Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.1992 - 4 U 38/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,17464
OLG Düsseldorf, 14.01.1992 - 4 U 38/91 (https://dejure.org/1992,17464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.1992 - 4 U 38/91 (https://dejure.org/1992,17464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 4 U 38/91 (https://dejure.org/1992,17464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,17464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus einer Restschuldversicherung trotz eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarten Leistungsausschlusses bei einer Gesundheitsstörung; Annahme einer (noch) symptomfreien HIV-Infektion als Gesundheitsstörung; Ausdehnung des Begriffs der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 3; AGBG § 5; AGBG § 9
    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für Vorerkrankungen - HIV-Infektion alsGesundheitsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 948
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 14.03.1985 - 1 U 196/84

    Versicherungsagent; Aufklärungspflicht bei Vertragsabschluß; Risikoausschluß;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1992 - 4 U 38/91
    Grundsätzlich braucht der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht ungefragt über den genauen Umfang des Versicherungsschutzes aufzuklären, es sei denn, daß die Vorstellungen des Versicherungsnehmers erkennbar unrichtig sind (vgl. auch BGH NJW 1993, 1978; OLG Frankfurt VersR 1987, 579).
  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 317/83

    Auswirkungen der Nichtberücksichtigung des Klägervortrags hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1992 - 4 U 38/91
    Eine solche Aufklärungspflicht besteht nur dann, wenn eine Partei solche Umstände nicht kennt, die für einen Vertragsschluß von wesentlicher Bedeutung sind, und die andere Partei das erkennen kann (BGH NJW 1985, 1769 [BGH 16.01.1985 - VIII ZR 317/83]).
  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1992 - 4 U 38/91
    Dabei war nach § 5 AGBG der objektive Inhalt und der typische Sinn der Klausel zu ermitteln, ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers unter Abwägung aller Interessen (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 7, 365).
  • LG Frankfurt/Main, 04.02.1991 - 24 S 219/90

    HIV-Infektion ist anzeigepflichtig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1992 - 4 U 38/91
    Doch stellt gerade diese Unwägbarkeit für alle Beteiligten ein erhebliches Risiko dar, das auch für den Abschluß einer Lebensversicherung bzw. Restschuldversicherung von erheblicher Bedeutung ist (so auch LG Frankfurt NJW-RR 1991, 607).
  • OLG Saarbrücken, 30.05.2007 - 5 U 704/06

    Verlängerung eines Risikolebensversicherungsvertrages: Schadenersatzanspruch

    Es obliegt vielmehr dem Versicherungsnehmer selbst, sich insoweit Klarheit zu verschaffen oder ausdrücklich Rat bei einem Vermittler oder andernorts einzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1992, 948 (949); OLG Köln, VersR 1996, 1265 f; OLG Hamm, r+s 2001, 303 (304); Beckmann/Matusche-Beckmann-Präve, Versicherungsrechtshandbuch, 1. Auflage, § 10, Rdnr. 78; Prölss/Martin-Prölss, aaO., Vorbem. II, Rdnr. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht