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   BGH, 20.04.1994 - IV ZR 209/92   

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https://dejure.org/1994,4035
BGH, 20.04.1994 - IV ZR 209/92 (https://dejure.org/1994,4035)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1994 - IV ZR 209/92 (https://dejure.org/1994,4035)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1994 - IV ZR 209/92 (https://dejure.org/1994,4035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen den Rechtsschutzversicherer auf Zahlung von Kosten bereits durchgeführter Prozesse - Grob fahrlässige Verursachung von Säumniskosten - Hinreichende Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung auf Grund eines Stichentscheids des Prozessbevollmächtigten - Verlust ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; ARB 75 § 15 Abs. 2; ARB 75 § 15 Abs. 17
    Abtretung eines rechtsschutzfähigen Schadenersatzanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ARB § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 2 S.; VVG § 6 Abs. 3
    Obliegenheitsverletzung bei Nichtwahrnahme eines Termins wegen Verhinderung in der Rechtsschutzversicherung; Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers aufgrund Stichentscheids des Rechtsanwalts; Umfang des Risikoausschlusses für selbständige Tätigkeit

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1061
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BGH, 20.04.1994 - IV ZR 209/92
    Ebensowenig wie im Prozeßkostenhilfe-Verfahren (dazu BVerfG NJW 1991, 413 unter I 3) kann deshalb der Stichentscheid die Erfolgsaussicht dann verneinen, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht eindeutig geklärt und es angebracht ist, daß das Gericht im Hauptsacheverfahren sich mit ihr befaßt (BGH, Beschluß vom 27. Januar 1982 - IVb ZB 925/80 - LM ZPO § 114 Nr. 29 = NJW 1982, 1104; vgl. auch Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. ARB § 17 Anm. 2 c).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus BGH, 20.04.1994 - IV ZR 209/92
    Wegen der Übernahme der Voraussetzungen des § 114 ZPO hinsichtlich der Prozeßkostenhilfe für die "Notwendigkeit" der Interessenwahrnehmung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 ARB ist auch hier der Maßstab anzulegen, der für das Prozeßkostenhilfe-Verfahren gilt (Senatsurteile vom 17. Januar 1990 - IV ZR 214/88 - VersR 1990, 414 unter 1 a und b und vom 16. September 1987 - IVa ZR 76/86 - VersR 1987, 1186).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 20.04.1994 - IV ZR 209/92
    Diese Auffassung steht im Widerspruch zu der nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Senatsentscheidung vom 23. September 1992 (BGHZ 119, 252).
  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

    Auszug aus BGH, 20.04.1994 - IV ZR 209/92
    Ebensowenig wie im Prozeßkostenhilfe-Verfahren (dazu BVerfG NJW 1991, 413 unter I 3) kann deshalb der Stichentscheid die Erfolgsaussicht dann verneinen, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht eindeutig geklärt und es angebracht ist, daß das Gericht im Hauptsacheverfahren sich mit ihr befaßt (BGH, Beschluß vom 27. Januar 1982 - IVb ZB 925/80 - LM ZPO § 114 Nr. 29 = NJW 1982, 1104; vgl. auch Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. ARB § 17 Anm. 2 c).
  • BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88

    Anforderungen an Stichentscheid

    Auszug aus BGH, 20.04.1994 - IV ZR 209/92
    Wegen der Übernahme der Voraussetzungen des § 114 ZPO hinsichtlich der Prozeßkostenhilfe für die "Notwendigkeit" der Interessenwahrnehmung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 ARB ist auch hier der Maßstab anzulegen, der für das Prozeßkostenhilfe-Verfahren gilt (Senatsurteile vom 17. Januar 1990 - IV ZR 214/88 - VersR 1990, 414 unter 1 a und b und vom 16. September 1987 - IVa ZR 76/86 - VersR 1987, 1186).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 106/16

    Rechtsschutzversicherung; Ablehnung des Deckungsschutzes wegen fehlender

    Das ist jedenfalls solange nicht der Fall, als eine vertretbaren Rechtsauffassung zu einer höchstrichterlich noch nicht vollständig geklärten Frage zugrunde gelegt wird (BGH VersR 1994, 1061 Senat r+s 1996, 271 Harbauer/Bauer aaO. mit Beispielen aus der Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17

    Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz;

    Vertritt ein Rechtsanwalt hingegen von mehreren Rechtsansichten diejenige, die zwar nicht der herrschenden Ansicht entspricht, aber doch nicht ganz abwegig erscheint, dann weicht seine Meinung noch nicht "offenbar" von der wirklichen Sach- und Rechtslage ab (siehe dazu BGH, Urteil vom 20.04.1994, IV ZR 209/92, Rn. 14, Juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 40/16

    Zulässigkeit der Einwendungen eines Rechtsschutzversicherers gegen die

    Vertritt ein Rechtsanwalt hingegen von mehreren Rechtsansichten diejenige, die zwar nicht der herrschenden Ansicht entspricht, aber doch nicht ganz abwegig erscheint, dann weicht seine Meinung noch nicht "offenbar" von der wirklichen Sach- und Rechtslage ab (siehe dazu BGH, Urteil vom 20.04.1994, IV ZR 209/92, Rn. 14, Juris).
  • OLG Hamm, 14.10.2011 - 20 U 92/10

    Bindungswirkung des Stichentscheids des Rechtsanwalts in der

    Vertritt ein Rechtsanwalt hingegen von mehreren Rechtsansichten diejenige, die zwar nicht der herrschenden Ansicht entspricht, aber doch nicht ganz abwegig erscheint, dann weicht seine Meinung noch nicht "offenbar" von der wirklichen Sach- und Rechtslage ab (siehe dazu BGH, Urteil vom 20.04.1994, IV ZR 209/92, juris Tz. 14).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 140/04

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses wegen Bergbauschäden

    Schließlich hat das Landgericht rechtsfehlerfrei (§§ 513 Abs. 1, 546 ZPO) ausgeführt, dass die Prüfung der hinreichenden Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Klage nach den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen zu erfolgen hat (BGH VersR 1987, 1186 = NJW 1988, 266, VersR 1990 414; VersR 94, 1061).
  • OLG Schleswig, 12.05.2022 - 16 U 53/22

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsanspruch eines Käufers eines

    Danach ist, anders als in der Kommentarliteratur bisweilen angenommen (etwa van Bühren/Plote, ARB, Rechtsschutzversicherung, Kommentar, 3. Auflage, § 1 Rn. 40 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 20. April 1994, IV ZR 209/92, VersR 1994, 1061 [das sich zu dieser Frage nicht verhält]; van Bühren/Plote, § 3a [Schieds] Rn. 13 mit Verweis auf OLG Hamm, Urteil vom 14. Oktober 2011, I-20 U 92/10, RuS 2012, 117 [das sich ebenfalls dazu nicht verhält]), eine Beweisantizipation nicht vollständig ausgeschlossen.
  • LSG Bayern, 08.09.2020 - L 15 AS 142/20

    Anspruch auf PKH trotz Verbandsmitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung

    Die Anforderungen an die Begründung eines Stichentscheids sind grundsätzlich auch nicht höher als die Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags (BGH, Urteil vom 20.04.1994, IV ZR 209/92, juris).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 122/11

    Der Stichentscheid ist - wie das Gutachterverfahren - ein den Anforderungen des §

    Vertritt ein Rechtsanwalt von mehreren Rechtsmeinungen diejenige, die nicht der herrschenden entspricht, die aber andererseits auch nicht ganz abwegig erscheint oder die höchstrichterlich noch nicht völlig geklärt ist, dann weicht seine Meinung nicht "offenbar" von der wirklichen Sach- und Rechtslage ab (BGH, VersR 94, 1061; Harbauer, a.a.O.).
  • OLG Köln, 07.11.2008 - 20 U 106/08

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei klageweiser Geltendmachung

    In den ARB 75, die auch dem streitgegenständlichen Versicherungsvertrag zugrunde liegen, ist jene Frage nicht direkt angesprochen (vgl. BGH, VersR 1994, 1061, 1062).
  • OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 49/21
    Vertritt der Rechtsanwalt von mehreren Rechtsmeinungen diejenige, die nicht der herrschenden entspricht, die aber auch nicht ganz abwegig erscheint oder die höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, dann weicht seine Meinung nicht "offenbar" von der wirklichen Sach- und Rechtslage ab (vgl. BGH, r+s 1994, 342 f.; OLG Karlsruhe, a.a.O., Harbauer/Schmitt, a.a.O., Rn. 52).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 9 W 50/15

    Prozesskostenhilfebewilligung: Deckungsschutzanspruch gegen die eigene

  • LG Krefeld, 23.03.2022 - 2 O 221/21
  • OLG Celle, 08.12.2011 - 8 U 148/11
  • AG Garmisch-Partenkirchen, 27.06.2016 - 6 C 368/16

    Verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen gegen Rechtsschutzversicherer

  • AG München, 10.02.2003 - 241 C 25230/02

    Kein Deckungsschutz für Rechtsstreit über einen vom VN abgetretenen Anspruch

  • LG Traunstein, 25.08.2022 - 1 O 495/22

    Stichentscheid, Prozeßbevollmächtigter, Allgemeine

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Rechtsprechung
   LG Bremen, 17.02.1994 - 2 O 1571/93   

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https://dejure.org/1994,10521
LG Bremen, 17.02.1994 - 2 O 1571/93 (https://dejure.org/1994,10521)
LG Bremen, Entscheidung vom 17.02.1994 - 2 O 1571/93 (https://dejure.org/1994,10521)
LG Bremen, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - 2 O 1571/93 (https://dejure.org/1994,10521)
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Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1061
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   LG Stuttgart, 03.03.1993 - 20 O 639/92   

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LG Stuttgart, 03.03.1993 - 20 O 639/92 (https://dejure.org/1993,9296)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 03.03.1993 - 20 O 639/92 (https://dejure.org/1993,9296)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 03. März 1993 - 20 O 639/92 (https://dejure.org/1993,9296)
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  • VersR 1994, 1061
 
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