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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 65/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2254
OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 65/92 (https://dejure.org/1992,2254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.1992 - 20 U 65/92 (https://dejure.org/1992,2254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 1992 - 20 U 65/92 (https://dejure.org/1992,2254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 142; VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V Abs. 4
    Verletzung der Aufklärungspflicht nach Ablauf der Wartefrist L

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigtes Entfernen vom Unfallort; Feststellungspflicht; Feststellungsinteresse bei geringem Schadensbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 101
  • NJW-RR 1993, 352
  • VersR 1993, 603
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • AG Köln, 04.07.2014 - 269 C 72/13

    Regress von Regulierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

    Eine Obliegenheitsverletzung kommt nur dann in Betracht, wenn sowohl der objektive wie auch der subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1993, 352).
  • OLG Köln, 24.11.1998 - 9 U 97/98

    Versicherungsrechtliche Qualifizierung einer begangenen Unfallflucht als

    Zwar trifft es zu, daß ein solches Bewußtsein bei Versicherungsnehmern nicht allgemein vorausgesetzt werden kann (vgl. Bundesgerichtshof, VersR 1970, 997, 998); im Streitfall geht es jedoch nicht um den Vorwurf, eine mit einer Selbstanzeige verbundene polizeiliche Meldung unterlassen zu haben, sondern um die Verletzung der sich aus § 142 StGB ergebenden Pflichten, entweder an der Unfallstelle eine angemessene Zeit zu warten und Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung am Unfall zu ermöglichen (§ 142 Abs. 1 StGB) oder derartige Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen (§ 142 Abs. 2 StGB), was aber nicht notwendigerweise mit einer Selbstanzeige bei der Polizei einhergehen muß, da die Meldung bei der Polizei nicht in der Person des Unfallbeteiligten selbst zu erfolgen hat (vgl. dazu auch schon BGH VersR 1958, 389, 390; ferner Oberlandesgericht Hamm, r+s 1993, 4).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 107/03

    Kraftfahrzeugversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Unfallflucht

    Die nötigen Feststellungen dürfen mit Rücksicht auf Art und Höhe des Schadens weder ernstlich gefährdet, noch ungebührlich verzögert werden (OLG Hamm NJW-RR 1993, 101, 102; OLG Stuttgart NJW 1978, 1445, 1446).
  • OLG Bamberg, 28.01.1999 - 1 U 98/98
    Das Aufklärungsinteresse des Versicherers wird durch eine Reflexwirkung des § 142 StGB geschützt, weil diese Strafvorschrift über die mögliche Verwertung des polizeilichen Ermittlungsergebnisses dem Versicherer zugute kommt (BGH VersR 1987, 657 f. [BGH 15.04.1987 - IVa ZR 28/86]; 1983, 258 ff.; OLG Karlsruhe r+s 1997, 408; OLG Hamm NJW-RR 1993, 352 f.; OLG Köln VersR 1995, 1182 f. [OLG Karlsruhe 02.11.1994 - 13 U 264/93]; OLG Frankfurt/M. VersR 1996, 704 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2006 - 5 U 88/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung wegen Nichtangabe eines

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass jedenfalls bei einem Betrag von 219, 60 DM die Bagatellschadensgrenze eindeutig überschritten wird (KG, r + s 2004, 408, 409; OLG Hamm NJW-RR 1993, 352).
  • AG Schleswig, 25.04.2008 - 2 C 137/07

    Leistungsfreiheit der Kfz-Vollkaskoversicherung: Verkehrsunfallflucht des nur

    Angesichts der Tatsache, dass die Klägerin als Versicherungsnehmerin Mitfahrerin in dem von ihr versicherten Fahrzeug war, hätte ihr Bleiben am Unfallort die Aufklärung des Unfalls fördern können und das Verlassen der Unfallstelle war daher an sich auch geeignet, diese Aufklärung zu beeinträchtigen (vergl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 99 f; OLG Hamm NJW-RR 1993, 101; Prölls/Martin a.a.O. Randnr. 17).
  • KG, 21.02.2003 - 6 U 195/01

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Unrichtige Angaben zu

    Nach OLG Hamm, NJW-RR 1993, 352, ist die Bagatellgrenze bei 219, 60 DM eindeutig überschritten (noch strenger LG Frankfurt, VersR 1994, 1414: 106, 48 DM).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.09.1992 - 5 U 46/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3788
OLG Köln, 17.09.1992 - 5 U 46/92 (https://dejure.org/1992,3788)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.09.1992 - 5 U 46/92 (https://dejure.org/1992,3788)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. September 1992 - 5 U 46/92 (https://dejure.org/1992,3788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versicherung KfZ-Diebstahl Wiederauffinden Fristbeginn

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VERSICHERUNG; KFZ.-DIEBSTAHL; WIEDERAUFFINDEN; FRISTBEGINN; AKB § 13 VII; OLGR 93, 024
    Versicherung KfZ-Diebstahl Wiederauffinden Fristbeginn

  • Wolters Kluwer

    Frist; Schadensanzeige; Inhalt; Fahndung

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 13 Abs. 7 S. 1
    Beginn der Frist des § 13 Abs. 7 AKB L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 603
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 27.03.1990 - 4 U 178/89
    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1992 - 5 U 46/92
    Die unterlassene Auswechslung von Fahrzeugschlössern ist auch nach der Rechtsprechung des Senats dann grob fahrlässig, wenn ein abhanden gekommener Originalschlüssel dem Fahrzeug vom Finder oder vom Schlüs-seldieb nach Lage der Dinge ohne weiteres zugeordnet werden kann und auch für den Versicherungsnehmer auf der Hand liegt, daß der Schlüssel bei einem Fahrzeugdiebstahl verwendet werden könnte (vgl. Se-natsE. in r + s 1990, 80 f.; ferner OLG Düsseldorf r + s 1991, 78 ff.; OLG Koblenz ZfS 1981, 113 f.;LG Köln r + s 1985, 106 f.) Ein solcher Fall liegt hier vor, wie das Landgericht dies im einzelnen zutreffend ausgeführt hat (vgl. S. 9 ff. des angefochtenen Urteils ).
  • OLG Köln, 21.09.1989 - 5 U 69/89

    Freie Beweiswürdigung; Fahrzeugdiebstahls; Verlust des Fahrzeugschlüssels;

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1992 - 5 U 46/92
    Die unterlassene Auswechslung von Fahrzeugschlössern ist auch nach der Rechtsprechung des Senats dann grob fahrlässig, wenn ein abhanden gekommener Originalschlüssel dem Fahrzeug vom Finder oder vom Schlüs-seldieb nach Lage der Dinge ohne weiteres zugeordnet werden kann und auch für den Versicherungsnehmer auf der Hand liegt, daß der Schlüssel bei einem Fahrzeugdiebstahl verwendet werden könnte (vgl. Se-natsE. in r + s 1990, 80 f.; ferner OLG Düsseldorf r + s 1991, 78 ff.; OLG Koblenz ZfS 1981, 113 f.;LG Köln r + s 1985, 106 f.) Ein solcher Fall liegt hier vor, wie das Landgericht dies im einzelnen zutreffend ausgeführt hat (vgl. S. 9 ff. des angefochtenen Urteils ).
  • OLG Köln, 21.12.1989 - 5 U 96/89

    Sicherstellung; Versicherungsnehmer; Neupreisentschädigung; Ersatzfahrzeug;

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1992 - 5 U 46/92
    Der Senat hat schon in anderen Sachen entschieden (vgl. z.B.Urteil vom 21.12.1989 in r + s 1990, 44 f.), daß es sich bei dem Merkmal der Sicherstellung der Verwendung der Entschädigung zur Wiederbeschaffung eines anderen Fahrzeugs im Sinne von § 13 Abs. 10 AKB um eine Anspruchsvoraussetzung handelt, ohne deren Vorliegen ein Anspruch auf Neupreisentschädigung schon dem Grunde nach nicht besteht.
  • BGH, 13.12.1989 - IVa ZR 177/88

    Anwendbarkeit auf sonstige zugangsbedürftige Willenserklärungen; Kenntnis des

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1992 - 5 U 46/92
    Gemäß den §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB, die hier Anwendung finden (vgl. dazu auch BGH VersR 1990, 258 f.), endete die Monatsfrist somit erst nach der Wiedererlangung des Fahrzeugs durch die Klägerin, nämlich mit dem Ablauf des 13.03.1991.
  • LG Köln, 30.05.1984 - 24 O 503/83
    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1992 - 5 U 46/92
    Die unterlassene Auswechslung von Fahrzeugschlössern ist auch nach der Rechtsprechung des Senats dann grob fahrlässig, wenn ein abhanden gekommener Originalschlüssel dem Fahrzeug vom Finder oder vom Schlüs-seldieb nach Lage der Dinge ohne weiteres zugeordnet werden kann und auch für den Versicherungsnehmer auf der Hand liegt, daß der Schlüssel bei einem Fahrzeugdiebstahl verwendet werden könnte (vgl. Se-natsE. in r + s 1990, 80 f.; ferner OLG Düsseldorf r + s 1991, 78 ff.; OLG Koblenz ZfS 1981, 113 f.;LG Köln r + s 1985, 106 f.) Ein solcher Fall liegt hier vor, wie das Landgericht dies im einzelnen zutreffend ausgeführt hat (vgl. S. 9 ff. des angefochtenen Urteils ).
  • LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16

    Wohngebäudeversicherung - strenge Wiederherstellungsklausel

    Die Beklagte weist aber zu Recht darauf hin, dass der Anspruch auf Ersatz des Neuwertanteils entsprechend erst mit der Erfüllung der Voraussetzungen der strengen Wiederherstellungsklausel entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2000 - IV ZR 280/99 -, VersR 2001, 326 f.; vgl. für die Neuwertspitze in der Kaskoversicherung: OLG Köln, Urteil vom 21.12.1989 - 5 U 96/89 -, RuS 1990, 44 f., Urteil vom 17.09.1992 - 5 U 46/92 -, VersR 1993, 603).
  • OLG Köln, 03.04.2012 - 9 U 153/11

    Schadensersatz gegen Anwalt wegen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem

    Der Annahme einer pflichtgemäßen Beratung steht nicht entgegen, dass der dortige Hinweis, es bestehe die Möglichkeit einer Feststellungsklage, unzutreffend sein dürfte (vgl. OLG Köln, Urteil 5 U 96/89, 5 U 46/92).
  • OLG Köln, 28.12.2021 - 9 U 24/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung; Nicht angezeigte Gefahrerhöhung;

    Die bloße Absicht, die Sache wiederherstellen zu wollen, und die Zusicherung dieser Absicht gegenüber dem Versicherer genügt grundsätzlich nicht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - BeckRS 2018, 24999 m.w.N.; OLG Köln r + s 1992, 366 < 367>; OLG Köln r + s 1990, 44 < 45>; Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 31. Aufl. 2021, § 93, Rdnr. 31 a).
  • OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20

    Streitgegenstand einer Feststellungsklage Verpflichtung zur Kostenübernahme für

    Die bloße Absicht, die Sache wiederherstellen zu wollen, und die Zusicherung dieser Absicht gegenüber dem Versicherer genügt grundsätzlich nicht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - BeckRS 2018, 24999 m.w.N.; OLG Köln r + s 1992, 366 < 367>; OLG Köln r + s 1990, 44 < 45>; Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 31. Aufl. 2021, § 93, Rdnr. 31 a).
  • OLG Jena, 11.10.1995 - 4 U 411/94

    Eintrittspflicht der Versicherung bei Wiedererlangung der Verfügungsgewalt über

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5128
OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92 (https://dejure.org/1992,5128)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.10.1992 - 8 U 1484/92 (https://dejure.org/1992,5128)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 8 U 1484/92 (https://dejure.org/1992,5128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61
    Grobe Fahrlässigkeit bei nicht allein auf überhöhter Geschwindigkeit beruhendem Unfall

  • rechtsportal.de

    VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herbeiführen eines Versicherungsfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Linkskurve mit Geschwindigkeitsbegrenzung; Trockene Fahrbahn ; Überhöhte Geschwindigkeit; Unfallursache

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 432
  • VersR 1993, 603
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92
    Das ist nur dann anzunehmen, wenn objektiv ein grob fehlerhaftes bzw. grob verkehrswidriges Verhalten und subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden festzustellen ist (vgl. BGH VersR 1986, 962 ; 89, 469), oder anders ausgedrückt: wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (vgl. BGH NJW 1980, 886, 888; VersR 1983, 1011).
  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 96/77

    Unzulässige Werbung eines Möbeleinzelhändlers - Werbung mit zehn Häusern für den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92
    Das ist nur dann anzunehmen, wenn objektiv ein grob fehlerhaftes bzw. grob verkehrswidriges Verhalten und subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden festzustellen ist (vgl. BGH VersR 1986, 962 ; 89, 469), oder anders ausgedrückt: wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (vgl. BGH NJW 1980, 886, 888; VersR 1983, 1011).
  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92
    Das ist nur dann anzunehmen, wenn objektiv ein grob fehlerhaftes bzw. grob verkehrswidriges Verhalten und subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden festzustellen ist (vgl. BGH VersR 1986, 962 ; 89, 469), oder anders ausgedrückt: wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (vgl. BGH NJW 1980, 886, 888; VersR 1983, 1011).
  • BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 130/84

    Brennenlassen einer Kerze - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, daß ein äußeres Geschehen im Einzelfall die tatrichterliche Überzeugung von grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadensfalles begründen kann (vgl. BGH VersR 86, 254).
  • OLG Frankfurt, 24.02.1987 - 5 U 78/86
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92
    Das gilt insbesondere dann, wenn ein Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug ohne jede erkennbare äußere Ursache von der Fahrbahn abkommt (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1987, 927 ; OLG Saarbrücken, DAR 1989, 348; Urteil des Senats vom 25.07.1991, 8 U 652/91).
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