Rechtsprechung
OLG Köln, 07.07.1993 - 11 U 63/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVO § 4; StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; BGB § 823; PflVG § 3
Keine Vollbremsung wegen einer Taube auf der Fahrbahn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schutzzweck; Gefährdung; Nachfolgender Verkehr; Abwägung; Schutz einer Taube; Sachschäden; Gefährdung von Menschen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein zwingender Grund zur Vollbremsung zum Schutz einer Taube - Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823; PflVG § 3; StVG § 7 § 17 § 18; StVO § 4
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen Bremsens des vorausfahrenden Fahrzeugs für eine Taube
Verfahrensgang
- LG Aachen, 25.02.1993 - 9 O 592/91
- OLG Köln, 07.07.1993 - 11 U 63/93
Papierfundstellen
- MDR 1993, 1063
- VersR 1993, 1168
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 13.07.1987 - 1 U 288/86
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen einer die Fahrbahn überquerenden …
Auszug aus OLG Köln, 07.07.1993 - 11 U 63/93
Das OLG Karlsruhe hat ausgeführt, auch bei einem durch ungerechtfertigt starkes Bremsen des Vordermannes mit verursachten Auffahrunfall überwiege in der Regel der Haftungsanteil des Auffahrenden (NJW-RR 1988/28). - BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem plötzlich die Fahrbahn …
Auszug aus OLG Köln, 07.07.1993 - 11 U 63/93
Das vom Kläger zitierte Urteil des BGH vom 2. November 1965 (VersR 1966/143) ist nicht einschlägig.
- OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 26/02
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall; Starkes Abbremsen eines PKW wegen eines auf …
Hieraus folgt, dass starkes Bremsen wegen eines auf die Fahrbahn laufenden Kleintiers dann nicht zulässig ist, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet werden kann, indem durch den Bremsvorgang die Gefahr hervorgerufen wird, dass nachfolgende Fahrzeuge auffahren (vgl. OLG München, DAR 1974, 19 (20); AG St. Ingbert, zfs 1986, 353 f; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28; OLG Köln, DAR 1994, 28 f; OLG Hamm, r+s 1999, 20 (21);… Hentschel, aaO., § 4 StVO, Rdnr. 11;… Geigel-Zieres, aaO., 27. Kap., Rdnr. 145).Im Gegensatz zu größeren Tieren, etwa Rehen oder Hirschen, bei denen der Fahrzeugführer im Falle eines Zusammenstoß damit rechnen muss, selbst einen Sach- oder Personenschaden zu erleiden, ist es daher bei Kleintieren zumutbar, nicht abzubremsen, sondern das Tier zu überfahren, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28 f; OLG Köhl, DAR 1994, 28).
Ist aber ein Verschulden des Vorausfahrenden gegeben, da dieser entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO ohne erkennbaren Grund scharf abgebremst hat, und liegt gleichzeitig ein - auf Grund Anscheinsbeweises oder konkreter Umstände erwiesenes - Verschulden des Auffahrenden vor, so hat i. d. R. eine Haftungsteilung zu erfolgen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28 f; KG, NZV 1993, 478 (479); OLG Köln, VersR 1993, 1168; MDR 1995, 577;… Hentschel, aaO., § 4 StVO, Rdnr. 17;… Grüneberg, aaO., S. 116, Vorbemerkung vor Rdnr. 129).
Erfolgte das Abbremsen wegen die Fahrbahn überquerender Kleintiere, so wurden in der Rechtsprechung unterschiedliche Haftungsquoten des Bremsenden angenommen (vgl. OLG München, DAR 1974, 19 (75 %); AG St. Ingbert, zfs 1986, 353 (50 %); OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28 (40 %); OLG Köln, DAR 1994, 28 (60 %) - m. w. N.; OLG Hamm, r + s 1999, 20 (100 %); weitere Beispiele: Grüneberg, aaO., Rdnr. 127).
- OLG München, 11.05.2022 - 10 U 2165/21
Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
- AG Solingen, 17.07.2003 - 10 C 49/03
Haftungsverteilung bei Kollision beim Anfahren nach Grünlicht
Eine Taube auf der Straße stellt in Anbetracht der drohenden höheren Sachschäden und sogar Gefährdung von Menschen keinen zwingenden Grund für ein Bremsen dar (OLG Köln VersR 1993, 1168).
- LG Itzehoe, 02.09.2021 - 4 O 60/21
Auffahrunfall durch starkes Bremsen
Dies gelte jedenfalls in dem dort entschiedenen Fall, da das vorausfahrende Fahrzeug die Taube bereits erfasst und getötet habe und zumindest danach das Tier keinen Grund mehr habe darstellen können, noch weiter bis zum Stand abzubremsen (OLG Köln, Urt. v. 07.07.1993 - 11 U 63/93 -, VersR 1993, 1168 Rn. 6).Auf die Frage, ob Kleintiere im Gegensatz zu größeren Tieren keinen zwingenden Grund für eine Bremsung im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 StVO darstellen (…vgl. Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Burmann, StVO § 4 Rn. 15-17; OLG Köln, Urt. v. 07.07.1993 - 11 U 63/93 = VersR 1993, 1168), kommt es vorliegend nicht an.
- LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09
Bremsen des Vorausfahrenden wegen einer Taube und Auffahren des Nachfolgenden
Es ist vielmehr eine Abwägung vorzunehmen, in der höhere Sachschäden sowie die Gefährdung von Menschen dazu führen können, dass eine Taube kein zwingender Grund für ein starkes Bremsen ist (OLG Köln, VersR 93, 1168; OLG Karlsruhe, VersR 88, 138). - LG Kiel, 22.04.1999 - 1 S 252/98 Nach der Rechtsprechung verstößt starkes Bremsen wegen eines Kleintieres dann gegen § 4 Abs. 2 S. 2 StVO, wenn dadurch die Sicherheit des nachfolgenden Verkehrs beeinträchtigt werden kann (OLG Köln, VersR 1993, S. 1168, Jagusch, § 4 StVO Rn. 11).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.06.1992 - 13 U 236/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
StVG § 7
Kollision mit Fußgänger auf der Autobahn L - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschluß der Halterhaftung nach § 7 StVG; Fußgänger auf der Bundesautobahn; Unfall durch Fußgänger
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVG § 7
Haftungsverteilung bei Überrollen einer sich auf die Fahrbahn werfenden Person durch einen Lastzug
Papierfundstellen
- VersR 1993, 1168
Wird zitiert von ...
- KG, 18.02.2008 - 12 U 86/07
Haftungsverteilung bei Anfahren eines zeitungslesend in der Fahrbahnmitte …
Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1993, 1168 ) ist nicht vergleichbar, da sie einen Unfall auf einer Autobahn zum Gegenstand hat und damit einen gänzlich anderen Sachverhalt betrifft.