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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91   

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https://dejure.org/1993,1099
BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91 (https://dejure.org/1993,1099)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1993 - IV ZR 309/91 (https://dejure.org/1993,1099)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1993 - IV ZR 309/91 (https://dejure.org/1993,1099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung einer Berufsunfähigkeitsfeststellung - Unmöglichkeit der Berufsausübung - Versicherungsleistungsfreiheit - Fehlende Berufsausführungsfähigkeit vor Vertragsschluß

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Feststellung einer anspruchsbegründenden Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 1, § 2 Nr. 1
    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 671
  • MDR 1993, 422
  • VersR 1993, 469
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • OLG Hamm, 11.12.2017 - 6 U 92/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich sog. mitgebrachter Berufsunfähigkeit in

    Entsprechend hat der BGH mit Urteil vom 27.01.1993, Az. IV ZR 309/91, NJW-RR 1993, 671 für vergleichbar formulierte Versicherungsbedingungen ausgeführt, für die Feststellung der Berufsunfähigkeit sei entscheidend, ob der Versicherte "während der Dauer" des Vertragsverhältnisses berufsunfähig geworden sei.
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    War der Versicherte schon vor Vertragsschluss - ohne Raubbau an seiner Gesundheit zu betreiben - nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, er habe die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren (BGH, Urt. v. 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3.Aufl., Rn. 178ff; Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, 2.Aufl., § 1 BUZ 2008 Rn. 13; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3.Aufl., § 172 Rn. 57).
  • OLG Nürnberg, 28.06.2011 - 8 U 2330/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verzicht auf Gesundheitsprüfung;

    War der Versicherte schon vor Vertragsschluss nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, er habe die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren (BGH NJW-RR 1993, 671).
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94

    Versicherungsfall in der BUZ

    Zutreffend hat das Berufungsgericht gesehen, daß in der an den Musterbedingungen von 1975 orientierten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung der Beklagten deren Leistungspflicht überhaupt nur in Betracht kommen kann, wenn der Kläger nicht schon vor Versicherungsbeginn aus Gesundheitsgründen voraussichtlich dauernd außerstande war, die Ausbildung zum Marineoffizier durchzustehen (Senatsurteil vom 27. Januar 1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469 [BGH 27.01.1993 - IV ZR 309/91]).
  • BGH, 07.07.1999 - IV ZR 32/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlich begrenzten Eintrittspflicht in der

    Die Leistungspflicht des Versicherers hängt demgemäß davon ab, daß sich beide Elemente der Definition von Berufsunfähigkeit während der Vertragszeit verwirklicht haben, daß also der Versicherte sowohl in seinem zuletzt ausgeübten als auch in einem Vergleichsberuf nicht mehr tätig sein kann (Senatsurteil vom 27. Januar 1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469 unter 2).
  • OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    War der Versicherte bereits vor Abschluß der Versicherung nicht mehr fähig in seinem zuletzt konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, der Versicherte habe die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren(in Anknüpfung an BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).

    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, daß der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).

  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen

    Beweisbelastet ist insoweit der Versicherungsnehmer (KG VersR 2004, 723; OLG Koblenz, VersR 2000, 749, BGH VersR 1993, 469).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04

    Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Falschbeantwortung der

    Es kann daher offen bleiben, ob dann, wenn dieser Vortrag des Klägers zutreffend wäre, eine Leistungspflicht der Beklagten unabhängig von der Frage eines wirksamen Rücktritts vom Versicherungsvertrag bereits deshalb nicht begründet wäre, weil der Kläger dann bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages berufsunfähig gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 93, 671).
  • OLG Koblenz, 24.06.2005 - 10 U 974/02

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch

    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).
  • OLG Koblenz, 20.05.2005 - 10 U 434/03

    Zur Annahme einer Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit eines Lagerarbeiters wegen

    Auch bei einer angeborenen Intelligenzminderung des VN kann eine Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit erst nach Eintritt des Vertragsverhältnisses erfolgt sein, insbesondere wenn diese in unmittelbaren Zusammenhang mit einer nach Vertragsschluss aufgetretenen depressiven Symptomatik steht (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).

    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig, in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).

  • OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen aus einer

  • OLG Oldenburg, 05.02.2010 - 5 U 4/10

    Begriff der Berufsunfähigkeit i.S. einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Oldenburg, 05.02.2010 - 5 AR 2/10

    Richterablehnungsverfahren: Zuständigkeit bei Ablehnungsgesuch einer Partei nach

  • LG Augsburg, 04.04.2023 - 95 O 3213/19

    Wartezeit in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

  • OLG Koblenz, 29.06.2001 - 10 U 1073/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - unzumutbare Betriebsumstellung -

  • OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97

    Selbständiger Masseur

  • OLG Koblenz, 18.01.2002 - 10 U 374/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen für einen Rücktritt des

  • OLG Koblenz, 27.01.2005 - 10 U 483/04

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kein Versicherungsschutz bei durch einen

  • OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00

    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Anspruch auf Dynamisierung und Anpassung

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei fehlender

  • OLG Koblenz, 23.07.2004 - 10 U 518/03

    Beginn der Ausschlußfrist nach § 12 Abs. 3 VVG

  • OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 231/93

    Risikoausschluß in der Lebensversicherung/Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01

    Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der

  • OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 1768/00

    Möglicher Zeitpunkt der Prognose der Berufsunfähigkeit

  • OLG Stuttgart, 17.09.2020 - 7 U 203/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich

  • OLG Koblenz, 14.01.2002 - 10 U 1768/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Begriff der Berufsunfähigkeit

  • LG Regensburg, 28.10.2010 - 3 O 1208/10

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verzicht des Versicherers auf die

  • OLG Koblenz, 18.06.1999 - 10 U 125/98

    Anforderungen an die Berufsunfähigkeit eines Aufsicht führenden Gastronomen

  • LG Dortmund, 27.04.2017 - 2 O 355/14
  • OLG Karlsruhe, 09.02.2010 - 12 U 169/09
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3956
OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98 (https://dejure.org/1998,3956)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.06.1998 - 10 U 125/98 (https://dejure.org/1998,3956)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 10 U 125/98 (https://dejure.org/1998,3956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Berufsunfähigkeit; Versicherungszeit; Versicherungsdauer; Bürotätigkeit; Wiederholung einer Beweisaufnahme

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1 (1); ; BB-BUZ § 2 (1); ; BB-BUZ § 2 (2); ; ZPO § 286; ; ZPO § 398

  • rechtsportal.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 469
  • VersR 2000, 749
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98
    War der Versicherte bereits vor Abschluß der Versicherung nicht mehr fähig in seinem zuletzt konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, der Versicherte habe die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren(in Anknüpfung an BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).

    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, daß der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470).

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470, 1471).
  • BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1998 - 10 U 125/98
    Der Streitwert wird unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (u.a. Beschlüsse vom 26.09.1996 10 U 109/96 und 28.4.1993 - 10 W 201/93 -, vgl. auch BGH NJW-RR 1992, 608) auf 177.681.32 DM festgesetzt:.
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