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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 44/92   

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https://dejure.org/1992,3890
OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 44/92 (https://dejure.org/1992,3890)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.1992 - 5 U 44/92 (https://dejure.org/1992,3890)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 1992 - 5 U 44/92 (https://dejure.org/1992,3890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfernen von der Unfallstelle; Entschuldigt; Versicherungsnehmer; Aufklärungsobliegenheit; Alkohol; Nachtrunk; Blutprobe; Polizei; Vereiteln; Darlegungslast; Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 45
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86

    Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 44/92
    Durch diese Vorschrift wird auch das Aufklärungsinteresse des Kasko-Versicherers gewissermaßen durch eine Reflexwirkung geschützt, weil sie auf dem Wege über die polizeilichen Ermittlungen mittelbar auch dem Versicherer zugute kommt, indem er das Ergebnis dieser Ermittlungen verwerten kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung und auch Rechtsprechung des Senats; vgl. BGH VersR 1987, 657 f.; Senatsurteile vom 9.1.1986 - 5 U 13O/85 - und 5 U 146/85 - ferner Urteil vom 14.5.1987 - 5 U 239/86 - vgl. im übrigen auch Prölss/Martin VVG, 24. Aufl., Anm. 2 A b und 2 B a zu § 7 AKB).
  • OLG Köln, 14.05.1987 - 5 U 239/86
    Auszug aus OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 44/92
    Durch diese Vorschrift wird auch das Aufklärungsinteresse des Kasko-Versicherers gewissermaßen durch eine Reflexwirkung geschützt, weil sie auf dem Wege über die polizeilichen Ermittlungen mittelbar auch dem Versicherer zugute kommt, indem er das Ergebnis dieser Ermittlungen verwerten kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung und auch Rechtsprechung des Senats; vgl. BGH VersR 1987, 657 f.; Senatsurteile vom 9.1.1986 - 5 U 13O/85 - und 5 U 146/85 - ferner Urteil vom 14.5.1987 - 5 U 239/86 - vgl. im übrigen auch Prölss/Martin VVG, 24. Aufl., Anm. 2 A b und 2 B a zu § 7 AKB).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 12 U 13/08

    Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers hinsichtlich der

    Die Entscheidung des OLG Köln (VersR 1993, 45 f.) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Fahrzeugversicherung durch Verschweigen eines

    Auch das Verschweigen eines Nachtrunks stellt aber eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach Buchst. E.1.3 AKB dar, weil ein ins Gewicht fallender Nachtrunk die spätere Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zum Unfallzeitpunkt erschwert und damit die Obliegenheit des Versicherungsnehmers verletzt, alles zu tun, was zur Aufklärung des Schadensereignisses dienen kann (BGH, Urteil vom 22.05.1970, Az. IV ZR 1084/68; zitiert nach: juris; BGH, Urteil vom 12.05.1971, Az. IV ZR 35/70; zitiert nach: juris; OLG Köln, Urteil vom 30.07.1992, Az. 5 U 44/92; zitiert nach: juris Rz. 5 ff.; Prölss/Martin-Knappmann, 28. Aufl. 2010, E.1 AKB 2008, Rz. 25).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2022 - 11 U 176/20

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherers wegen Vereitelung

    In diesen Fällen kann selbst ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Versicherer davon ausgegangen werden, dass die vertragliche Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers diese Verpflichtung ebenfalls mit umfasst (BGH, Urteil vom 01. Dezember 1999 - IV ZR 71/99 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 12.11.1975 - IV ZR 5/74, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. April 2020 - 12 U 120/19 -, Rn. 53, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2000 - 8 U 4357/99, juris Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 1992 - 5 U 44/92 -, Rn. 5, juris; KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2010 - 6 U 209/09; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.07.2014 - 3 U 66/13, juris Rn. 12), da es für die Sachaufklärung und Verschuldensabwägung zwischen den Unfallbeteiligten entscheidend auch auf eine einwandfreie BAK-Bestimmung ankommt (vgl. OLG München, Urteil vom 24. Februar 1995 - 10 U 5408/94 -, Rn. 3, juris m.w.N.), die bereits bei einem geringen Nachtrunk nicht mehr durchführbar ist.
  • KG, 26.10.2010 - 6 U 209/09

    Nachtrunk als Obliegenheitsverletzung

    Da durch das Unfallereignis vom 08. Dezember 2005 Schäden nicht nur an dem vom Kläger geführten Leasingfahrzeug, sondern erkennbar in nicht unerheblichem Umfang auch an der Lichtzeichenanlage entstanden waren, oblag dem Kläger abgeleitet aus der Vorschrift des § 142 StGB auch im Rahmen der hier maßgeblichen Fahrzeugversicherung die Obliegenheit, sich für eine evtl. Feststellung seiner Alkoholisierung durch die Polizei zur Verfügung zu halten (vgl. dazu BGH VersR 1976, 84 sowie OLG Karlsruhe NZV 2009, 43 - 45; LG Kassel ZfSch 2007, 517 - 518; OLG München OLGR München 1995, 230 - 231; OLG Köln VersR 1993, 45, 46).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96

    Ermittlung der BAK zum Unfallzeitpunkt

    Für den Bereich der Fahrzeugversicherung gelten diese Grundsätze aber nur eingeschränkt, nämlich nur dann, wenn ein Dritter an dem den Versicherungsfall auslösenden Unfall beteiligt oder davon betroffen ist ( BGH VersR 1976, 84; OLG Köln VersR 1987, 777; ZfS 1987, 311; r+s 1992, 329, 330; OLG Frankfurt/M. r+s 1994, 367, 368; Senat VersR 1995, 1182; Stiefel/Hofmann, § 7 AKB Rn. 35, 66 ) oder wenn der Versicherungsnehmer den Nachtrunk in der Erwartung eines polizeilichen Einsatzes zu sich genommen hat, um den Sachverhalt zu verschleiern, bzw. die Tatsache des Nachtrunks zu einer solchen Verschleierung ausnützt.
  • AG Hannover, 31.05.2002 - 521 C 14534/01
    Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, daß im Rahmen der Entlastung des Regreßschuldners im Falle einer Obliegenheitsverletzung der Rechtsgedanke des § 827 BGB Anwendung findet (OLG Köln, VersR 1993, 45; LG Hildesheim ZfS 2000, 449).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2940
OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90 (https://dejure.org/1991,2940)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.1991 - 5 U 99/90 (https://dejure.org/1991,2940)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 5 U 99/90 (https://dejure.org/1991,2940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 324 (Ls.)
  • NZV 1991, 473
  • VersR 1993, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.1987 - IVa ZR 68/86

    Führen des versicherten Fahrzeugs durch einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90
    Es handelt sich hierbei um einen Ausnahmetatbestand, dessen Voraussetzungen der Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen hat (siehe BGH VersR 1988/50, Stiefel/Hofmann, AKB, 14. Aufl., Rdn. 259 zu § 2 AKB m.w.N.).
  • LG Köln, 11.04.1990 - 24 O 451/88
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. April 1990 - 24 0 451/88 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 16.06.1971 - IV ZR 73/70

    Gefahrerhöhung bei Überlassen eines Kfz an einen alkoholbedingt fahruntauglichen

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90
    Ansonsten muß er sich den Führerschein grundsätzlich vorzeigen lassen und ihn auf seine Gültigkeit hin prüfen (siehe Stiefel/Hofmann, a.a.O. Rdn. 267 zu § 2 AKB), denn grundsätzlich ist von ihm insoweit das Maß an Sorgfalt zu verlangen, daß nach der Lebenserfahrung unter den gegebenen Umständen von vernünftigen, praktischen Menschen aufgewendet zu werden pflegt und das deshalb generell erwartet und verlangt werden kann (so schon BGH VersR 1971/808).
  • BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87

    Sorgfaltspflichten des Fahrzeughalters bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90
    Es liegt demzufolge vorliegend gerade keiner der von den Parteien in den Grundsätzen zutreffend angeführten Ausnahmefälle vor, in denen ausnahmsweise der Versicherungsnehmer einer mündlichen Zusicherung des Fahrers, dieser habe den Führerschein, vertrauen darf, ohne sich den Führerschein zeigen zu lassen (siehe BGH VersR 1988/1017).
  • OLG Hamm, 30.11.1976 - 20 W 35/76
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90
    Die Verpflichtung, sich den Führerschein vorlegen zu lassen, gilt regelmäßig dann, wenn der Versicherungsnehmer als Halter weiß, daß dem Fahrer die Fahrerlaubnis schon einmal entzogen war (siehe OLG Hamm VersR 1977/757), insbesondere dann, wenn dies wegen eines Trunkenheitsdelikts geschehen ist und der Fahrer auch nachfolgend zur Trunkenheit neigt.
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