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   OLG Hamm, 20.01.1992 - 3 U 58/91   

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https://dejure.org/1992,16348
OLG Hamm, 20.01.1992 - 3 U 58/91 (https://dejure.org/1992,16348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.1992 - 3 U 58/91 (https://dejure.org/1992,16348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 1992 - 3 U 58/91 (https://dejure.org/1992,16348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ZPO § 286
    Beweislast bei Unauffindbarkeit von Röntgenaufnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 102
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Kam, wie das Berufungsgericht noch zu klären hat, anstelle der Operation jedenfalls zunächst alternativ eine Fortsetzung der konservativen Behandlung in Frage (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt OLG Hamm, VersR 1993, 102, 103 mit Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats vom 29. September 1992 - VI ZR 40/92 -), so mußte die Klägerin vor der Operation hierüber aufgeklärt werden.
  • OLG Köln, 04.11.1998 - 5 U 81/98

    Aufklärungspflichtige Behandlungsalternative - Arzthaftung

    Danach ist über Behandlungsalternativen aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (vgl. OLG Hamm in VersR 1993, 102; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 381 m.w.Nachw.).

    Danach ist über Behandlungsalternativen aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (vgl. OLG Hamm in VersR 1993, 102; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 381 m.w.Nachw.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06

    Gespaltener Krankenhausvertrag: Folge der Unwirksamkeit einer ärztlichen

    Nur wenn eine solche hinreichende Selbstbestimmungsaufklärung vorliegt, liegt eine wirksame Zustimmung des Patienten zum Eingriff vor, die diesen zu einem rechtmäßigen bzw. gerechtfertigten Eingriff ohne Haftungsfolgen macht (BGH VersR 1993, 102).
  • OLG Köln, 16.03.2005 - 5 U 63/03

    Indikation für eine operative perkutane Nukleotomie; Umfang der

    Zwar ist grundsätzlich über Behandlungsalternativen aufzuklären, wenn im konkreten Fall eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht, wie z. B. im Falle einer konservativen oder aber operativen Behandlung (so schon BGH Versicherungsrecht 1980/1145, 1981/532, 1982/771,1984/470, OLG Hamm Versicherungsrecht 1993/102).
  • OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02

    Arzthaftung - Operationsbericht durch mitwirkende Oberärztin - Umfang der

    Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn sie gleichwertige Chancen, aber andersartige Risiken bieten (BGH NJW 1987, 2291; NJW 2000, 1788; OLG Hamm VersR 1993, 102; OLG Köln VersR 1999, 1484).
  • OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichten des Krankenhausarztes über

    Dabei genügt es im Allgemeinen, wenn er über die mit der ordnungsgemäßen Durchführung des Eingriffs verbundenen spezifischen Risiken "im Großen und Ganzen" aufgeklärt wird und ein zutreffendes allgemeines Bild von der Schwere und Richtung des konkreten Risikospektrums erhält (BGH, VersR 1993, 102, zitiert nach juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2008 - 4 O 13193/04

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichtverletzung bei computergestützter

    Es genügt, wenn die Stoßrichtung der Risiken zutreffend dargestellt wird, vgl. BGH VersR 1993, 102.
  • OLG Köln, 24.01.2007 - 5 U 70/06

    Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Operation wegen einer Kahnbeinfraktur

    Dies gilt namentlich, wenn eine konservative Behandlung sich als Alternative zu einer operativen Behandlung darstellt (BGH NJW 1981, 633; BGH NJW 1981, 1319; BGH NJW 1986, 780; BGH VersR 1988, 190; BGH NJW 2000, 1788; OLG Hamm, VersR 1993, 102; OLG Düsseldorf VersR 1994, 218; OLG Bremen VersR 2001, 340).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2012 - 11 O 9707/09

    Anspruch auf Rückzahlung eines überhöhten Rechnungsbetrages wegen nicht

    Es genügt, wenn die Stoßrichtung der Risiken zutreffend dargestellt wird (BGH, VersR 1993, S. 102).
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