Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungpflicht eines Versicherungsgebers aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ); Vorliegen einer "Berufsunfähigkeit" bei einem Polizeibeamten
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BB-BUZ § 2 Nr. 1
Zur Verweisbarkeit eines Polizisten nach einjähriger Umschulung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufsunfähigkeit bei einem Polizeibeamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 730
- VersR 1992, 1387
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 09.11.1988 - 20 U 56/88
Zweiter Kreditnehmer; Gesamtschuldner; Restschuldversicherung; Versicherungsfall; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91
Der Senat bleibt damit unterhalb des in der Rechtsprechung vertretenen Grenzwertes von 50 % (…vgl. Benkel/Hirschberg, BUZ, § 2 Rn. 22 mit Nachweisen) und im Rahmen der durch seine Entscheidung vom 1. Dezember 1988 (vgl. VersR 1989, 694 ) unterhalb von 40 % gezogenen Grenze. - OLG Hamm, 02.12.1981 - 20 W 43/81
Berufsunfähigkeitsrente; Polizist; Dienstunfähigkeit; Nachweis; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91
Demgemäß wird in der Rechtsprechung die Berufsunfähigkeit im Sinne der BUZ bei einem Polizeibeamten davon abhängig gemacht, daß neben der Polizeidienstunfähigkeit, die schon bei geringen gesundheitlichen Mängeln vorliegen kann, auch Dienstuntauglichkeit für eine andere Beamtenlaufbahn vorliegt (vgl. OLG Hamm VersR 1982, 890), weil er nach den beamtenrechtlichen Vorschriften einen Laufbahnwechsel hinnehmen muß (vgl. OLG Köln, R. u. S. 1988, 344). - OLG München, 25.10.1984 - 1 U 2989/84
Umschulung; Andere Tätigkeit; Versicherungsnehmer; Ausbildungserfahrung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91
Eine Tätigkeit, auf welche sich der Versicherungsnehmer verweisen lassen muß, liegt vielmehr auch dann vor, wenn diese eine Zusatzausbildung im Sinne einer Umschulung erfordert, wenn nämlich die zusätzliche Ausbildung den Charakter einer Fortbildung hat, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes abgeschlossen werden kann und sich das Ausbildungsziel dem Schwierigkeitsgrad nach im Rahmen dessen hält, was nach der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung voraussichtlich bewältigt werden kann (vgl. OLG München, VersR 1986, 669 ).
- BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15
Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6 …
Eine solche Verrechnung von Freizeit und Arbeitserleichterungen mit der Einkommensdifferenz (dafür: OLG Nürnberg VersR 1992, 1387, 1388;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. Abschnitt H Rn. 118) ist aber mit dem Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vereinbar (so auch: OLG Karlsruhe VersR 2012, 841, 843; OLG München r+s 2003, 166, 167). - LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16
Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im …
Eine etwaige - sofern überhaupt mögliche - "Einarbeitung" würde einen zeitlichen Umfang zum Erwerb der erforderlichen (kaufmännischen) Fähigkeiten erfordern, dass eben nicht mehr von einer Einarbeitung, sondern einer Umschulung zu sprechen wäre (vgl. OLG Nürnberg 9.1.1992 - 8 U 2890/91, r+s 1992, 177; OLG München 25.10.1984 - 1 U 2989/84, VersR 1986, 669). - BGH, 22.10.1997 - IV ZR 259/96
Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei ausgeübter Tätigkeit als Subunternehmer …
Es beruft sich in diesem Zusammenhang auf seine Entscheidungen aus den Jahren 1988 (VersR 1989, 693) und 1992 (VersR 1992, 1387 = RuS 1992, 177). - OLG München, 22.10.2010 - 25 U 5827/07
Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis der Falschbeantwortung der …
Das OLG Hamm hat dies bei einer Einkommensminderung von 26, 5 % bei einem Ausgangsgehalt von DM 3500,/Monat brutto zuzüglich DM 600,- steuerfreie Spesen/Monat verneint (VersR 1992, 1338), ebenso bei einer Einkommenseinbuße von 28 % ausgehend von einem Ausgangsgehalt von brutto DM 2.500/Monat (VersR 2008, 949) während das OLG Nürnberg eine Einkommenseinbuße von unter 30 % für zumutbar erachtete (VersR 1992, 1387). - LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03
Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines Polizeibeamten auf Probe
So führt das OLG Nürnberg (VersR 1992, 1387, 1388) aus, dass eine Tätigkeit, auf welche sich der VN verweisen lassen muss auch dann vorliege, wenn diese eine Zusatzausbildung im Sinne einer Umschulung erfordert, wenn nämlich die zusätzliche Ausbildung den Charakter einer Fortbildung hat, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abgeschlossen werden kann und sich das Ausbildungsziel dem Schwierigkeitsgrad nach im Rahmen dessen hält, was nach der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung voraussichtlich bewältigt werden kann (vgl. OLG München VersR 86, 669).