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   LG Köln, 02.04.1991 - 25 O 281/90   

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https://dejure.org/1991,15983
LG Köln, 02.04.1991 - 25 O 281/90 (https://dejure.org/1991,15983)
LG Köln, Entscheidung vom 02.04.1991 - 25 O 281/90 (https://dejure.org/1991,15983)
LG Köln, Entscheidung vom 02. April 1991 - 25 O 281/90 (https://dejure.org/1991,15983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 4 Nr. 2
    Behandlung durch bei einer GmbH angestellte Zahnärzte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 43
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Köln, 23.04.2015 - 120 C 132/14

    Voraussetzungen für die Eintrittspflicht einer privaten

    Eine juristische Person ist selbst nicht "Arzt" im Sinne des § 4 Abs. 2 AVB (OLG Köln r+s 92, 100; LG Köln, VersR 92, 43).

    Sie haben keine selbstständigen Niederlassungen begründet und üben ihren Beruf ausschließlich im Angestelltenverhältnis aus (LG Köln VersR 92, 43f).

  • LG Potsdam, 25.11.2008 - 12 O 499/07

    Krankheitskostenversicherung: Anspruch auf künftige Freistellung von erst noch

    Darüber hinaus ist der mit Rechnung vom 01.12.2006 seitens der Dr. B. GmbH in Rechnung gestellte Betrag in Höhe von 155, 17 EUR nicht erstattungsfähig, da es sich bei der Rechnungsausstellerin nicht um einen niedergelassenen, approbierten Arzt oder Zahnarzt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 94 handelt; insbesondere können juristische Personen niemals Ärzte sein, so dass von ihnen für gewährte Behandlungen erhobene Honorare nicht erstattungsfähig sind (OLG Köln, r+s 1992, 100, 101; OLG Hamm, NJW 1993, 801, 802).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 89/02

    Gewährung einer Kostenbeteiligung für eine prothetische Behandlung bei Einstufung

    Die h.M. in Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1978, 589; OLG München VersR 1990, 614; LG Köln VersR 1992, 43; LG Mainz VersR 1992, 44; OLG Köln VersR 1992, 952; OLG Hamm VersR 1993, 427; OLG München VersR 1993, 428; OLG Düsseldorf VersR 1994, 207; OLG Karlsruhe VersR 1994, 1459) und Literatur (Bach/Moser, a.a.O., § 4 MB/KK Rdnrn. 21, 22; grundsätzlich so auch, allerdings mit Einschränkungen Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl., § 4 MBKK 94 Rdnrn. 8 ff.; kritisch Taupitz VersR 1992, 1064; Dreher VersR 1995, 245) verlangt, dass der approbierte (Zahn-)Arzt sich öffentlich erkennbar zur Ausübung des ärztlichen Berufes in selbständiger Praxis bereit erklärt hat; ist eine juristische Person Praxisinhaberin, sind die für sie tatsächlich tätig werdenden (Zahn-)Ärzte nicht in selbständiger Praxis tätig.
  • OLG Köln, 23.01.1992 - 5 U 96/91

    Behandlung durch bei einer GmbH angestellte Zahnärzte

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.04.1991 (richtig: 09.04.1991) - 25 O 281/90 - wird zurückgewiesen.
  • AG Köln, 20.11.2012 - 146 C 177/12

    Durchführung einer Behandlung durch einen in eigener Praxis tätigen Arzt oder

    Bei einer juristischen Person handelt es sich jedoch nicht um eine in § 4 Abs. 2 AVB genannten Person (OLG Köln r+s 92, 100; LG Köln VersR 92, 43) Es ist nicht ersichtlich, dass der Vertrag zwischen dem Kläger und dem Heilpraktiker selber zustande gekommen war.
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