Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.02.1992 - 1 U 218/90   

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OLG Düsseldorf, 10.02.1992 - 1 U 218/90 (https://dejure.org/1992,3578)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.1992 - 1 U 218/90 (https://dejure.org/1992,3578)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 1992 - 1 U 218/90 (https://dejure.org/1992,3578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847; StVG § 7; StVG § 18; PflVG § 3
    600000 DM bei Querschnittslähmung infolge Motorradunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 847; StVG § 17; StVO § 5
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem überholenden Motorradfahrers; Höhe des Schmerzensgeldes bei schwerer Querschnittslähmung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 156
  • NJW-RR 1993, 832 (Ls.)
  • NZV 1993, 350 (Ls.)
  • VersR 1993, 113
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Das ist jedoch unzulässig, da es sich bei der Entschädigung nach § 847 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt, der nicht nach dem Gewicht der jeweils in Betracht kommenden Funktionen betragsmäßig aufgespalten werden kann, sondern eine ganzheitliche Betrachtung und Bemessung des Anspruchs erfordert (Senatsurteil vom 6. Dezember 1960 - VI ZR 73/60 - VersR 1961, 164, 165; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1301 [OLG Hamm 19.04.1988 - 27 U 279/87]; OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1121 [OLG Stuttgart 28.05.1993 - 9 W 10/93]; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 156, 157 [OLG Düsseldorf 10.02.1992 - 1 U 218/90] sowie im Schrifttum MünchKomm/Mertens, MünchKomm/Schwerdtner und Staudinger/Schäfer, jeweils aaO.).
  • LG Kiel, 11.07.2003 - 6 O 13/03

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    Allerdings muss die Festsetzung einer Schmerzensgeldrente anstatt eines Kapitalbetrages oder neben diesem aus den Umständen des Schadensfalles gerechtfertigt sein (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 156 ,158).

    Eine Rente gibt dem Geschädigten die Möglichkeit, sein beeinträchtigtes Lebensgefühl stets von Neuem durch zusätzliche Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu heben (OLG Frankfurt, JZ 1978, 526; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 156, 158).

    Der Gesamtheit der Versicherten ist es durchaus zuzumuten, dass sie in Zeiten eines immer höheren Verkehrsaufkommens eine mögliche, infolge der zugleich auch höheren Anzahl der Versicherten sich aber nur geringfügig auswirkende Beitragserhöhung zu tragen hat (vgl. im einzelnen hierzu auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 156, 159).

  • LG München I, 29.03.2001 - 19 O 8647/00

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    DM 450.000,- und DM 750,- Rente monatlich für einen Fall schwerster Querschnittslähmung eines 33-jährigen Elektroinstallateurs (OLG Düsseldorf, in DAR 1993, 258 ).
  • LG Köln, 23.06.2015 - 5 O 488/05

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung

    Die Beklagten weisen in diesem Zusammenhang indes zutreffend darauf hin, dass die Schmerzensgeldrente im Rahmen der Gesamtberechnung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen ist, d.h. dass Kapitalbetrag und kapitalisierte Rente in etwa dem insgesamt angemessenen Kapitalbetrag entsprechen müssen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 156; OLG Brandenburg, BeckRS 2010, 00932).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 U 119/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wohnwagengespanns mit einem Motorrad

    Einen Grundsatz, wonach dem ersten von mehreren, in einer Kolonne hintereinander fahrenden Fahrzeugen stets der Vorrang beim Überholen zukäme, gibt es nicht; es kommt vielmehr hierbei stets auf die Umstände des Einzelfalles an (Senat, VRS 85, 171f.; Hentschel, aaO, § 5 StVO, Rn. 40 m.w.N).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92

    Schmerzensgeld: 400.000 DM für niedrige Querschnittslähmung eines 24jährigen

    Bezieht man dies mit ein, so liegt der zuerkannte Schmerzensgeldbetrag von 400.000,- DM ohne Rente keineswegs mehr außerhalb des Bereichs, in dem die Gerichte inzwischen bei Querschnittslähmungen Schmerzensgeldbeträge - einschließlich einer Rente - zusprechen (genannt sei nur: KG, Urteil vom 7.4.1986 - 12 U 1551/85, Bl. 87 ff. d.A. 329.000,- DM bei vergleichbarer Querschnittslähmung im Alter von 20 Jahren; LG Oldenburg, MDR 1990, 630 500.000,- DM bei Querschnittslähmung eines vierjährigen Kindes; OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 990, 991 350.000,- DM bei vergleichbarer Querschnittslähmung; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 156, 158: Das OLG legt dar, daß bei einem niedrigen Querschnittssyndrom, wie es hier vorliegt, inzwischen Schmerzensgeldbeträge im Bereich von 300.000,- DM bis 350.000,- DM zugesprochen werden).
  • OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96

    Beschwer trotz Zuerkennung eines genannten Schmerzensgeldbetrags

    Entsprechend dem Begehren des Klägers ist das Schmerzensgeld zum Teil in Form einer Rente ab August 1982 zuzusprechen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1993, 113; OLG Frankfurt, VersR 1990, 1287 und 1988, 1180; OLG Schleswig, VersR 1988, 1244; KG, NJW-RR 1987, 409), die der Senat ebenfalls entsprechend der Vorstellung des Klägers mit monatlich 400, 00 DM ansetzt.
  • KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04

    Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen

    Zum anderen soll sie dem Kläger die Möglichkeit geben, sein beeinträchtigtes Lebensgefühl stets von Neuem durch zusätzliche Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu heben (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1993, 258).
  • OLG Hamburg, 14.02.2003 - 1 U 186/00

    Pflichtenstellung des Krankenhausträgers gegenüber einem wegen Suizidgefahr in

    Sie hält sich im Rahmen der jüngeren Rechtsprechung in Fällen von Querschnittslähmungen, mit denen der vorliegende in seinen Auswirkungen auf die Mobilität und Kommunikationsfähigkeit des Klägers durchaus vergleichbar ist (vgl. OLG Düsseldorf VersR 93, 113 f.; OLG Ffm. ZfS 96, 131; OLG Naumburg VersR 2002, 1295; OLG Hamm VersR 2002, 1163).
  • OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden

    Das OLG Düsseldorf hat in der vom Landgericht zitierten Entscheidung (DAR 93, 258 ff) bei einer schweren Querschnittslähmung (wie im vorliegenden Fall) ein Schmerzensgeldkapital von DM 400.000,00 und eine Schmerzensgeldrente von monatlich DM 750, 00 zugesprochen.
  • OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98

    Entschädigung von Verkehrsunfallopfern

  • OLG Hamm, 14.12.1994 - 13 U 103/94

    Haftung einer Gemeinde für einen Badeunfall in einem städtischen Freibad

  • LG Kleve, 09.02.2005 - 2 O 370/01

    Höhe des Schmerzensgeldes bei grobem ärztlichen Behandlungsfehler während des

  • KG, 09.07.2015 - 22 U 186/14

    Verkehrsunfallhaftung: Sturz eines Fahrradfahrers aufgrund eines aus einem

  • OLG Celle, 25.04.2002 - 14 U 183/01

    Haftungsverteilung ; Rückschaupflicht ; Überholvorgang; Gefährdung nachfolgenden

  • OLG Saarbrücken, 10.12.1998 - 3 U 244/98
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
  • LG München I, 16.01.2003 - 19 O 20638/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Nürnberg, 18.06.1993 - 8 U 569/91

    Beschwer des Klägers nach Änderung der Rechtsprechung zur Schmerzensgeldhöhe -

  • OLG Nürnberg, 19.12.1996 - 8 U 1795/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Karlsruhe, 04.11.1999 - 19 U 107/98

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Mineralthermalbades: Mauer im

  • OLG Köln, 25.01.1996 - 7 U 141/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.10.1991 - 4 W 2728/91   

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https://dejure.org/1991,4886
OLG Nürnberg, 28.10.1991 - 4 W 2728/91 (https://dejure.org/1991,4886)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.10.1991 - 4 W 2728/91 (https://dejure.org/1991,4886)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Oktober 1991 - 4 W 2728/91 (https://dejure.org/1991,4886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen für eine Zwischenlandung wegen akuter Krankheit; Entscheidung über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes ; Das an dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Geschäftsherrn geltende Recht; Schadensersatzansprüche des Fluggastes ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 651 a; BGB § 651 i; BGB § 677; BGB § 683
    Zwischenlandung wegen Erkrankung eines Flugpassagiers L

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 651a, 651i, 677, 683

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 113
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 18.01.1984 - 7 U 78/83
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.1991 - 4 W 2728/91
    So wenig wie aber der Reiseveranstalter die Haftung für das allgemeine Unfallrisiko im Rahmen einer Reise zu übernehmen hat (OLG Karlsruhe, Versicherungsrecht 84, 795), so wenig hat der vom Reiseveranstalter eingeschaltete Leistungsträger für das allgemeine Krankheitsrisiko eines Fluggastes einzustehen.
  • BGH, 11.01.1971 - VIII ZR 261/69

    Jungbullen - Gutgläubiger Kauf einer gestohlenen Sache, Verarbeitung,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.1991 - 4 W 2728/91
    Selbst wenn der Pilot per Zwischenlandung irrtümlich eine Verpflichtung hierzu angenommen hätte oder damit eigene Belange oder solche der Klägerin wahrgenommen hätte, stünde dies der Annahme eines Geschäftes für den Beklagten im Sinn des § 677 BGB nicht entgegen (BGH NJW 71, 612).
  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 63/84

    Charterflug - Vertrag zugunsten Dritter, § 334 BGB

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.1991 - 4 W 2728/91
    Der Vertrag zwischen dem Reiseveranstalter und dem Leistungsträger kann aber ein Vertrag zugunsten des Reisenden oder jedenfalls ein Vertrag mit Schutzwirkung für den Reisenden sein (vgl. Münchner Kommentar, 2. Aufl., Rdnr. 11 vor § 651 a; Palandt, 50. Aufl., Rdnr. 6 zu § 651a), jedenfalls im Falle des Chartervertrages zwischen dem Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft (BGH 93, 271).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 27.06.1991 - 316 T 60/91   

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https://dejure.org/1991,3462
LG Hamburg, 27.06.1991 - 316 T 60/91 (https://dejure.org/1991,3462)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.1991 - 316 T 60/91 (https://dejure.org/1991,3462)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 316 T 60/91 (https://dejure.org/1991,3462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 146
  • VersR 1993, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 06.12.1990 - 6 W 73/90
    Auszug aus LG Hamburg, 27.06.1991 - 316 T 60/91
    Es hat sich ebenfalls der Mindermeinung (siehe dazu unter DRsp IV (427) 88 Nr. 2 a) angeschlossen und im wesentlichen ausgeführt: Es komme im wesentlichen auf die Beantwortung der Frage an, ob man den Ehegatten als Gewahrsams(mit-)inhaber ansehe (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 909 ).
  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

    d) Dies entspricht einer im Vordringen befindlichen Auffassung (KG Berlin OLGZ 1994, 479; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 715; OLG Köln DGVZ 1997, 119, 121; OLG Düsseldorf DGVZ 1998, 140 f.; Thür.OLG WuM 2002, 221; LG Hamburg NJW-RR 1993, 146; LG Saarbrücken NZM 2002, 939; Musielak/Lackmann, ZPO 3. Aufl. § 885 Rdn. 8; Stein/Jonas/Brehm, ZPO 21. Aufl. § 885 Rdn. 15; Zöller/Stöber, ZPO 24. Aufl. § 885 Rdn. 6; Bunn, NJW 1988, 1362, 1364; Winderlich, ZMR 1990, 125, 130; Becker-Eberhard, FamRZ 1994, 1296, 1302).
  • OLG Köln, 05.09.1996 - 2 W 101/96

    Räumungsvollstreckung gegen Lebensgefährtin des Titelschuldners

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  • OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 117/93

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluß

    Er schließt sich vielmehr der in jüngerer Zeit zunehmend vertretenen Gegenauffassung an, der zufolge es - allgemeinen Regeln entsprechend - auch im Fall der beabsichtigten Räumungsvollstreckung gegen Eheleute eines Räumungstitels gegen jeden Besitzer bedarf (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 1993, 146 .; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO , 20. Aufl. 1988, § 885 , Rdn. 10 ff.; Zöller/Stöber, ZPO , 18. Aufl. 1993, § 885 , Rdn. 5 a; vgl. auch LG Mannheim, NJW-RR 1993, 147 f.).

    Auch die Regelung des § 885 Abs. 2, 3 ZPO vermag - entgegen einer verschiedentlich vertretenen Ansicht (vgl. Schilken in: Münchener Kommentar zur ZPO , 1992, § 885 , Rdn. 9 mit weit. Nachw.) - eine solche Erstreckung nicht zu rechtfertigen: Die genannten Bestimmungen sagen nichts über das "Ob", sondern nur etwas über das "Wie" der Räumungsvollstreckung (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 1993, 146 f.; Brunn, NJW 1988, 1362, 1364; Zöller/Stöber, aaO., § 885, Rdn. 5 a; vgl. auch Stein/Jonas/Münzberg, aaO., § 885, Rdn. 12).

    Denn mit dem Wesen der Ehe wäre die Auffassung unvereinbar, dass einer der Ehegatten hinsichtlich der Ehewohnung weisungsgebundener Besitzdiener des anderen sein könnte (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 1993, 146 ; Palandt/Bassenge, BGB , 53. Aufl. 1994, § 855 , Rdn. 8; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 470, zum "Lebensgefährten").

  • OLG Oldenburg, 03.02.1994 - 2 W 100/93

    Angemietete Ehewohnung; Eheleute; Gemeinsame Ausübung der Herrschaftsgewalt;

    Die Ehefrau des Schuldner ist Mitbesitzerin des möglicherweise nur vom Schuldner gemieteten Hauses; denn Eheleute üben bei ungestörter Ehe die Herrschaftsgewalt über die Mieträume gemeinsam aus (BGHZ 12, 380 (398 - 400); LG Mannheim, a.a.O.; LG Hamburg, NJW-RR 1993, 146; Stein-Jonas-Münzberg, ZPO, § 885, Rn. 10; Zöller.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 13.01.1992 - 2/24 S 185/90   

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https://dejure.org/1992,12167
LG Frankfurt/Main, 13.01.1992 - 2/24 S 185/90 (https://dejure.org/1992,12167)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.01.1992 - 2/24 S 185/90 (https://dejure.org/1992,12167)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Januar 1992 - 2/24 S 185/90 (https://dejure.org/1992,12167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 380
  • VersR 1993, 113
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 11.05.1999 - 11 S 216/98

    Haftung des Reiseveranstalters; zumutbare Pflicht des Pauschalreisenden zum

    Heizung sowie LG Frankfurt am Main NJW-RR 1992, 380 betr.
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