Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 12.06.1992

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.08.1992 - 2 U 79/92   

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https://dejure.org/1992,5006
OLG Oldenburg, 19.08.1992 - 2 U 79/92 (https://dejure.org/1992,5006)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.08.1992 - 2 U 79/92 (https://dejure.org/1992,5006)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. August 1992 - 2 U 79/92 (https://dejure.org/1992,5006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 62 § 1 Nr. 1 b; VGB 62 § 4 Nr. 1; VGB 62 § 4 Nr. 2 a
    Leck im Rohrsystem der Warmwasserbereitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 Nr. 1b VGB 62; § 4 Nr. 1 VGB 62; § 4 Nr. 2a VGB 62
    Warmwasserdurchflußbatterie; Wasserschaden; Leitungswasserversicherung; Heizkessel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Warmwasserdurchflußbatterie; Wasserschaden; Leitungswasserversicherung; Heizkessel

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 99
  • VersR 1993, 473
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bonn, 22.01.1985 - 8 S 381/84
    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.1992 - 2 U 79/92
    Wenn die Regelwidrigkeit ihre Ursache im Zu- und Ableitungssystem der Wasserversorgung hat, kann es für den Versicherungsschutz nicht entscheidend sein, ob sie sich wie im vorliegenden Fall innerhalb der Kesselisolierung oder außerhalb ereignet hat (so auch LG Bonn VersR 86, 807, Wälder, RuS 89, 159).
  • OLG Hamm, 14.03.1989 - 20 U 298/88
    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.1992 - 2 U 79/92
    Die Auffassung, daß Schäden im Innern von Heizkesseln, Boilern und ähnlichen Einrichtungen nur unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 2 a Ziff. 2 VGB 62, also bei Verursachung durch Frost versichert sind (so OLG Hamm NJW-RR 89, 987; LG Kiel RuS 91, 351), teilt er nicht.
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2012 - 5 U 144/12

    Wohngebäudeversicherung: Versicherungsschutz für Rohrbruch innerhalb eines

    Der Gedanke, dass Rohre innerhalb der technischen Einheit bereits unter § 7 Nr. 1 VGB 2000 fallen, während § 7 Nr. 2 VGB 2000 darüber hinaus Frostschäden an Bauteilen betrifft, die keine Rohre sind, setzt dagegen eine komplizierte Abstufungsüberlegung voraus, die nicht dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers entspricht (OLG Köln, r+s 1992, 383).

    Auch erkennt der durchschnittliche Versicherungsnehmer, dass der Versicherer durch die Differenzierung in § 7 VGB 2000 die sonstigen Einrichtungen, die in erheblichem Maße Alterungs- und Verschleißprozessen ausgesetzt sind, lediglich gegen frostbedingte Beschädigungen absichert, nicht aber gegen die zwangsläufigen Alterungs- und Verschleißschäden (OLG Köln, r+s 1992, 383; OLG Schleswig, VersR 1993, 1396).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.06.1992 - 20 U 50/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4446
OLG Hamm, 12.06.1992 - 20 U 50/92 (https://dejure.org/1992,4446)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.06.1992 - 20 U 50/92 (https://dejure.org/1992,4446)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 1992 - 20 U 50/92 (https://dejure.org/1992,4446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AGBG § 9; VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 2; AKB § 7 V Abs. 4
    Falsche Angaben zur Laufleistung eines Motorrads

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    AGBG-Verstoß durch § 7 V Abs. 4 AKB; Aufklärungspflichtverletzungen des Versicherungsnehmers; Falsche Angaben über die Laufleistung eines gestohlenen Fahrzeuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 473
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 5 U 506/04

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Frage nach dem

    Dass sich der Versicherer Leistungsfreiheit im Rahmen der Grenzen des § 6 Abs. 3 VVG vertraglich ausbedingt, begegnet keinen Bedenken (BGHZ 47, S. 101 ff; OLG Hamm, VersR 1993, S. 473; Wolf-Horn-Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 23, Rdnr. 495, m.w.N.; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., AKB § 7, Rdnr. 3 ).
  • OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07

    Zu geringe Angabe der Laufleistung bei einem neuen Motorrad als eine für den

    Ausgangspunkt dieser Überlegung ist die Tatsache, dass Abweichungen von der vom Versicherungsnehmer angegebenen zur tatsächlichen Laufleistung grundsätzlich nur dann als erheblich angesehen werden, wenn es sich um mindestens 1000 Kilometer handelt und die Abweichung oberhalb von 10 % liegt (vgl. etwa BGH VersR 2007, 173: 85.000 km angegeben gegenüber 177.236 km gefahrenen. OLG Saarbrücken RuS 2005, 322: 82.000 km angegeben statt vorhandener 93.000 km. OLG Köln ZfS 2000, 19: ca. 39.000 km statt 45.000 km. OLG Hamm VersR 1993, 473: 39.000 km angegeben gegenüber gefahrenen 49.000 km beim Diebstahl eines Motorrades).
  • OLG Hamm, 25.10.2002 - 20 U 38/02

    Fahrzeugdiebstahl: Obliegenheitsverletzung bei falschen Kaufpreisangaben?

    In der Kaskoversicherung wird allgemein bejaht, daß beim Gebrauchtwagenkauf falsche Angaben zum Kaufpreis geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (vgl. nur OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1183; Senat, r + s 1993, 291; BGH, VersR 98, 577 für den Fahrzeugwert).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 3 U 72/99

    Teilkaskoversicherung: Leistungsfreiheit für Fahrzeugschäden bei

    Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Laufleistung des angeblich gestohlenen Fahrzeugs erheblich, nämlich mehr als 20 % unter der tatsächlichen Laufleistung angibt (OLG Hamm, VersR 1993, 473; VersR 1982, 891; Knappmann aaO, Rdnr.48).
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