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   OLG Hamm, 06.09.1991 - 20 U 123/91   

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https://dejure.org/1991,10755
OLG Hamm, 06.09.1991 - 20 U 123/91 (https://dejure.org/1991,10755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.1991 - 20 U 123/91 (https://dejure.org/1991,10755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 1991 - 20 U 123/91 (https://dejure.org/1991,10755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 5; ARB 75 § 14 Nr. 3
    Unerkannte Unwirksamkeit einer Staffelmietzinsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 354
  • VersR 1992, 734
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 200/16

    Rechtsschutzversicherung: Intransparenz der so genannten Vorerstreckungsklausel

    Danach sollen etwa der Rentenantrag an einen Unfallversicherer (vgl. den Hinweis des Senatsvorsitzenden vom 5. April 2006 - IV ZR 176/05, BeckRS 2013, 11723, zitiert bei Wendt, r+s 2008, 221, 223 f., welcher eine Rechtsmittelrücknahme zur Folge hatte), eine Schadenanzeige gegenüber einem Kfz-Unfallversicherer (AG Hannover r+s 2000, 378), ein Mieterhöhungsverlangen (LG Köln ZfSch 1991, 20) oder die Anzeige bei einem Unfallversicherer (AG Karlsruhe r+s 1997, 71) den späteren Rechtskonflikt bedingungsgemäß auslösen, während dies bei einer ordentlichen Kündigung mit Blick auf spätere Abrechnungsstreitigkeiten (AG Mönchengladbach r+s 1988, 300), unterbliebenen erhöhten Mietzahlungen (OLG Hamm VersR 1992, 734) oder dem Versprechen, unentgeltliche Pflegeleistungen später testamentarisch zu entlohnen (OLG Köln ZfSch 2001, 514), nicht der Fall sein soll (vgl. im Übrigen auch die Übersicht bei Harbauer/Maier, ARB 8. Aufl. § 4 ARB 2000 Rn. 144, 145).
  • OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08

    Im Abschluss eines Arbeitsvertrages liegender Rechtsschutz-Versicherungsfall bei

    Durch die Regelung soll der Versicherer davor geschützt werden, Rechtsschutz für Streitigkeiten gewähren zu müssen, deren Ursachen schon in der Zeit vor Abschluss des Vertrages liegen (BGH VersR 2005, 1684. OLG Köln r+s 2001, 201. OLG Hamm VersR 1992, 734. Harbauer, a. a. O., Rdnr. 69).
  • OLG Hamm, 04.07.2014 - 20 U 114/14

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Geltendmachung von Ansprüchen

    Dies ist bei einer Schadenanzeige bzw. einem Leistungsantrag eines Versicherungsnehmers zu bejahen, weil damit der streitgegenständliche Versicherungsanspruch gelten gemacht und ein konkretes Konfliktpotential geschaffen wird (Prölls/Martin/Armbrüster, VVG 28. Aufl. 2010, § 4 ARB 2008, Rn. 138; Harbauer aaO, Rn. 74; OLG Hamm, VersR 2001, 712, Juris-Rn. 10; VersR 1992, 734, Juris-Rn. 11OLG Koblenz, NVersZ 2002, 191, Juris-Rn. 6).
  • AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11

    Deckungsanspruch aus einer Rechtsschutzversicherung bei Entstehung eines

    Dass die neben den zwei Monatsmieten offenen Beträge aus 2010 (Miete für Mai 2010 in Höhe von 85 EUR sowie Nebenkostennachzahlung für 2009) bereits den Keim des dann im Jahre 2011 geführten Räumungsrechtsstreits in sich trugen, also adäquat kausal (hierzu OLG Hamm, NJW-RR 1992, 354, 355) für die spätere Kündigung waren, ist vor diesem Hintergrund fernliegend.
  • OLG Hamm, 10.10.1997 - 20 U 57/97

    Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalles in der Rechtsschutzversicherung

    Die Willenserklärung oder Rechtshandlung muß also ihrer Natur nach erfahrungsgemäß (adäquat kausal) den Keim eines nachfolgenden Rechtsverstoßes des einen oder anderen Teils bereits in sich tragen (Harbauer, aaO, § 14 Rdn. 76; Senat VersR 1992, 734, 735).
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