Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.03.1992

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.07.1991 - 1 U 30/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1627
OLG Zweibrücken, 12.07.1991 - 1 U 30/91 (https://dejure.org/1991,1627)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.07.1991 - 1 U 30/91 (https://dejure.org/1991,1627)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Juli 1991 - 1 U 30/91 (https://dejure.org/1991,1627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Überfahren eines Stoppschilds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Macht der Wartepflichtige an einem Stoppschild nicht einmal den Versuch, seiner Wartepflicht zu genügen, sondern setzt er ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von bevorrechtigtem Verkehr seine Fahrt fort, missachtet er damit - wie bei einem Rotlichtverstoß - eine der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufmerksamkeit; Warnung; Überfahren; Stoppschild; Rotlichtverstoß; Wartepflichtiger; Unfall; Wartepflicht; Verkehrsverstoß; Verkehrsverhalten; Straßenverkehr; Rücksicht; Bevorrechtigter Verkehr; Unentschuldbar; Grobe Fahrlässigkeit; Unfallkreuzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 IIe; VVG § 61

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1708 (Ls.)
  • NZV 1992, 77
  • VersR 1993, 218
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01

    Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen grober Fahrlässigkeit bei

    Von grober Fahrlässigkeit kann nach Auffassung des Senats erst dann gesprochen werden, wenn der Versicherungsnehmer außer dem Stoppschild auch andere Warnhinweise nicht beachtet hat, wie zusätzliche Hinweis- und Gebotszeichen (Geschwindigkeitsbegrenzung, Darstellung der vorfahrtsberechtigten kreuzenden Straße auf einem Vorwegweiserschild, eine bei Annäherung deutlich optisch sichtbare Vorfahrtsberechtigung der kreuzenden Straße) oder wenn auch am linken Straßenrand ein Stoppschild aufgestellt gewesen ist, so dass die Situation der bevorrechtigten Straße wenigstens unmittelbar vor dieser deutlich aufgezeigt worden ist ( vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 988; OLG Hamm aaO.; KG aaO.; OLG Zweibrücken VersR 1993, 218; OLG Oldenburg r + s 1995, 42, 43; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 8 StVO Rn 69).
  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 6 U 151/98

    Leistungsfreiheit einer Fahrzeugvollversicherung wegen grob fahrlässiger

    Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteile vom 16.02.1998 - 6 U 167/97 - und vom 14.01.1999 - 6 U 157/98 - OLG Hamm NZV 93, 480; OLG Oldenburg r+s 97, 324; OLG Köln r+s 97, 408; OLG Zweibrücken NZV 92, 76; Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2000 - 1 U 240/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles in der

    Beim Überfahren eines Stopp-Schildes wird von der Mehrzahl der Gerichte im Regelfall grobe Fahrlässigkeit angenommen (vgl. OLG Hamm, DAR 1999, 217; OLG Zweibrücken, NZV 1992, 76; OLG Oldenburg, VersR 1997, 611; OLG Hamm, ZfS 1998, 262; einschränkend: OLG Hamm, VersR 1993, 826).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 6 U 157/98

    Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines

    Befolgt ein Verkehrsteilnehmer dieses Haltegebot nicht, liegt darin ein objektiv besonders schwerer Verkehrsverstoß, der in aller Regel zu der Schlußfolgerung berechtigt, daß auch das für die Annahme grober Fahrlässigkeit erforderliche gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerte Verschulden vorgelegen hat, weil von einem äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 16.02.1998 - 6 U 167/97; OLG Hamm, NZV 93, 480; OLG Nürnberg, r+s 97, 409; OLG Oldenburg, r+s 97, 324; OLG Zweibrücken, VersR 93, 218; Römer/Langheid, VVG, § 61 Rn. 38, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.03.1992 - 20 U 289/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3156
OLG Hamm, 20.03.1992 - 20 U 289/91 (https://dejure.org/1992,3156)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.1992 - 20 U 289/91 (https://dejure.org/1992,3156)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 1992 - 20 U 289/91 (https://dejure.org/1992,3156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen Fahrzeugdiebstahl ; Voraussetzungen für die Annahme der Vortäuschung eines Versicherungsfalls; Anfertigung eines Nachschlüssels; Dem Sachverständigengutachten widersprechende Angaben des ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 218
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.1992 - 20 U 289/91
    Dazu genügt die Feststellung solcher Tatumstände, denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines versicherten Diebstahls entnommen werden kann (ständige Rechtsprechung BGH VersR 84, 29 = VVGE § 12 AKG Nr. 5; VerR 87, 146; 90, 45, 46).
  • OLG Braunschweig, 02.03.1995 - 1 U 40/94

    Anspruch auf Ersatz des Neubeschaffungspreises gegen den

    Dafür genügt die Anzeige des behaupteten Diebstahls bei der Polizei für sich allein nicht (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] m.w.N.; OLG Hamm, VersR 1993, 218, 219) [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] .

    Außerdem kann auch ein Privatgutachten für die Entscheidung zugrunde gelegt werden, wenn es zur zuverlässigen Beantwortung streitiger Punkte ausreicht (BGH VersR 1989, 587; OLG Hamm VersR 1993, 218, 219) [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] .

    Daraus ergibt sich eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des behaupteten Diebstahls mit der Folge, daß die grundsätzlich zugunsten des Versicherungsnehmers bestehende Beweiserleichterung entfällt (vgl. für den Fall der Anfertigung von Ersatzschlüsseln ähnlich OLG Düsseldorf, VersR 1994, 976 [OLG Düsseldorf 13.07.1993 - 4 U 177/92] ; OLG Hamm VersR 1993, 218, 219) [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] .

  • OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6).
  • OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98

    Verschweigen zweier "Macken" in Schadensanzeige

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587 [BGH 12.04.1989 - IVa ZR 83/88] ; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219).

    Die Annahme eines vorgetäuschten Diebstahls kann nahe liegen, wenn von einem Schlüssel, den der Versicherungsnehmer ständig in Gebrauch hatte, kurz vor der Entwendung des PKW ein Nachschlüssel angefertigt wurde und der Versicherungsnehmer dies verschweigt (vgl. OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - U 289/91 - VersR 1993, 218, 219 [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] ).

  • LG Memmingen, 03.07.2003 - 2 O 319/03

    Anspruch aus einer Kraftfahrzeugteilkaskoversicherung auf Ersatz des

    Das Darlegen solcher Umstände genügt: nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer, der Mindesttatsachen bewiesen hat, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls ergibt, dem Anspruch des Versicherungsnehmers solche Tatsachen mit Erfolg entgegenhalten, die dafür sprechen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist; allerdings bedarf es für den Schluss auf ein Vortäuschen des Diebstahls einer nicht nur hinreichenden Wahrscheinlichkeit wie beim äußeren Bild, sondern einer höheren, nämlich der erheblichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 246; NJW-RR 1997, 152 [BGH 16.10.1996 - IV ZR 154/95] ; NJW-RR 1993, 719; OLG Hamm, VersR 1993, 218, 219) [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] , wobei freilich an den Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit keine unerfüllbaren Anforderungen gestellt werden dürfen (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 159 [OLG Hamm 21.08.1996 - 20 U 109/96] ).

    Es ist davon überzeugt, dass ein -mutmaßlich italienischer - Autodieb in dem hier streitgegenständlichen Fall den Besitz an den Fahrzeugschlüsseln zur sofortigen Entwendung des Fahrzeugs genutzt hätte, zumal er hier aufgrund der deutschen Kennzeichen des Fahrzeugs damit rechnen musste, dass sich das Fahrzeug nicht längere Zeit in ... befinden wird (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Hamm, VersR 1993, 218 [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] , NJW-RR 1997, 159 sowie VersR 1998, 755 und LG Köln, Urteil vom 29.11.2000 - 24 O 299/00 -).

  • OLG Saarbrücken, 08.08.2018 - 5 U 2/18

    Deckungsklage gegen die Vollkaskoversicherung: Anforderungen an den Beweis der

    Insbesondere teilt er die Einschätzung, dass auch bei der Beurteilung der Frage einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der Diebstahlsvortäuschung der letztlich unstreitigen, zunächst nicht offengelegten und nachträglich nur unzulänglich erklärten Anfertigung eines Nachschlüssels, die mit Blick auf die nur geringfügigen Gebrauchsspuren nach dem Kopiervorgang zeitnah vor dem Verschwinden des Fahrzeugs erfolgt sein muss, erhebliches Gewicht beizumessen ist (vgl. OLG Celle, Schaden-Praxis 2001, 207; OLG Hamm, VersR 1993, 218).
  • OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03

    Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6; vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).
  • OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00

    Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls -

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 -- IV a ZR 83/88 -- VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 -- 20 U 289/91 -- VersR 1993, 218, 219; Senatsurteil vom 1. Oktober 1999 -- 10 U 1846/97 -- OLGR 2000, 455).
  • OLG Hamm, 16.06.1993 - 20 U 378/92

    Freie Würdigung des Verhandlungsergebnisses; Behauptungen und Schilderungen des

    Dieser Mindestbeweis ist bei einem Fahrzeugdiebstahl in der Regel dann erbracht, wenn feststeht, daß das versicherte Fahrzeug zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es dort später nicht mehr vorgefunden worden ist (ständige Rechtsprechung, BGH VersR 93, 571, OLG Hamm VersR 93, 218).
  • OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 1004/01

    Verfahrensfehler; Diebstahl; Glaubwürdigkeit; Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6).
  • OLG Bamberg, 15.12.1994 - 1 U 198/93

    Beweislastverteilung bei der Entwendung eines Kraftfahrzeugs; Indizien für die

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  • OLG Koblenz, 19.03.1999 - 10 U 1646/97

    Beweiserleichterungen im Rahmen des Nachweises bezüglich des "äußeren Bildes

  • OLG Braunschweig, 30.11.1994 - 3 U 61/94

    Schlüssel; Kraftfahrzeug; Versicherungsnehmer

  • OLG Hamm, 24.02.1995 - 20 U 298/94

    Wahrscheinlichkeit; Vortäuschung; Diebstahl; Oldtimer; AnonymerHinweis;

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