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   BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91   

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https://dejure.org/1992,1366
BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91 (https://dejure.org/1992,1366)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1992 - VI ZR 264/91 (https://dejure.org/1992,1366)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - VI ZR 264/91 (https://dejure.org/1992,1366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall - Nichtgezahlte Geschäftsführerbezüge als Verdienstausfall, wenn aus wirtschaftlichen Gründen Zahlung ohnehin ausbleibt beziehungsweise bei Verzicht des Geschäftsführers - Geschäftsführergehalt als verdeckte ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 287; BGB § 249; BGB § 847
    Erforderliche Begründung der Schadensschätzung und des Schmerzensgeldes

  • RA Kotz

    Verdienstausfallschaden eines Alleingeschäftsführers nach einem Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte Geschäftsführerbezüge als Verdienstausfall, wenn aus wirtschaftlichen Gründen Zahlung ohnehin ausbleibt beziehungsweise bei Verzicht des Geschäftsführers; Geschäftsführergehalt als verdeckte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1410
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.07.1977 - VI ZR 44/75

    Umfang des Anspruchs auf entgangenen Verdienst bei Lohnfortzahlung

    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
    Zwar geht das Berufungsurteil zutreffend davon aus, daß ein Schadensersatzanspruch des Geschäftsführers auf das vereinbarte Gehalt dann ausscheidet, wenn und soweit dieses Gehalt kein echtes Arbeitsentgelt für zu leistende Tätigkeit, sondern eine (aus steuerlichen Gründen so behandelte) verdeckte Gewinnausschüttung darstellt (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1977 - VI ZR 44/75 - NJW 1978, 40, 41).

    Zwar ist die steuerliche Behandlung nicht verbindlich, jedoch ist sie als Indiz zu würdigen (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1977 - VI ZR 44/75 - a.a.O. S. 41).

    Denn auch wenn er nicht verzichtet hätte und ihm die Gehälter wie vertraglich vorgesehen ausbezahlt worden wären, könnte er einen entsprechenden Schaden gegenüber den Beklagten geltend machen, da letztere durch die Leistung der Gesellschaften nicht entlastet werden dürfen (vgl. Senatsurteile vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - a.a.O. und vom 5. Juli 1977 - VI ZR 44/75 - aaO).

  • BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69

    Ersatzfähigkeit des Geschäftsführergehalts des Alleingesellschafters einer GmbH

    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
    Auch der Alleingesellschafter einer GmbH, der zugleich deren Geschäftsführer ist, kann mit der Gesellschaft wirksam die Zahlung eines Geschäftsführergehaltes vereinbaren (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - NJW 1971, 1136).

    Denn auch wenn er nicht verzichtet hätte und ihm die Gehälter wie vertraglich vorgesehen ausbezahlt worden wären, könnte er einen entsprechenden Schaden gegenüber den Beklagten geltend machen, da letztere durch die Leistung der Gesellschaften nicht entlastet werden dürfen (vgl. Senatsurteile vom 9. März 1971 - VI ZR 158/69 - a.a.O. und vom 5. Juli 1977 - VI ZR 44/75 - aaO).

  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74

    Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH

    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
    Dann könnte ihm ein Schaden nur daraus erwachsen sein, daß sich der Gewinn der Gesellschaft infolge des unfallbedingten Ausfalls seiner Tätigkeit vermindert hat (vgl. dazu BGHZ 61, 380, 383 sowie das Senatsurteil vom 8. Februar 1977 - VI ZR 249/74 - VersR 1977, 374, 376).
  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 159/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
    Der Tatrichter muß sich ausreichend mit den für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblichen Umständen auseinandersetzen; er ist gehalten, die tatsächlichen Grundlagen seiner Schätzung und ihre Auswirkungen darzulegen (vgl. Senatsurteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 159/87 - VersR 1988, 943 und vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90 - VersR 1991, 559, 560).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
    Zwar ist der Tatrichter bei der Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldes nach Art und Höhe durch § 287 ZPO weitgehend frei gestellt; der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt jedoch, ob alle für die Höhe des Schmerzensgeldes maßgeblichen Umstände berücksichtigt wurden (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74 - VersR 1976, 967, 968 und vom 15. Januar 1991 - VI ZR 163/90 - VersR 1991, 350, 351).
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72

    Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden

    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
    Dann könnte ihm ein Schaden nur daraus erwachsen sein, daß sich der Gewinn der Gesellschaft infolge des unfallbedingten Ausfalls seiner Tätigkeit vermindert hat (vgl. dazu BGHZ 61, 380, 383 sowie das Senatsurteil vom 8. Februar 1977 - VI ZR 249/74 - VersR 1977, 374, 376).
  • BGH, 15.01.1991 - VI ZR 163/90

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Schmerzensgeldes

    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
    Zwar ist der Tatrichter bei der Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldes nach Art und Höhe durch § 287 ZPO weitgehend frei gestellt; der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt jedoch, ob alle für die Höhe des Schmerzensgeldes maßgeblichen Umstände berücksichtigt wurden (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74 - VersR 1976, 967, 968 und vom 15. Januar 1991 - VI ZR 163/90 - VersR 1991, 350, 351).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
    Der Tatrichter muß sich ausreichend mit den für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblichen Umständen auseinandersetzen; er ist gehalten, die tatsächlichen Grundlagen seiner Schätzung und ihre Auswirkungen darzulegen (vgl. Senatsurteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 159/87 - VersR 1988, 943 und vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90 - VersR 1991, 559, 560).
  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87

    Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw.

    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
    Auch bei der Schadensschätzung darf der Tatrichter wesentliches Parteivorbringen nicht übergehen oder aus unzutreffenden Erwägungen außer acht lassen; er muß sich vielmehr um die Sachverhaltsfeststellung bemühen und die Berücksichtigung aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände erkennen lassen (vgl. Senatsurteile vom 15. März 1988 - VI ZR 81/87 - VersR 1988, 837, 838 und vom 31. Januar 1989 - VI ZR 10/88 - NJW-RR 1989, 606).
  • BGH, 15.03.1983 - VI ZR 156/80

    Einordnung von Beihilfen als andere Leistung im Sinne des § 103 Hessisches

    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
    Sollte die erneute Sachprüfung einen von den Beklagten zu ersetzenden Verdienstausfallschaden des Klägers ergeben, so müßte das Verletztengeld, das der Kläger als freiwillig Versicherter von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft erhalten hat, in Abzug gebracht werden, da sein Schadensersatzanspruch insoweit gemäß § 116 Abs. 1 SGB X auf den Sozialversicherungsträger übergegangen ist (es gelten hier entsprechende Überlegungen wie im Fall des bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig Versicherten, vgl. dazu Senatsurteil vom 15. März 1983 - VI ZR 156/80 - VersR 1983, 686).
  • BGH, 31.01.1989 - VI ZR 10/88

    Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall und Schmerzensgeld; Ausbleiben

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10

    Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten;

    Ist der Verletzte als Geschäftsführer einer GmbH gleichzeitig Gesellschafter der Arbeitgeberin, kann er vom Haftpflichtigen Erstattung seines während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit fortgezahlten Geschäftsführergehaltes nur verlangen, wenn das gezahlte Gehalt des Alleingesellschafters eine echte Tätigkeitsvergütung darstellt (Jahnke, a.a.O., Kapitel 4, Rdnr. 51 mit Hinweis auf BGH VersR 1992, 1410 sowie BGH VersR 1977, 863).
  • OLG Celle, 16.10.1996 - 20 U 17/96

    Streit um die Bemessung eines Schmerzensgeldes nach einer Hundebissverletzung;

    Darauf hat auch der Bundesgerichtshof wiederholt hingewiesen (BGH VersR 1988, 943, 944; VersR 1991, 559, 560 [BGH 19.02.1991 - VI ZR 171/90] ; VersR 1992, 1410, 1411 [BGH 16.06.1992 - VI ZR 264/91] ).
  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

    Die Ausübung des durch § 287 ZPO eingeräumten, grundsätzlich freien tatrichterlichen Ermessens erweist sich somit als fehlerhaft und ist für diesen Fall einer revisionsrechtlichen Überprüfung zugänglich (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1992 - VI ZR 264/91 - VersR 1992, 1410 unter 1 b bb; BGHZ 102, 322, 330).

    Das widerspricht dem Grundsatz, daß sich der Tatrichter auch bei § 287 ZPO um die Sachverhaltsfeststellung bemühen und die Berücksichtigung aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände erkennen lassen muß (BGH, Urteil vom 16. Juni 1992 - VI ZR 264/91 - VersR 1992, 1410 unter II 1 b bb).

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