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   OLG Stuttgart, 10.11.1992 - 14 W 4/92   

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https://dejure.org/1992,15534
OLG Stuttgart, 10.11.1992 - 14 W 4/92 (https://dejure.org/1992,15534)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.1992 - 14 W 4/92 (https://dejure.org/1992,15534)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 1992 - 14 W 4/92 (https://dejure.org/1992,15534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 844 Abs. 2; ZPO § 114; ZPO § 287
    Bemessung der Schadensersatzrente eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1536
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 183/68

    Unfall - Familienunterhalt - Schadensausgleich - Unterhaltsbeitrag -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.1992 - 14 W 4/92
    Heiratet ein Ehemann wieder und leistet seine zweite Ehefrau aufgrund ihrer Unterhaltspflicht nunmehr die gleichen Dienste im Haushalt, wird hiermit der Schaden nur des Ehemannes ausgeglichen ( BGH vom 16.2.1970 - III ZR 183/68 = VersR 1970, 522 = NJW 70, 1127).
  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R

    Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur

    Das Vergütungsniveau des öffentlichen Dienstes wird auch in anderen Bereichen der Rechtsordnung modellhaft herangezogen, etwa bei Bemessung der Entschädigung für den unfalltodbedingten Ausfall der Arbeitskraft einer Hausfrau und Mutter in der Familie nach § 844 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (vgl OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 1993, 1536, 1537 unter ausdrücklichem Hinweis auf die Einstufung der Ersatzkraft für den Haushalt nach BAT).
  • OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09

    Voraussetzungen und Höhe des Unterhalts- und Haushaltsführungsschadens von

    Die Mithilfepflicht beginnt etwa ab dem 12. Lebensjahr; i.d.R. wird man - unabhängig von der Haushaltsgröße und der Anspruchsstufe - von diesem Zeitpunkt an eine Stunde täglich bzw. 7 Stunden wöchentlich je Kind ansetzen können (vgl. OLG Stuttgart VersR 1993 1536; OLG Hamburg VersR 1993, 1538).
  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 53/03 R

    Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, Rechtswidrigkeit des Beschlusses des

    Das Vergütungsniveau des öffentlichen Dienstes wird auch in anderen Bereichen der Rechtsordnung modellhaft herangezogen, etwa bei Bemessung der Entschädigung für den unfalltodbedingten Ausfall der Arbeitskraft einer Hausfrau und Mutter in der Familie nach § 844 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (vgl OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 1993, 1536, 1537 unter ausdrücklichem Hinweis auf die Einstufung der Ersatzkraft für den Haushalt nach BAT).
  • OLG Dresden, 01.11.2007 - 7 U 3/07

    Berechnung der Haushaltsführungsschäden nach einem Verkehrsunfall; Rückgriff auf

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  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 23/03 R

    Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, Rechtswidrigkeit des Beschlusses des

    Das Vergütungsniveau des öffentlichen Dienstes wird auch in anderen Bereichen der Rechtsordnung modellhaft herangezogen, etwa bei Bemessung der Entschädigung für den unfalltodbedingten Ausfall der Arbeitskraft einer Hausfrau und Mutter in der Familie nach § 844 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (vgl OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 1993, 1536, 1537 unter ausdrücklichem Hinweis auf die Einstufung der Ersatzkraft für den Haushalt nach BAT).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.10.2006 - L 4 KA 4/05

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Beschluss des

    Das Vergütungsniveau des öffentlichen Dienstes wird auch in anderen Bereichen der Rechtsordnung modellhaft herangezogen, etwa bei Bemessung der Entschädigung für den unfalltodbedingten Ausfall der Arbeitskraft einer Hausfrau und Mutter in der Familie nach § 844 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (vgl OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 1993, 1536, 1537 unter ausdrücklichem Hinweis auf die Einstufung der Ersatzkraft für den Haushalt nach BAT).
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