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Rechtsprechung
   OLG München, 10.02.1993 - 30 U 823/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7530
OLG München, 10.02.1993 - 30 U 823/92 (https://dejure.org/1993,7530)
OLG München, Entscheidung vom 10.02.1993 - 30 U 823/92 (https://dejure.org/1993,7530)
OLG München, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 30 U 823/92 (https://dejure.org/1993,7530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZBB § 2 Nr. 1
    Verweisung einer Auszubildenden auf vergleichbare Lehrverhältnisse bei Berufsunfähigkeit infolge Hautallergie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1000
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 17.03.1988 - 5 U 253/87
    Auszug aus OLG München, 10.02.1993 - 30 U 823/92
    Eine abgeschlossene Ausbildung hat sie nicht aufzuweisen; bei sinngemäßer Anwendung des § 2 BUZ auf Lehrverhältnisse ist die Lehre selbst der beruflichen Tätigkeit im Sinne jener Vorschrift gleichzusetzen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17.3.1988 (Az.: 5 U 253/87) veröffentlicht in r+s 1988, 310).
  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 130/83

    Hemmung der Verjährung der Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag durch

    Auszug aus OLG München, 10.02.1993 - 30 U 823/92
    Der Klägerin hätte oblegen, den Beweis dafür zu führen, daß sie trotz des Zeitverlustes von 10 Monaten eine der Ausbildungen, auf die sie zu Recht verwiesen worden ist, nicht hätte beginnen können, wobei allerdings sogar eine möglicherweise ungünstige Arbeitsmarktlage außer Betracht zu bleiben hätte (vgl. BGH VersR 1986, 287).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 U 326/04

    Leistungseinstellung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Ablauf eines

    Dem Umstand, dass der Kläger durch seine Berufsunfähigkeit Ausbildungszeit verloren hat und somit Zeit benötigte, um eine vergleichbare berufliche Position wiederzuerlangen, hat die Versicherung -vertragsgemäß - dadurch Genüge getan, dass sie während der gesamten Dauer der kaufmännischen Ausbildung ihre Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erbrachte (vgl. OLG München, VersR 1993, 1000).
  • LG Aachen, 07.03.2014 - 9 O 202/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung aus einer Berufsunfähigkeitsrente bei

    Auch stehen einem reduzierten Versicherungsschutz in den ersten zwei Ausbildungsjahren keine rechtlichen Bedenken entgegen (vgl. OLG München, 10.02.1993, 30 U 823/92, r + s 1994, 235; OLG Köln, 17.03.1988, 5 U 253/87, r + s 88, 310; OLG Koblenz, 12.02.1993, 10 U 1796/91, r + s 1993, 356; s. auch Gebert/Steinbeck in Veith/Gräfe, Versicherungsprozess, 2. Auflage 2010, § 9 Rn. 122).
  • OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04

    Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

    Selbst wenn der Kläger in seinem zuletzt ausgeübten "Beruf" als Maurerlehrling berufsunfähig gewesen sein sollte, so könnte er auf ein vergleichbares Lehrverhältnis verwiesen werden (OLG Köln RuS 1988, 310; OLG München VersR 1993, 1000).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1997 - 1 U 19/96

    Anforderungen an die Substantiierung einer vertragsgemäßen Berufsunfähigkeit zur

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Rechtsprechung
   LG Augsburg, 16.09.1992 - 6 O 2315/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8238
LG Augsburg, 16.09.1992 - 6 O 2315/92 (https://dejure.org/1992,8238)
LG Augsburg, Entscheidung vom 16.09.1992 - 6 O 2315/92 (https://dejure.org/1992,8238)
LG Augsburg, Entscheidung vom 16. September 1992 - 6 O 2315/92 (https://dejure.org/1992,8238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Verweisbarkeit einer Auszubildenden im Friseurhandwerk

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1000
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.03.1992 - 10 U 1244/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,14495
OLG Koblenz, 13.03.1992 - 10 U 1244/90 (https://dejure.org/1992,14495)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.03.1992 - 10 U 1244/90 (https://dejure.org/1992,14495)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. März 1992 - 10 U 1244/90 (https://dejure.org/1992,14495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 315; BGB § 316; AGBG § 9; MBKK 76 § 4 Abs. 5
    Ablehnung der Leistungszusage bei Behandlung in gemischter Anstalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1000
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 07.08.2008 - 10 W 486/08

    Privatkrankenversicherung: Einstweiliger Rechtsschutz auf Feststellung der

    Ein Rechtsanspruch auf ihre Erteilung besteht grundsätzlich nicht und kann allenfalls in Ausnahmefällen zuerkannt werden, etwa wenn eine anderweitige Möglichkeit einer Erfolg versprechenden Behandlung nicht besteht (vgl. Senat, VersR 1993 S. 1000).
  • OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04

    Kein prinzipieller Anspruch auf eine mehrwöchige stationäre psychotherapeutische

    Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch (vgl. Senat, VersR 93, 1000) oder - z.B. in Notsituationen (drohender Herzinfarkt) - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. auch OLG Hamm VersR 82, 386; OLG Karlsruhe VersR 85, 560).

    Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch (vgl. Senat, VersR 93, 1000) oder - z.B. in Notsituationen (drohender Herzinfarkt) - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. OLG Hamm VersR 82, 386; OLG Karlsruhe VersR 85, 560).

  • OLG Koblenz, 04.03.2004 - 10 U 839/03

    Medizinische Notwendigkeit stationärer Heilbehandlung; Abgrenzung von

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  • AG Gießen, 18.09.2012 - 49 C 144/12

    Die Prüfung der Zusage nach § 4 Abs. 5 MB/KK hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu

    Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch (OLG Koblenz VersR 93, 1000) oder z.B. in Notsituationen (drohender Herzinfarkt) - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. auch OLG Hamm VersR 82, 386; OLG Karlsruhe VersR 85, 560).
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