Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.06.1992 - 12 U 561/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Teilnahme an Sportveranstaltung; Haftungsausschluß; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Grob fahrlässiges Verhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1993, 348
- VersR 1993, 1164
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 27.01.2014 - 1 U 158/12
Kollision bei einer Rennveranstaltung: Formularmäßiger Ausschluss der …
Dies gilt auch für Haftungsverzichtserklärungen von Teilnehmern einer Veranstaltung, bei der Kraftfahrzeuge auf einer geschlossenen Strecke bewegt werden, gegenüber dem Veranstalter zugunsten anderer Teilnehmer (vgl. OLG Bamberg VersR 2006, 661-661 [juris Tz. 8]; OLG Koblenz VersR 1993, 1164 [1164];… Senat NJW-RR 1989, 1333-1335 [juris Tz. 24] und Burmann/Heß/Jahnke/Janker - Jahnke , Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 254 Rn. 46).Die Zulässigkeit eines entsprechenden formularmäßigen Haftungsausschlusses wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Ergebnis - ohne nähere Befassung mit der vorstehend aufgezeigten Frage - angenommen, soweit den entsprechenden Klauseln nicht bereits aus anderen - vorliegend wie bereits ausgeführt nicht einschlägigen - Gründen die Wirksamkeit zu versagen war (vgl. OLG Bamberg VersR 2006, 661-662 [juris Tz. 8] und OLG Koblenz VersR 1993, 1164 [1164]; Senat NJW-RR 1989, 1333-1335 [juris Tz. 43]; offengelassen in BGH NJW 1986, 1610-1613 [juris Tz. 28]; a.A. - jeweils obiter dictum - OLG Koblenz VRR2011,383-384[jurisTz.10]undOLGStuttgartNZV2009,233-235[jurisTz.24ff.]).
- OLG Bamberg, 14.06.2005 - 5 U 88/05
Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses des Veranstalters eines …
Dieser Haftungsverzicht ist grundsätzlich auch im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, solche stellt der Anhang zum Anmeldeformular der ...-GmbH dar, möglich und auch zugunsten Dritter, also zwischen der ...-GmbH als Veranstalterin und dem unterzeichnenden Teilnehmer, zugunsten der anderen Teilnehmer des Sicherheitstrainings vom 08.2003 auf dem ..., zulässig (vgl. Urteil des OLG Koblenz vom 29.06.1992, NZV 1993, 348, 349).