Rechtsprechung
OLG München, 07.12.1989 - 1 U 3500/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BayStrWG Art. 51
Zur Verwendung von Streusalz auf Straßen im Naturschutzgebiet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Enteisung von Straßen; Naturschutzgebiet; Streusalz; Split; Riesel; Verwendung eines Streumittels; Politische Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823; BayStrWG Art. 51
Papierfundstellen
- VersR 1992, 72
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 02.02.2001 - 24 U 21/99
Verkehrssicherungspflicht: Sicherung eines für den Verkehr gesperrten …
Da Verkehrssicherungspflichten an die tatsächliche Eröffnung des Verkehrs durch die Verfügungsberechtigte" anknüpfen (BGH NJW 1961, 455; OLG Köln VersR 1992, 72), reichte die tatsächliche Duldung hin, um die Sicherungspflichten auf solche Benutzer zu erstrecken, die zwar im Grundsatz unbefugt, aber eben doch geduldet auftraten"; die tatsächliche Duldung bedeutete nichts anderes als eine schlüssige Eröffnung des Verkehrs auch für diese Benutzer (vgl. hierzu OLG Köln VersR 1992, 72). - OLG Jena, 31.05.2006 - 4 U 218/05
Kein Schadensersatz bei Gebäudeschäden durch Tausalz bei ordnungsgemäßer Streuung
Der beklagten Stadt, die aufgrund ihrer Lage im Thüringerwald einen erheblichen Winterdienst zu leisten hat, steht es grundsätzlich frei, ob sie die Straßen und Wege bei Schnee und Eis mit Splitt oder mit Tausalz streut, da die Auswahl des Streumittels auch in Thüringen eine politische Entscheidung ist (vgl. OLG München, Urteil vom 07.12.1989, Az. 1 U 3500/89 = VersR 1992, 72-73).