Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 14.03.1991

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.10.1990 - 1 U 133/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5948
OLG Bamberg, 18.10.1990 - 1 U 133/86 (https://dejure.org/1990,5948)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.10.1990 - 1 U 133/86 (https://dejure.org/1990,5948)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 1 U 133/86 (https://dejure.org/1990,5948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Vom Hausarzt schuldlos unterlassene Diagnose einer Malariainfektion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 578
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 8 U 228/11

    Vorwerfbarer Diagnosefehler im Zusammenhang mit einer Malaria-Erkrankung;

    Von der Entscheidung des OLG Bamberg in dem Verfahren 1 U 133/86 (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 18.10.1990 - 1 U 133/86, VersR 1992, 578) unterscheidet sich der hiesige Fall in tatsächlicher Hinsicht signifikant.
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 236/93

    Vorwerfbarkeit eines Diagnoseirrtums als Behandlungsfehler - Spätsymptome einer

    Zwar sind Irrtümer bei der Diagnosestellung oft nicht die Folge eines vorwerfbaren Versehens des behandelnden Arztes, da die Symptome einer Erkrankung nicht immer eindeutig sind, sondern auf die verschiedensten Ursachen hinweisen können (Senatsurteil vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79 - VersR 1981, 1033 = AHRS 6560/4; OLG Bamberg. Urteil vom 18. Oktober 1990 mit NA-Beschluß des Senats vom 9. Juli 1991 - VI ZR 41/91 - VersR 1992, 578 = AHRS 1820/16).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.03.1991 - 1 U 218/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12452
OLG Frankfurt, 14.03.1991 - 1 U 218/89 (https://dejure.org/1991,12452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.1991 - 1 U 218/89 (https://dejure.org/1991,12452)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 1991 - 1 U 218/89 (https://dejure.org/1991,12452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung des Krankenhausträgers; Nichterkennen einer Krankheit; Sudecksche Erkrankung; Arzthaftung; Beweislastumkehr bei Dokumentationsmängeln; Grobe Behandlungsfehler

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 578
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Aachen, 23.02.2021 - 106 C 10/19

    Fehlerhafte podologische Behandlung - Schadensersatz

    Dies führt vorliegend zu einer Beweislastumkehr, d.h. die Beklagte muss beweisen, dass ein Standardfall vorliegt, bei dem die Anpassung der Spange ohne vorherigen Abdruck noch regelgerecht gewesen wäre (vgl. zur möglichen Beweislastumkehr bei Dokumentationsmängeln OLG Frankfurt, Urt. v. 14.03.1991, Az. 1 U 218/89, juris, m.w.N; ebenso OLG Köln, Urt. v. 07.05.1984, Az. 7 U 306/83, juris).
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 1 U 111/07

    Abweisung der Arzthaftungsklage mangels Erschütterung der Beweisgrundlage des

    Es kann vorliegend dahinstehen, wie die Sachlage zu beurteilen wäre, wenn hier Radierungen oder sonstige Veränderungen vorgenommen worden wären (vgl. dazu Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Kapitel B. Rdnr. 202 mit Hinweis auf BGH VersR 1992, 578 ).
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