Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.10.1992

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.03.1993 - 18 U 253/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5968
OLG Düsseldorf, 11.03.1993 - 18 U 253/92 (https://dejure.org/1993,5968)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.1993 - 18 U 253/92 (https://dejure.org/1993,5968)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 1993 - 18 U 253/92 (https://dejure.org/1993,5968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StrWG NW § 47; StrWG NW § 9 a; BGB § 839; GG Art. 34
    Sorgfaltsanforderungen an Fahrer eines Rennrads

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rennrad; Fahren auf gewöhnlicher Straße; Zügige Geschwindigkeit; Verpflichtung zu erhöhter Aufmerksamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34; NWStrWG §§ 3, 47, 9a

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 145
  • VersR 1993, 112
  • VersR 1993, 1125
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Braunschweig, 20.11.2002 - 3 U 47/02

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Straßenbaulast;

    Wer eine Straße in Gefahr erhöhender Weise mit einem Sportgerät benutzt, muss selbst durch erhöhte Aufmerksamkeit Sorge dafür tragen, dass er nicht durch deren Zustand zu Schaden kommt (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1993, Seite 1125).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2001 - 24 U 21/99

    Verkehrssicherungspflicht: Sicherung eines für den Verkehr gesperrten

    Dies ist zum anderen die Frage, inwieweit - umgekehrt - die Verkehrssicherungspflichtige davon ausgehen darf, die Straßen- oder Wegebenutzer werden solche Gefahren, die mit dem Zustand der Straße oder des Weges verbunden sind, selbst erkennen und bewältigen (BGH NJW 1978, 1629; 1985, 1076; OLG Düsseldorf VersR 1993, 1125; Parlandt-Thomas, BGB, 60. Aufl. 2001, § 823 Rz 58).
  • OLG Köln, 14.09.2017 - 7 U 84/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Beschaffenheit einer Straße

    Die gefahrlose Ermöglichung solcher sportlicher Betätigung ist grundsätzlich weder Aufgabe noch Zweck der Anlage öffentlicher Straßen, und derartige Sicherungsmaßnahmen sind den Gebietskörperschaften nicht zumutbar (Senat, Beschl. v. 08.12.2011 - 7 U 153/11, n.v., S. 2; Senat, Urt. v. 02.07.2015 - 7 U 8/15, juris Rn. 2; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.03.1993 - 18 U 253/92, juris Rn. 13; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.1995 - 18 U 188/94, juris Rn. 2; OLG Braunschweig, Urt. v. 20.11.2002 - 3 U 47/02, juris Rn. 31; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.10.2002 - 4 U 95/02, juris Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1992 - XI ZB 12/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2919
BGH, 13.10.1992 - XI ZB 12/92 (https://dejure.org/1992,2919)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1992 - XI ZB 12/92 (https://dejure.org/1992,2919)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - XI ZB 12/92 (https://dejure.org/1992,2919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Mittellosigkeit als Wiedereinsetzungsgrund - Prozesskostenhilfeantrag - Zurechnung eines Versäumnisses des Prozessbevollmächtigten

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 233; ZPO § 519
    Nichtstellen eines Fristverlängerungsantrags als zurechenbares Anwaltsverschulden

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 233, 519
    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten bei Zurückstellung der Berufungsbegründung bis zur Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1125
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1962 - VIII ZR 258/62

    Armenrechtsgesuch und Wiedereinsetzung für Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - XI ZB 12/92
    Danach könne dem Prozeßbevollmächtigten nicht zum Vorwurf gemacht werden, er habe mehr tun müssen; sein Mandat habe sich vielmehr - ebenso wie im Fall der BGH-Entscheidung vom 19. Dezember 1962 - VIII ZR 258/62 = NJW 1963, 584 - weder auf die Einreichung einer Berufungsbegründung noch auf die Stellung eines Verlängerungsantrags für die Begründungsfrist erstreckt.

    Wenn eine Partei unbedingt Berufung einlegen läßt, sie aber innerhalb der Monatsfrist des § 519 Abs. 2 ZPO noch nicht begründen, sondern die Entscheidung über ihr Prozeßkostenhilfegesuch abwarten will, kann und muß ihr Anwalt grundsätzlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür sorgen, daß eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (BGH Urteil vom 19. Dezember 1962 a.a.O. m.w.Nachw.).

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZB 14/89

    Prozesskostenhilfegesuch - Berufungsbegründung - Wille des Berufungsklägers -

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - XI ZB 12/92
    Mit Recht hat das Berufungsgericht in dem - als Anlage des Prozeßkostenhilfeantrags eingereichten - Schriftsatz vom 15. Mai 1992 wegen seiner ausdrücklichen Bezeichnung als "Entwurf" keine Berufungsbegründung gesehen (vgl. BGH Beschlüsse vom 16. Oktober 1985 - VIII ZB 15/85 = VersR 1986, 91 und vom 7. Juni 1989 - VIII ZB 14/89 = VersR 1989, 862 Ls).
  • BGH, 16.10.1985 - VIII ZB 15/85

    Bestimmung eines Schriftsatzes zur Begründung der Berufung

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - XI ZB 12/92
    Mit Recht hat das Berufungsgericht in dem - als Anlage des Prozeßkostenhilfeantrags eingereichten - Schriftsatz vom 15. Mai 1992 wegen seiner ausdrücklichen Bezeichnung als "Entwurf" keine Berufungsbegründung gesehen (vgl. BGH Beschlüsse vom 16. Oktober 1985 - VIII ZB 15/85 = VersR 1986, 91 und vom 7. Juni 1989 - VIII ZB 14/89 = VersR 1989, 862 Ls).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15

    Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln

    Ist dies, ohne dass den Anwalt insoweit bereits ein Verschulden trifft, nicht möglich, muss der Anwalt entweder selbst oder durch einen von ihm beauftragten Kollegen bzw. Vertreter einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der für die Prozesshandlung vorgesehenen Frist stellen (lassen) und dafür sorgen, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht nötig wird (vgl. BGH, Beschlüsse v. 13.10.1992 - XI ZB 12/92 , VersR 1993, 1125, Rz. 6 bei juris; v. 7.3.2013 - I ZB 67/12 , NJW-RR 2013, 1011 [1012] Rz. 8; v. 26.9.2013 - V ZB 94/13 , NJW 2014, 228, Rz. 11 und v. 5.3.2014 - XII ZB 736/12 , NJW-RR 2014, 701 [702] Rz. 10).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung eines

    a) Allerdings hatte der Bundesgerichtshof zum früheren Prozeßrecht entschieden, daß eine Partei, die unbedingt Berufung eingelegt, diese aber innerhalb der Monatsfrist des § 519 Abs. 2 ZPO a.F. (jetzt § 520 Abs. 2 ZPO) noch nicht begründet hat, sondern die Entscheidung über ihr gleichzeitig eingereichtes Prozeßkostenhilfegesuch abwarten will, durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür sorgen muß, daß eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (BGH Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271, vom 30. Juli 1998 - III ZB 19/98 - NJW-RR 1999, 212 und vom 13. Oktober 1992 - XI ZB 12/92 - VersR 1993, 1125).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 6 UF 27/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Stellt eine Partei die Begründung einer eingelegten Berufung zurück, weil sie die Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch abwarten will, so hat ihr Anwalt grundsätzlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür zu sorgen, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (BGH VersR 1993, 1125).

    Stellt eine Partei die Begründung einer eingelegten Berufung zurück, weil sie die Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch abwarten will, so hat ihr Anwalt grundsätzlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür zu sorgen, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (BGH VersR 1993, 1125).

  • OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02

    Zur Wahrung der Rechtsmittelfristen im Rahmen der Beantragung von

    Es bedarf somit vorliegend nicht einer Entscheidung zu der Frage, ob dem Wiedereinsetzungsbegehren bei fristgerechter Anbringung zu entsprechen gewesen oder aber der Beklagte - wie dies von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Fällen unbedingter Berufungseinlegung mit nachfolgendem Prozesskostenhilfeantrag gefordert wird (vgl. BGHZ 7, 280; BGH, VersR 1993, 1125; BGH, NJW-RR 1999, 212) - auf die Möglichkeit rechtzeitiger Fristverlängerungsanträge zu verweisen gewesen wäre.
  • BGH, 30.07.1998 - III ZB 19/98

    Begründung der Berufung in einem Prozeßkostenhilfeantrag

    Wenn eine Partei unbedingt Berufung einlegt, diese aber innerhalb der Monatsfrist des § 519 Abs. 2 ZPO noch nicht begründen, sondern die Entscheidung über ihr Prozeßkostenhilfegesuch abwarten will, kann und muß ihr Anwalt grundsätzlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür sorgen, daß eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1992 - XI ZB 12/92 - VersR 1993, 1125, 1126).
  • OLG Köln, 04.02.2002 - 11 U 153/01

    Keine Wiedereinsetzung bei unterbliebenem Antrag auf Verlängerung der

    Legt eine Partei unbedingt Berufung ein, will sie diese aber innerhalb der Monatsfrist des § 519 Abs. 2 ZPO noch nicht begründen, sondern die Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch abwarten, so kann und muss ihr Anwalt grundsätzlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür sorgen, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (vgl. BGH, VersR 1993, 1125, 1126; NJW-RR 1999, 212).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2004 - 9 UF 193/03

    Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumnis der

    Unabhängig davon, ob die Beklagte - wie dies von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Fällen unbedingter Berufungseinlegung mit nachfolgendem Prozesskostenhilfeantrag gefordert wird (vgl. BGHZ 7, 280; BGH, VersR 1993, 1125; BGH, NJW-RR 1999, 212) - auf die Möglichkeit rechtzeitiger Fristverlängerungsanträge zu verweisen gewesen wäre, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand von Amts wegen nicht in Betracht.
  • OLG Oldenburg, 21.03.1996 - 12 UF 11/96

    Pkh-gesuch, Berufungsbegründungsentwurf, Unterzeichnung, Pkh, Prozeßkostenhilfe

    Mit seiner gegenteiligen Auffassung befindet sich der Beklagte in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH Beschluß vom 13. Oktober 1992 - VersR 1993, 1125).
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