Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 02.09.1992 - 13 U 110/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 3 Abs. 4
Anforderungen an konkludente Genehmigung zur Abtretung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 921
- NZV 1993, 401 (Ls.)
- VersR 1993, 1393
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.11.1953 - II ZR 7/53
Kraftfahrzeugversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.09.1992 - 13 U 110/91
Die Rechtsprechung läßt dafür zwar genügen, daß sich der Versicherer auf die Schadensmeldung des Zessionars einläßt und die Versicherungsforderung mit ihm erörtert, ohne auf das Abtretungsverbot hinzuweisen (BGHZ 11, 120 = VersR 53, 494).
- OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02
Kfz-Kaskoversicherung: "Ausdrückliche" Genehmigung einer Abtretung durch …
Eine solche konkludente Genehmigung ist zwar auch im Rahmen von § 3 Abs. 4 AKB grundsätzlich möglich, wenn ein entsprechender Wille des Versicherers hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (BGHZ VersR 1960, 800; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 1393; OLG Hamm VersR 1985, 582;… Stiefel / Hoffmann, AKB, 17. Aufl., § 3 Rn. 84 ff.).Allein dem fehlenden Hinweis auf das Abtretungsverbot ist eine Genehmigung nicht zu entnehmen (OLG Karlsruhe VersR 1993, 1393;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 15 Rdn. 8).
Es dient nicht allein dazu, eine Zeugenstellung des Versicherungsnehmers auszuschließen (OLG Karlsruhe VersR 1993, 1393; OLG Köln NVersZ 2000, 577).