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   OLG Hamm, 01.10.1992 - 6 U 113/92   

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https://dejure.org/1992,3312
OLG Hamm, 01.10.1992 - 6 U 113/92 (https://dejure.org/1992,3312)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.1992 - 6 U 113/92 (https://dejure.org/1992,3312)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 1992 - 6 U 113/92 (https://dejure.org/1992,3312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Mehrkosten wegen Anschaffung eines Neuwagens nicht ersatzfähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Ersatz von Mietwagenkosten für einen Kfz-Unfall-Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 766
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1992 - 6 U 113/92
    Das Ziel der Restitution besteht darin, den Zustand herzustellen, der - wirtschaftlich gesehen - der ohne das Schadensereignis bestehenden Lage entspricht (BGH NJW 64, 542; NJW 85, 793).

    Im letzteren Fall gehören die Mietwagenkosten nach ständiger Rechtsprechung zu dem Herstellungsaufwand für das beschädigte Unfallfahrzeug, den der Schädiger gemäß § 249 Satz 2 BGB zu ersetzen hat (BGH NJW 85, 793 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1992 - 6 U 113/92
    Es handelt sich um zwei verschiedene Formen der Naturalrestitution (vgl. BGH NJW 92, 302, 303; NJW 92, 305, 306; NJW 92, 16-18, 1619; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1992 - 6 U 113/92
    Es handelt sich um zwei verschiedene Formen der Naturalrestitution (vgl. BGH NJW 92, 302, 303; NJW 92, 305, 306; NJW 92, 16-18, 1619; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1992 - 6 U 113/92
    Das Ziel der Restitution besteht darin, den Zustand herzustellen, der - wirtschaftlich gesehen - der ohne das Schadensereignis bestehenden Lage entspricht (BGH NJW 64, 542; NJW 85, 793).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    Dementsprechend hat der Schädiger grundsätzlich Nutzungsersatz nur für den Zeitraum zu leisten, der zur Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes erforderlich ist (vgl. BGHZ 45, 211, 216; OLG Hamm, VersR 1993, 766, 767; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 249 Rn. 33; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 25 Rn. 11, 24 und 30).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2019 - 5 U 696/19

    Schadensersatz wegen Beschädigung in einem Verkehrsunfall

    Kauft der Geschädigte in frei gewählter Abkehr vom Wirtschaftlichkeitsgebot einen höherwertigen Neuwagen, obwohl er nach den Grundsätzen des Schadensrechts nur Anspruch auf die Reparatur oder die Kosten eines Gebrauchtwagens hat, so kann er Nutzungsausfall nur bis zu dem Zeitpunkt beanspruchen, der für eine Unfallreparatur oder die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Gebrauchtwagens angefallen wäre (OLG Hamm, Urteil vom 1. Oktober 1992 - 6 U 113/92 -, VersR 1993, 766 f.; Urteil vom 2. April 1962 - 9 U 289/61 -, VersR 1962, 1017, 1018; Freymann/Rüßmann in jurisPK-StraßenverkehrsR, § 249 BGB Rn. 183; Zwickel in Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 25 Rn. 30).
  • LG Frankfurt/Oder, 29.07.2010 - 15 S 49/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für ein

    Deshalb hat der Schädiger grundsätzlich Nutzungsersatz nur für den Zeitraum zu leisten, der zur Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes erforderlich ist (vgl. BGH NJW 2008; KG Urt. v. 16.12.1996, 12 U 268/96, zit. n. Juris; OLG Hamm, VersR 1993, 766, 767; Hentschel/König, StraßenverkehrsR, 40. Aufl. § 12 StVG Rn. 43).
  • LG Ansbach, 13.02.2019 - 2 O 829/18

    Begrenzung der Nutzungsausfallentschädigung auf die erforderliche Reparaturdauer

    Vergleichbares gilt auch, wenn der Geschädigte anstelle der gebotenen Reparatur ein Neufahrzeug erwirbt und die Ersatzbeschaffung länger als die gebotene Reparaturzeit in Anspruch nimmt (OLG Hamm vom 01.10.1992, 6 U 113/92).
  • LG Ravensburg, 16.12.1993 - 5 S 201/93

    Anmietung eines Ersatzkraftfahrzeuges für Dauer einer Unfallreparatur ; Ersatz

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  • OLG Jena, 12.07.1995 - 4 U 56/95

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall; Anspruch auf vollen Ersatz der tatsächlich

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