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   OLG Köln, 14.07.1993 - 27 U 13/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4221
OLG Köln, 14.07.1993 - 27 U 13/93 (https://dejure.org/1993,4221)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.07.1993 - 27 U 13/93 (https://dejure.org/1993,4221)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 27 U 13/93 (https://dejure.org/1993,4221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzt; Niedergelassen; Krankenhaus; Überweisung; Ergebnisse; Zugrundelegung; Weiterbehandlung; Diagnostik; Arztbrief; Beschwerdebild; Assistenzarzt ; Weiterbildung; Verantwortung; Oberarzt; Vertikale Arbeitsteilung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611 ff.; BGB § 831; BGB § 847; BGB § 823
    Niedergelassener Arzt darf grundsätzlich auf Klinikergebnisse vertrauen. Anmerkung: Prof. Georg Gaisbauer

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 611; BGB § 823; BGB § 831; BGB § 847
    Niedergelassener Arzt darf grundsätzlich auf Klinikergebnisse vertrauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1440
  • VersR 1993, 1157
  • VersR 1994, 431
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.1993 - 27 U 13/93
    Da das Schwergewicht der - unterstellten - Fehlbehandlung im Unterlassen gebotener Diagnostik liegt und es gerade darauf ankommt, welcher Befund sich bei richtigem Vorgehen ergeben hätte, müßte der vom Kläger behauptete Befund wenigstens wahrscheinlich gewesen sein, um eine Beweislastumkehr zu rechtfertigen (vgl. BGH NJW 1988, 2949).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09

    Arzthaftung: Hirnschädigung eines Neugeborenen infolge Sauerstoffunterversorgung

    21 Ein Assistenzarzt darf auf die vom Facharzt angeordneten Maßnahmen vertrauen, sofern nicht für ihn erkennbare Umstände hervortreten, die ein solches Vertrauen nicht gerechtfertigt erscheinen lassen (OLG Frankfurt, Urteil vom 18.04.2006, Az. 8 U 107/05; OLG Köln VersR 1993, 1157; OLG Zweibrücken VersR 2000, 728; für den Arzt in Weiterbildung: OLG München, OLGR 1994, 13).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Allerdings kann der niedergelassene Arzt, der den Patienten zur weiteren Diagnostik in das Krankenhaus überwiesen hat, die Ergebnisse der Klinik bei der Weiterbehandlung im allgemeinen zugrunde legen (OLG Köln, VersR 1993, 1157; OLG Hamm, VersR 1998, 323).
  • OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Mandeloperation;

    Auch entspricht es gängiger Rechtsprechung, dass ein in der Krankenhaus-Ambulanz tätiger Assistenzarzt in der Weiterbildung für die Unzulänglichkeit der Diagnostik aus Gründen der vertikalen Arbeitsteilung nicht verantwortlich ist, wenn er die Vorgehensweise mit dem Oberarzt abgesprochen hat (so OLG Köln VersR 93, 1157; ähnlich BGH VersR 94, 1303; OLG Düsseldorf VersR 91, 1412; OLG München VersR 93, 1400; OLG Zweibrücken VersR 97, 833).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2006 - 8 U 107/05

    Schmerzensgeld für während der Geburt verursachte Hirnschädigung

    Ein Assistenzarzt darf auf die vom Facharzt angeordneten Maßnahmen vertrauen, sofern nicht für ihn erkennbare Umstände hervortreten, die ein solches Vertrauen nicht gerechtfertigt erscheinen lassen (Martis-Winkhart, Arzthaftungsrecht S. 16; OLG Köln VersR 1993, 1157; OLG Zweibrücken VersR 2000, 728).
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 269/03

    Voraussetzungen für Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozess

    Zur therapeutischen Aufklärung hinsichtlich des Wiedervorstellungstermins bedarf es keiner Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts (vgl. OLG Köln VersR 1993, 1157, 1158).
  • OLG Hamm, 26.09.2011 - 3 U 65/11

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund einer fehlerhaften

    Insoweit ist es seitens des behandelnden Arztes notwendig, dass ein Rat zu solchen weiteren Untersuchungen dem Patienten die Notwendigkeit weiterer Diagnostik eindringlich vor Augen führen muss (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 1157; OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1310; OLG Koblenz, GesR 2010, 546).
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