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   OLG Hamm, 23.08.1990 - 6 U 114/89   

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https://dejure.org/1990,4971
OLG Hamm, 23.08.1990 - 6 U 114/89 (https://dejure.org/1990,4971)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.08.1990 - 6 U 114/89 (https://dejure.org/1990,4971)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. August 1990 - 6 U 114/89 (https://dejure.org/1990,4971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 843; BGB § 249
    Kosten unfallbedingter Arbeit in einer Behindertenwerkstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Ersatzpflicht; Mehraufwendungen aufgrund von unfallbedingter Behinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 843, 249 ff

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 459
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 518/16

    Zugehörigkeit der Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson und der

    Er will es dem Geschädigten ermöglichen, sein gewohntes Leben trotz der erlittenen dauerhaften Beeinträchtigungen möglichst weitgehend aufrecht zu erhalten (vgl. OLG Hamm, VersR 1992, 459, 460 - Revision nicht angenommen durch Senatsbeschluss vom 11. Juni 1991 - VI ZR 307/90, NZV 1991, 387; MüKoBGB/Wagner, BGB, 7. Aufl., § 843 Rn. 68; Staudinger/Vieweg, BGB, Neubearbeitung 2015, § 843 Rn. 21; Zoll NJW 2014, 967, 968 ff.; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 29 Rn. 32; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 4. Kapitel, Rn. 38).
  • OLG Nürnberg, 13.12.2000 - 4 U 4590/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auch die Kosten, die aufgewendet werden müssen, damit der Geschädigte trotz der unfallbedingten Behinderung am Erwerbsleben teilnehmen kann, zählen hierzu (OLG Hamm, VersR 1992, 459; Hellwig, a.a.O., V 60 "Allgemein", "Teilnahme am Erwerbsleben").
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    Die geltend gemachten Ansprüche, mit denen Schadensersatz wegen vermehrter Bedürfnisse des W. verlangt wird (vgl. dazu OLG Hamm, VersR 1992, 459 mit Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats), sind nicht, wie das Berufungsgericht meint, bereits vor einem Rechtsübergang auf den Kläger durch den Abfindungsvergleich vom 6. April 1989 erloschen.
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 54/14

    Regressprozess des Rehabilitationsträgers wegen Leistungserbringung an einen bei

    Sie stellen sich deshalb als materieller Schaden dar (Senatsbeschluss vom 11. Juni 1991 - VI ZR 307/90, NZV 1991, 387; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1992, 459 f.; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 4 Rn. 49).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19

    Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?

    Er will es dem Geschädigten ermöglichen, sein gewohntes Leben trotz der erlittenen dauerhaften Beeinträchtigungen möglichst weitgehend aufrecht zu erhalten (vgl. OLG Hamm r + s 1991, 341 = VersR 1992, 459 [460]; MüKoBGB/Wagner, BGB, 7. Aufl., § 843 Rn. 68; Staudinger/Vieweg, BGB, Neubearb.
  • OLG Hamm, 20.08.2014 - 3 U 149/13

    Berechnung des Erwerbsschadens eines aufgrund fehlerhaften Geburtsmanagements

    Bei der Beschäftigung im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der WfbM geht es nach der Auffassung des Senates jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in denen von Geburt an eine Schwerstschädigung vorliegt, nicht um das Erreichen eines einem Erwerbstätigen nahekommenden Zustandes mit dem Ziel, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erreichen und so die schadensbedingte Beeinträchtigung im Erwerbsleben des Klägers auszugleichen, sondern vielmehr darum, seine Lebensführung in Bezug auf soziale Kontakte und die Strukturierung eines Tagesablaufes mit zu erledigenden Aufgaben und sinnvoller, das Selbstwertgefühl stärkender Beschäftigung unter Berücksichtigung seiner geburtsbedingten Schwerstbehinderung der eines Gesunden anzunähern (so auch OLG Oldenburg, Urteil von 05.06.2013 - 5 U 76/12, Rz. 73 f. juris; OLG Hamm, VersR 1992, 459).
  • OLG Hamm, 05.12.2000 - 27 U 103/00

    Kfz-Unfall-Schaden - vermehrte Bedürfnisse - Betreuungskosten - Geltendmachung

    Vor diesem Hintergrund sind die Kosten für die Unterbringung eines Verletzten in einer Werkstatt für Behinderte zur Schadenskompensation jedenfalls dann zu ersetzen, wenn sich diese Art der Lebensgestaltung des Verletzten als angemessen darstellt (Geigel, a.a.O., Rn. 115; BGH in NJW 1996, 727, OLG Hamm in VersR 1992, 459).
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