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   OLG Karlsruhe, 19.03.1992 - 12 U 206/91   

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https://dejure.org/1992,6356
OLG Karlsruhe, 19.03.1992 - 12 U 206/91 (https://dejure.org/1992,6356)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.1992 - 12 U 206/91 (https://dejure.org/1992,6356)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 1992 - 12 U 206/91 (https://dejure.org/1992,6356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Grobe Fahrlässigkeit beim Überholen auf verengter Fahrbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grobe Fahrlässigkeit; Überholen; Überholvorgang; Verengte Fahrbahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1507
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Durchfahren einer Brückenunterführung mit einem

    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne der §§ 61 VVG, 15 Ziff. 2 AKB setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus (Senat OLGR Karlsruhe 2002, 189 f m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 93, 1096; VersR 92, 1507 f; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB Rdn. 75 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2016 - 24 U 40/16

    Pflichten des Mieters eines Hubschraubers

    Dabei muss die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts - und zwar gerade die des eingetretenen Schadens - offenkundig so groß sein, dass es ohne weiteres nahelag, zur Vermeidung des Versicherungsfalls ein anderes Verhalten als das tatsächlich geübte in Betracht zu ziehen (Vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.03.1992 -12 U 206/91, VersR 1992, 1507).
  • OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04

    Grobfahrlässige Herbeifürung eines stumrmbedingtens Schadens einer

    Die Schadenswahrscheinlichkeit muss offenkundig so groß sein, dass es ohne weiteres nahe lag, zur Vermeidung des Versicherungsfalles ein anderes Verhalten als das tatsächlich Geübte in Betracht zu ziehen (OLG Karlsruhe VersR 1992, 1507 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - U 8/00

    Voraussetzungen einer Deckungsfeststellungsklage gegen einen Versicherer; Grobe

    Die Schadenswahrscheinlichkeit muss offenkundig so groß sein, dass es ohne weiteres nahe lag, zur Vermeidung des Versicherungsfalles ein anderes Verhalten als das tatsächlich Geübte in Betracht zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. OLG Karlsruhe VersR 1992, 1507 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2001 - 14 U 64/00

    Rettungskostenersatz bei Ausweichmanöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit

    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (st. Rspr. BGH VersR 1989, 582 m.w.N.; VersR 1980, 180; OLG Köln, VersR 1986, 229, 230; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1507).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 14 U 159/99

    Leistungsausschluss nach § 61 VVG bei nur einem BAK-Analysewert

    Sie liegt dann vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt wurde und auch dasjenige unbeachtet blieb, was im betreffenden Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. etwa BGH VersR 80, 180; OLG Köln VersR 86, 229, 230; OLG Karlsruhe VersR 92, 1507; Prölls/ Martin, VVG 26. Auflage § 6 Rn. 117 ff, § 61 Rn. 11 f).
  • LG Düsseldorf, 17.06.2005 - 11 O 552/03

    Es besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung bei Deponieren eines

    Dabei muß die Wahrscheinlichkeit gerade des eingetretenen Schadens offenkundig so groß sein, dass es ohne weiteres nahelag, zur Vermeidung des Versicherungsfalls ein anderes Verhalten als das tatsächlich geübte in Betracht zu ziehen (vgl. BGH, VersR 92, 1087; OLG Karlsruhe, VersR 92, 1507; OLG Hamm, RuS 91, 331).
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