscheidungsbesprechung)

    Telefax-Defekt bei Gericht und Fristversäumung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 303
  • VersR 1991, 831
  • BB 1991, 1963
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Die den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegende Auffassung (ähnlich: BGH, NJW 1992, S. 244 ; NJW 1995, S. 1431 [1432]; BAGE 65, 255 [259]; BSG, AP Nr. 26 zu § 233 ZPO 1977; OLG München, VersR 1991, S. 831 ) führt zudem zu einer Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte: Ein Prozeßbevollmächtigter, der seinen Schriftsatz bereits am frühen oder späten Nachmittag des letzten Tages der Frist fertiggestellt hat, müßte danach beim Scheitern einer Übermittlung per Telefax unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, um den fristgerechten Eingang bei Gericht doch noch sicherzustellen.
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Nachdem mehrere Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten hatten, daß die Möglichkeit einer technischen Störung bei der Benutzung eines Telefaxgerätes von einem Anwalt stets beachtet werden müsse und er für diesen Fall entsprechend Vorsorge zu treffen habe (vgl Oberlandesgericht (OLG) Köln NJW 1989, 594; Oberlandesgericht (OLG) München NJW 1991, 303; Oberlandesgericht (OLG) Bamberg Urteil vom 8. November 1990 - 1 U 17/90 - ebenso LG Kassel Urteil vom 11. April 1991 - 2 S 106/91 - DAR 1991, 311 = ZfSch 1991, 344), hat der BGH dieser Auffassung für Störungen eines bei Gericht aufgestellten Empfangsgerätes eine Absage erteilt (NJW 1992, 244 f; ebenso bereits BFH vom 6. Februar 1991 - V B 44/89 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94

    Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer

    Der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten war vielmehr gehalten, in der verbleibenden Zeit bis Mitternacht einen zumutbaren anderen Weg der Übermittlung zu wählen (vgl. BSGE 72, 158 = AP Nr. 26 zu § 233 ZPO 1977; OLG München Beschluß vom 7. Juni 1990 - 12 UF 805/90 - NJW 1991, 303; LG Kassel Beschluß vom 11. April 1991 - 2 S 106/91 - DAR 1991, 311).
  • VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwaltes bei der Übermittlung einer

    Dieser Umstand befreit den Bevollmächtigten jedoch - anders als bei einer Störung der Übertragung vom Empfangsgerät aufgenommener elektronischer Signale in eine lesbare Schrift oder bei unvollständigem Abdruck des Empfangenen (vgl. hierzu: VGH Mannheim, Beschluß vom 2. Dezember 1995 - A 16 S 2083/93 -, NJW 1994, 538; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 - VIII SR 153/93 -, NJW 1995, 665) - nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich für ihn erkennbar herausstellt, daß aus Gründen, die er selbst nicht zu vertreten hat, eine Telefax-Verbindung zwischen seinem Sendegerät und dem Empfangsgerät des zuständigen Gerichts nicht zustandekommt (BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 -, NJW 1995, 1431; OLG München, Beschluß vom 7. Juni 1990 - 12 UF 805/90 -, NJW 1991, 303).

    Auch wenn, wie die Bevollmächtigten des Klägers hier vortragen, nach den vorangegangenen Erfahrungen der Übermittlungsweg mittels Telefax als sicher angesehen werden kann und es "eigentlich niemals vorgekommen ist", daß aufgrund einer technischen Störung der Empfang durch das zuständige Gericht nicht möglich war, muß dennoch grundsätzlich mit der durchaus vorkommenden Möglichkeit eines Scheiterns der Übermittlung aus technischen Gründen gerechnet werden (OLG München, Beschluß vom 7. Juni 1990 - 12 UF 805/90 - a. a. O.).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95

    Zur Einlegung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Die der angegriffenen Entscheidung zugrundeliegende Auffassung (ähnlich: BGH, NJW 1992, S. 244 ; NJW 1995, S. 1431 [1432]; BAGE 65, 255 [259]; BSG, AP Nr. 26 zu § 233 ZPO 1977; OLG München, VersR 1991, S. 831 ) führt zudem zu einer unvertretbaren Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte: Ein Prozeßbevollmächtigter, der seinen Schriftsatz bereits am frühen oder späten Nachmittag des letzten Tages der Frist fertiggestellt hat, müßte danach beim Scheitern einer Übermittlung per Telefax unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, um den fristgerechten Eingang bei Gericht doch noch sicherzustellen.
  • LAG Köln, 26.01.1996 - 13 Sa 732/95

    Berufung/Revision: Einlegung per Telefax - Beweislast

    Denn beim Ausnutzen einer Frist bis zuletzt bestehen erhöhte Sorgfaltspflichten (BGH v. 26.06.1952 - IV ZR 36/52, BGHZ 6, 369, 372; BGH v. 18.03.1953, BGHZ 9, 118, 121; OLG München, Beschl. v. 07.06.1990 - 12 UF 805/90, NJW 1991, 303; LG Würzburg, Beschl, v. 21.08.1991 - 14 O 2300/90, NJW-RR 1992, 702, 703).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1993 - A 16 S 2083/93

    Rechtsmitteleinlegung: Fristversäumnis aufgrund eines Fehlers im Telefaxgerät des

    Er konnte also davon ausgehen, der Antrag werde innerhalb der Frist dem Gericht in der erforderlichen schriftlichen Form (vgl. § 78 Abs. 4 AsylVfG i.V.m. §§ 125 Abs. 1, 81 Abs. 1 VwGO) zugehen (für den Fall, daß der Defekt des Empfangsgerätes erkennbar war, weshalb eine Wiedereinsetzung wegen Eigenverschuldens des Rechtsmittelführers nicht in Frage kommt vgl. OLG München, NJW 1991, 303).
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