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   OLG Frankfurt, 30.09.1992 - 13 U 171/91   

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https://dejure.org/1992,6242
OLG Frankfurt, 30.09.1992 - 13 U 171/91 (https://dejure.org/1992,6242)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.1992 - 13 U 171/91 (https://dejure.org/1992,6242)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 1992 - 13 U 171/91 (https://dejure.org/1992,6242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; EBO § 11
    Kollision zwischen Radfahrer und Kleinlokomotive auf unbeschranktem Bahnübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schutzgesetz; Fußweg; Radweg; Sicherungsmaßnahmen; Überquerung von Bahngleisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; EBO § 11

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 155
  • VersR 1994, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 461/02

    Haftung des Betreibers von Bahn- und Schienenanlagen

    Jedoch kann dies nicht ausnahmslos gelten und insbesondere dann nicht, wenn es sich aufgrund der besonderen Umstände des Falles um ein naheliegendes, voraussehbares Fehlverhalten Dritter handelt (OLG Köln, VersR 1992, 1241; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, VersR 1994, 114).
  • OLG Schleswig, 23.02.2007 - 1 U 108/06

    Verkehrssicherungspflicht des Bahnbetriebsunternehmers für einen Bahnübergang für

    Der Inhalt der Verkehrssicherungspflichten der Beklagten folgt jedenfalls auch aus den Vorgaben der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO , vgl. hierzu OLG Frankfurt, ZfS 1994, 237 f.), insbesondere aus § 13 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 2 EBO , bei denen es sich im Übrigen um Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB handelt (vgl. zu § 11 OLG Frankfurt/M, NZV 1994, 155 f.; Palandt-Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, aaO, § 823 BGB, Rdnr. 63).
  • OLG Koblenz, 26.02.2003 - 12 U 461/02

    Betriebsgefahr / Mitverschulden

    Jedoch kann dies nicht ausnahmslos gelten und insbesondere dann nicht, wenn es sich auf Grund der besonderen Umstände des Falles um ein naheliegendes, voraussehbares Fehlverhalten Dritter handelt (OLG Köln, VersR 1992, 1241; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, VersR 1994, 114).
  • LG Oldenburg, 17.05.2001 - 2 O 3035/00

    Anspruch auf Ersatz des Schaden aus einem Flugunfall; Verletzung von

    Im Gegensatz zu Vorschriften, die eine Sicherung von Anlagen vorsehen, wie dies z.B. in § 11 Abs. 5 Eisenbahnbetriebsordnung bestimmt ist, der ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB darstellt (vgl. OLG Frankfurt a.M. VersR 94, 114, 115), regelt § 30 LuftBO lediglich Eintragungspflichten.
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