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   BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91   

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BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91 (https://dejure.org/1992,790)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1992 - IV ZR 87/91 (https://dejure.org/1992,790)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1992 - IV ZR 87/91 (https://dejure.org/1992,790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Versicherungsschutzes aus der Gebäudeversicherung bei Sturmschäden - Gefahrerhöhung durch Reparaturen am Dach eines versicherten Gebäudes - Begriff des Gebäude"bestandteils" im Sinne der Versicherungsbedingungen zur Gebäudeversicherung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebäudeversicherung; Sturmschadenversicherung; Ersatzbestandteile

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB § 2
    Ersatzbestandteile als Gebäudebestandteile gem. § 2 VGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    VGB § 2, § 5 Nr. 2 c
    Ersatzbestandteile in der Wohngebäudeversicherung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeversicherung: Abdeckplanen als Bestandteile des Gebäudes? (IBR 1992, 179)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 793
  • MDR 1993, 32
  • VersR 1992, 606
  • BauR 1992, 395
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.03.1986 - IVa ZR 86/84

    Auslegung der Benzinklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91
    Gleichwohl kann der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendete Begriff in Grenzfällen in einem von der genauen gesetzlichen Definition abweichenden Sinne zu verstehen sein, etwa wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (Senatsurteil vom 26. März 1986 - IVa ZR 86/84 - VersR 1986, 537, 538).
  • BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 151/86

    Umfang des Deckungsausschlusses für Wärmeschäden

    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung verstehen muß (Senatsurteil vom 9. Dezember 1987 - IVa ZR 151/86 - VersR 1988, 282 unter II m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.06.1982 - 20 U 3/82

    Einstandspflicht; Gebäudeversicherung; Hausratversicherung; Eingebaute Sache;

    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91
    Dennoch kann bei der Auslegung des Begriffs "Bestandteile" eines Gebäudes nicht ohne jede Einschränkung auf § 95 Abs. 2 BGB zurückgegriffen werden (OLG Hamm, VersR 1983, 285).
  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91
    Eine nach §§ 8 Nr. 2 VGB, 23 VVG anzuzeigende Gefahrenänderung kommt nur in Betracht, wenn sie einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schafft, der mindestens von so langer Dauer ist, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann (vgl. BGHZ 7, 311, 318).
  • OLG Köln, 06.06.1974 - 12 U 226/73
    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91
    Dabei kommt es nicht darauf an, daß das Abdeckmaterial fest in das Dach eingefügt wird (so aber OLG Köln, VersR 1974, 990).
  • BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz

    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kann allerdings dann in Betracht kommen, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH, Urteile vom 18. März 1992 - IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606 unter 2; vom 5. Juli 1995 - IV ZR 133/94 - VersR 1995, 951 unter 2 b).
  • BGH, 25.03.1998 - IV ZR 137/97

    Einstandspflicht der Wohngebäudeversicherung für unterhalb des Kellerbodens

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer erwartet aber von seiner Wohngebäudeversicherung einen umfassenden und - soweit sich aus ihr keine Einschränkungen ergeben - lückenlosen Schutz (Senatsurteil vom 16. Juni 1993 - IV ZR 226/92 - VersR 1993, 1102 unter I. 3. b; vgl. auch Senatsurteil vom 18. März 1992 - IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606, 607 unter 2.).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Dieser Grundsatz erfährt eine Ausnahme, wenn die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff verbindet (vgl. Senatsurteil vom 18.3. 1992 - IV ZR 87/91V ZR 87/91 - VersR 1992, 606 unter 2 m.w.N.).
  • AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02

    Versicherung einer Einbauküche durch eine Gebäudeversicherung; Bewertung eines

    Bestandteilen, aber ohne Zubehör" verstehen mußte (vgl. BGH Versicherungsrecht 92, 606).

    Zur Klärung des in den Allgemeinen Vertragsbedingungen verwendeten Begriffs "Bestandteil" ist auch dann auf gesetzliche Definitionen Rücksicht zu nehmen, wenn diese nicht deckungsgleich sind mit dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. BGH Versicherungsrecht 92, 606).

  • OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 36/92

    Abgrenzung zur Hausratversicherung (hier: Einbauküche)

    Es entspricht auch der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, daß in Fällen, in denen die Rechtsspra-che mit einem in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff verbindet, im Zweifel anzunehmen ist, daß auch die AVB darunter nichts anderes verstehen wollen (vgl. BGH Versicherungsrecht 1992, 606 ff., 607; Prölss/Martin VVG, 24. Aufl., Vorbemerkung III A 4 vor § 1 mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner Winter, r+s 1991, 397 ff. zu Ziffer III und VI).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 278/09

    Sturmversicherung: Versicherungsschutz bei Wassereintritt infolge einer

    Danach kämen nur solche Öffnungen für einen Ausschluss in Betracht, durch die Regen ungehindert eindringen könne (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1992 - IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606 gegen den weiten Begriff einer Öffnung, wie er etwa in OLG Köln, VersR 1974, 990 zugrunde gelegt wurde).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 229/93

    Begriff der Beförderung einer Sache

    Dieser Grundsatz gilt zwar nicht, wenn die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff verbindet (Senatsurteil vom 18.3.1992 - IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606 unter 2. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 20.06.2022 - 12 U 532/21

    Verschmutzung von Weintrauben beim Erntevorgang durch selbstfahrenden

    Dieser Grundsatz gilt zwar nicht, wenn die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff verbindet (BGH VersR 1992, 606 unter 2. m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kann dann in Betracht kommen, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH, Urteil vom 26. März 1986 - IVa ZR 86/84 - VersR 1986, 537, 538; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. März 1992 IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606 unter 2).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 129/93

    Voraussetzungen von Ansprüchen des Versicherungsnehmers in der

    Trifft dies zu, so ist im Zweifel anzunehmen, daß auch die Bedingungen darunter nichts anderes verstehen wollen (Senatsurteil vom 18. März 1992 - IV ZR 87/91 - VVGE § 2 VGB Nr. 1 = VersR 1992, 606 unter 2).
  • OLG Koblenz, 23.09.2011 - 10 U 148/11

    Wohngebäudeversicherung: Mitversicherung einer mit dem Haus außen verbundenen

  • OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04

    Einbeziehung von Vorsatztaten in die Forderungsausfallversicherung; Ausschluss

  • OLG Köln, 22.06.1999 - 9 U 179/98

    Erstattungsanspruch eines Hausratversicherers gegen einen Gebäudeversicherer

  • OLG Koblenz, 16.05.2022 - 12 U 532/21

    Beim Betrieb, Zusammenhang, Traubenvollenter, beförderte Sache

  • OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 108/97

    Leistungspflicht aus einer Unfall-Zusatzversicherung ; Leistungen aus einer

  • LG Saarbrücken, 30.05.2008 - 12 S 7/07

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz für einen Ausgleichsanspruch wegen

  • LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07

    Auslegung Versicherungsbedingungen, AVB Wassersportfahrzeuge 1985

  • OLG Hamm, 10.08.2012 - 20 U 239/11

    Sanierungsgeld; Waldorfschule

  • OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06

    Auslegung eines mit einem Kreditkartenvertrag abgeschlossenen

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Rechtsprechung
   OLG München, 22.01.1991 - 5 U 3964/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3403
OLG München, 22.01.1991 - 5 U 3964/90 (https://dejure.org/1991,3403)
OLG München, Entscheidung vom 22.01.1991 - 5 U 3964/90 (https://dejure.org/1991,3403)
OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - 5 U 3964/90 (https://dejure.org/1991,3403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine die Verjährungsfrist auslösende Kenntnis wegen einer fahrlässigen Körperverletzung; Notwendigkeit einer abschließenden und endgültigen Entscheidung des Versicherers zur Begründung eines Hemmungsendes der Verjährung nach Geltendmachung eines ...

  • VersR (via Owlit)

    PflVG § 3
    Zum Erfordernis der "Entscheidung" i. S. d. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 283
  • VersR 1992, 606
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

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Rechtsprechung
   AG München, 12.04.1991 - 191 C 6140/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,17640
AG München, 12.04.1991 - 191 C 6140/91 (https://dejure.org/1991,17640)
AG München, Entscheidung vom 12.04.1991 - 191 C 6140/91 (https://dejure.org/1991,17640)
AG München, Entscheidung vom 12. April 1991 - 191 C 6140/91 (https://dejure.org/1991,17640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VHB 74 § 13 Nr. 1; VHB 74 § 13 Nr. 3
    Schadensanzeige vier Wochen nach Eintritt des Versicherungsfalls L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 606
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.1991 - 5 U 37/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,16659
OLG Köln, 19.12.1991 - 5 U 37/91 (https://dejure.org/1991,16659)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.1991 - 5 U 37/91 (https://dejure.org/1991,16659)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - 5 U 37/91 (https://dejure.org/1991,16659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 606
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 16.10.2003 - 10 U 1117/02

    Zur Eigenbrandstiftung und der dem Versicherer obliegenden Beweisführung gemäß §

    Legen jedoch konkrete Tatsachen mit erheblicher Wahrscheinlichkeit das Vortäuschen der Entwendung nahe, so kann dies im Rahmen des § 61 VVG auch Indizbedeutung für die Herbeiführung des Brandes haben (BGH VersR 1996, 186, 187; OLG Köln VersR 1992, 606; OLG Köln VersR 1997, 444).
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