Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 16.01.1991 - 9 U 2804/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 323
Keine Abänderung der Schmerzensgeldrente bei 10%iger Geldentwertung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 823 847; ZPO § 323
Erhöhung einer Schmerzensgeldrente aufgrund einer wesentlichen Änderung im Sinne des § 323 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhöhung der Schmerzensgeldrente; Veränderung der Lebenshaltungskosten; Erhöhung des Lebenshaltungskostenindexes
Papierfundstellen
- VersR 1992, 623
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.1973 - VI ZR 60/72
Unzulässigkeit der dynamischen Schmerzensgeldrente
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.1991 - 9 U 2804/90
Auch wenn der Wert von Gesundheit und seelischem Wohlbefinden mit Vermögenswerten grundsätzlich inkommensurabel ist (BGH NJW 1973, 1653 ), so soll doch durch die in § 847 BGB normierte Zubilligung von Schmerzensgeld der Verletzte in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuß ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht wurde (BGHZ 18, 149, 156;… Palandt-Thomas, BGB , 49. Aufl., § 847 Anm. 1 b m.w.N.).Die von den Parteien eingehend erörterte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 3. Juli 1973 (NJW 1973, 1653 = VersR 1973, 1067 ) steht dem nicht entgegen, weil dort nur über eine bereits im Ausgangsurteil festgesetzte, selbsttätige Koppelung einer Schmerzensgeldrente mit dem amtlichen Lebenshaltungskostenindex zu entscheiden war.
- BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.1991 - 9 U 2804/90
Ob einer derartigen schematischen Betrachtungsweise bei Unterhaltsrenten - etwa aus Gründen der Praktikabilität angesichts der Vielzahl einschlägiger Fälle - zu folgen ist, kann offen bleiben (…a. A. etwa Zöller-Volkommer, ZPO , 16. Aufl., § 323 Rdz. 33; vgl. auch BGH NJW 1986, 2054, 2055).Die Bestimmung der Grenze, ab der eine wesentliche Änderung im Sinne von § 323 ZPO zu bejahen ist, obliegt dem Tatrichter (vgl. BGH NJW 1986, 2054, 2055).
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.1991 - 9 U 2804/90
Auch wenn der Wert von Gesundheit und seelischem Wohlbefinden mit Vermögenswerten grundsätzlich inkommensurabel ist (BGH NJW 1973, 1653 ), so soll doch durch die in § 847 BGB normierte Zubilligung von Schmerzensgeld der Verletzte in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuß ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht wurde (BGHZ 18, 149, 156;… Palandt-Thomas, BGB , 49. Aufl., § 847 Anm. 1 b m.w.N.).
- BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
Abänderung einer Schmerzensgeldrente wegen gestiegenen …
Dies wird teilweise bejaht (z.B. OLG Nürnberg, VersR 1992, 623;… MünchKomm-BGB/Oetker, aaO;… Halm/Scheffler, aaO, S. 76), teilweise verneint (z.B. OLG Düsseldorf, ZfS 1986, 5;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 301; Diehl, ZfS 2002, 431).Diese Ausgleichsmöglichkeit kann aber für den Geschädigten gemindert oder gar wertlos werden, wenn der Geldwert in erheblichem Maße sinkt (vgl. OLG Nürnberg VersR 1992, 623 f.;… Halm/Scheffler, aaO, S. 76).