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   OLG Koblenz, 29.06.1992 - 12 U 561/91   

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https://dejure.org/1992,4820
OLG Koblenz, 29.06.1992 - 12 U 561/91 (https://dejure.org/1992,4820)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.06.1992 - 12 U 561/91 (https://dejure.org/1992,4820)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juni 1992 - 12 U 561/91 (https://dejure.org/1992,4820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 328; BGB § 823; AGBG § 9; AGBG § 11
    Haftungsausschluß unter Teilnahme einer Motorsportveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilnahme an Sportveranstaltung; Haftungsausschluß; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Grob fahrlässiges Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG §§ 9, 11; BGB §§ 276, 328, 823

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 348
  • VersR 1993, 1164
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2014 - 1 U 158/12

    Kollision bei einer Rennveranstaltung: Formularmäßiger Ausschluss der

    Dies gilt auch für Haftungsverzichtserklärungen von Teilnehmern einer Veranstaltung, bei der Kraftfahrzeuge auf einer geschlossenen Strecke bewegt werden, gegenüber dem Veranstalter zugunsten anderer Teilnehmer (vgl. OLG Bamberg VersR 2006, 661-661 [juris Tz. 8]; OLG Koblenz VersR 1993, 1164 [1164]; Senat NJW-RR 1989, 1333-1335 [juris Tz. 24] und Burmann/Heß/Jahnke/Janker - Jahnke , Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 254 Rn. 46).

    Die Zulässigkeit eines entsprechenden formularmäßigen Haftungsausschlusses wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Ergebnis - ohne nähere Befassung mit der vorstehend aufgezeigten Frage - angenommen, soweit den entsprechenden Klauseln nicht bereits aus anderen - vorliegend wie bereits ausgeführt nicht einschlägigen - Gründen die Wirksamkeit zu versagen war (vgl. OLG Bamberg VersR 2006, 661-662 [juris Tz. 8] und OLG Koblenz VersR 1993, 1164 [1164]; Senat NJW-RR 1989, 1333-1335 [juris Tz. 43]; offengelassen in BGH NJW 1986, 1610-1613 [juris Tz. 28]; a.A. - jeweils obiter dictum - OLG Koblenz VRR2011,383-384[jurisTz.10]undOLGStuttgartNZV2009,233-235[jurisTz.24ff.]).

  • OLG Bamberg, 14.06.2005 - 5 U 88/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses des Veranstalters eines

    Dieser Haftungsverzicht ist grundsätzlich auch im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, solche stellt der Anhang zum Anmeldeformular der ...-GmbH dar, möglich und auch zugunsten Dritter, also zwischen der ...-GmbH als Veranstalterin und dem unterzeichnenden Teilnehmer, zugunsten der anderen Teilnehmer des Sicherheitstrainings vom 08.2003 auf dem ..., zulässig (vgl. Urteil des OLG Koblenz vom 29.06.1992, NZV 1993, 348, 349).
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