Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.03.1992

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.04.1992 - 18 U 218/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,15684
OLG Düsseldorf, 09.04.1992 - 18 U 218/91 (https://dejure.org/1992,15684)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.04.1992 - 18 U 218/91 (https://dejure.org/1992,15684)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. April 1992 - 18 U 218/91 (https://dejure.org/1992,15684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrReinG NW § 1; StrReinG NW § 4
    Bestimmtheitserfordernis einer die Streupflicht übertragenden Satzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Satzungsklausel; Winterwartung; Anlieger; Streupflicht; Gehweg

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 577
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13

    Umfang der Streupflicht bei Straße ohne Gehwege; Keine Verpflichtung von

    Sind die Räum- und Streupflichten für die Anlieger unklar und unbestimmt, kann eine wirksame Übernahme der Verkehrssicherungspflicht nicht entstehen (vgl. Rotermund/Krafft, Die Haftung der Kommunen für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, 5. Auflage 2008, RdNr. 109; OLG Hamm, NZV 2001, 381; OLG Köln, VersR 1988, 827; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 577).
  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 6 U 3690/99

    Verkehrssicherungspflicht aufgrund gemeindlicher Satzung, Räum- und Streupflicht

    Anhaltspunkte dafür, dass die Übertragung des Winterdienstes auf die Anlieger hier mangels ausreichender Bestimmtheit in der Satzung unwirksam sein könnte (vgl. Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 2. Aufl., Rdn. 449; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.1992, Az. 18 U 218/91, VersR 1993, 577), sind nicht ersichtlich.
  • LG Wuppertal, 01.08.2017 - 16 S 70/16
    Diesen Anforderungen wird die Regelung in der Satzung im Hinblick auf den Bereich des Gehwegs in Richtung der Straße, der zum Ein- und Aussteigen in die dort anhaltenden Verkehrsmittel dient, nicht gerecht, so dass eine diesbezügliche Abwälzung auf die Grundstückseigentümer nicht wirksam erfolgt ist (ebenso OLG Düsseldorf VersR 1993, 577 in einer ähnlichen Fallkonstellation).

    Durch die Hinzunahme einer zusätzlichen Einrichtung der Haltestelle (Wartehäuschen) weiß der betroffene Grundstückseigentümer nicht mehr, ob sich seine Winterwartung auch auf diese zusätzliche Einrichtung erstreckt oder nicht, da "Zu- und Abgang" auch so verstanden werden kann, dass allein das Erreichen der Einrichtung, d.h. des Wartehäuschens, selbst sicherzustellen ist (OLG Düsseldorf VersR 1993, 577).

  • OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 32/00

    Räum- und Streupflicht der Anlieger auch für Fahrbahnen kraft Übertragung durch

    Wird die Winterwartung auf die Anlieger abgewälzt, so muß der Pflichtenumfang so klar umschrieben werden, daß die betroffenen Anwohner darüber nicht im Zweifel sein können (OLG Köln, VersR 1988, 827; OLG Düsseldorf VersR 1993, 577).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.03.1992 - 11 W 70/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9858
OLG Hamm, 11.03.1992 - 11 W 70/91 (https://dejure.org/1992,9858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.1992 - 11 W 70/91 (https://dejure.org/1992,9858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 1992 - 11 W 70/91 (https://dejure.org/1992,9858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 14; GG Art. 34; BGB § 839; OGB NW § 39; GewO § 60 b; GewO § 69; GewO § 70
    Rechtswidriger Ausschluß eines Schaustellers von der Kirmes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 506
  • VersR 1993, 577
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09

    Amtshaftung wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft über die Identität eines

    Tritt die öffentliche Hand -hier: die Beklagteselbst als Veranstalter eines solchen Volksfestes auf, wird sie insoweit auf dem Gebiet schlicht-hoheitlicher Verwaltung tätig, ihre Bediensteten handeln dabei in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne des Art. 34 GG ( Senat, Beschluss vom 11.03.1992 -11 W 70/91- NWVBl 1992, 448-450 = NVwZ 1993, 506-508 = VersR 1993, 577-579 ).
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