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   OLG Köln, 23.01.1992 - 5 U 96/91   

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https://dejure.org/1992,9268
OLG Köln, 23.01.1992 - 5 U 96/91 (https://dejure.org/1992,9268)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.1992 - 5 U 96/91 (https://dejure.org/1992,9268)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - 5 U 96/91 (https://dejure.org/1992,9268)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 952
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 18.10.1990 - 5 U 45/90
    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1992 - 5 U 96/91
    § 4 Abs. 2 MBKK, der, wie der Senat kürzlich erst in anderer Sache festgestellt hat, in bezug auf seine Rechtswirksamkeit nach dem AGBG keinen Bedenken unterliegt (vgl. Senatsurteil in r + s 1991, 31 f.), kann vorliegend auch nicht in ähnlicher Weise "restriktiv" angewendet werden, wie dies vom BGH im Hinblick auf ambulante Behandlungen durch angestellte Krankenhausärzte befürwortet worden ist (vgl. BGHZ 70, 158 ff. = VersR 1978, 267 ff. = NJW 1978, 589 ff.; ferner hierzu den Aufsatz von Gitter, NJW 1980, 2745 ff.).
  • LG Köln, 02.04.1991 - 25 O 281/90

    Behandlung durch bei einer GmbH angestellte Zahnärzte

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1992 - 5 U 96/91
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.04.1991 (richtig: 09.04.1991) - 25 O 281/90 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1992 - 5 U 96/91
    § 4 Abs. 2 MBKK, der, wie der Senat kürzlich erst in anderer Sache festgestellt hat, in bezug auf seine Rechtswirksamkeit nach dem AGBG keinen Bedenken unterliegt (vgl. Senatsurteil in r + s 1991, 31 f.), kann vorliegend auch nicht in ähnlicher Weise "restriktiv" angewendet werden, wie dies vom BGH im Hinblick auf ambulante Behandlungen durch angestellte Krankenhausärzte befürwortet worden ist (vgl. BGHZ 70, 158 ff. = VersR 1978, 267 ff. = NJW 1978, 589 ff.; ferner hierzu den Aufsatz von Gitter, NJW 1980, 2745 ff.).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09

    Privatversicherungsrecht: Kostenerstattung für eine stationäre Behandlung wegen

    Erbringt also eine GmbH eine Laborleistung, ist das Krankenversicherungsunternehmen nicht zur Leistung verpflichtet (so auch OLG Hamm, Urteil vom 24.6.1992, 20 U 90/92, NJW 1993, 801; OLG München, Urteil vom 6.2.1992, 6 U 5645/91, MDR 1993, 40; jeweils zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 23.1.1992, 5 U 96/91, r+s 1992, 100, zitiert nach beck-online).
  • AG Köln, 23.04.2015 - 120 C 132/14

    Voraussetzungen für die Eintrittspflicht einer privaten

    Die unterschiedliche Beurteilung von niedergelassenen Ärzten und anerkannten Krankenhäusern entspricht demnach nicht dem Schutzzweck des § 4 Abs. 2 MB/KK (OLG Köln Urt. vom 23.01.1992 - 5 U 96/91 m.w.N.).

    Krankenanstalten, welche in der Rechtsform einer juristischen Person betrieben werden, unterliegen hingegen gemäß § 30 GewO einer erhöhten staatlichen Kontrolle (OLG Köln Urt. vom 23.01.1992 - 5 U 96/91), sodass eine unterschiedliche Bewertung in diesem Fall durchaus gerechtfertigt erscheint.

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 89/02

    Gewährung einer Kostenbeteiligung für eine prothetische Behandlung bei Einstufung

    Die h.M. in Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1978, 589; OLG München VersR 1990, 614; LG Köln VersR 1992, 43; LG Mainz VersR 1992, 44; OLG Köln VersR 1992, 952; OLG Hamm VersR 1993, 427; OLG München VersR 1993, 428; OLG Düsseldorf VersR 1994, 207; OLG Karlsruhe VersR 1994, 1459) und Literatur (Bach/Moser, a.a.O., § 4 MB/KK Rdnrn. 21, 22; grundsätzlich so auch, allerdings mit Einschränkungen Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl., § 4 MBKK 94 Rdnrn. 8 ff.; kritisch Taupitz VersR 1992, 1064; Dreher VersR 1995, 245) verlangt, dass der approbierte (Zahn-)Arzt sich öffentlich erkennbar zur Ausübung des ärztlichen Berufes in selbständiger Praxis bereit erklärt hat; ist eine juristische Person Praxisinhaberin, sind die für sie tatsächlich tätig werdenden (Zahn-)Ärzte nicht in selbständiger Praxis tätig.
  • LG Dortmund, 18.10.2007 - 2 O 248/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines privat Krankenversicherten

    Eine juristische Person ist jedoch niemals selbst "Arzt" im Sinne der Vorschrift des § 4 Abs. 2 MB/KK 94. Von ihr gewährte Behandlungen und dafür erhobene Honorare sind nach Absatz 2 somit nicht erstattungsfähig (vgl. OLG Köln VersR 1992, 952).
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 5 U 222/98

    Keine Leistungspflicht bei Behandlung in Krankenanstalt ohne Konzession

    Erst die staatliche Kontrolle des gewerblichen Betreibers eines Krankenhauses bietet jedoch die allgemeine Gewähr für die Zuverlässigkeit der Unternehmensleitung und die qualitative Ausstattung der Klinikräume, die sich unmittelbar auf die Qualität der medizinischen Heilbehandlung auswirken (OLG Köln, VersR 1992, 952, 953; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 207; vgl. auch BGHZ 124, 224, 228).
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