Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.05.1993 - 24 U 115/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVO § 8 Abs. 1; StVO § 10
Sorgfaltspflicht des aus einer Baustellenzufahrt Einfahrenden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Öffentlicher Verkehr; Teilstück einer Straße; Baustellenzufahrt; Einbiegen in fließendem Verkehr; Anforderungen an Kraftfahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 10
Papierfundstellen
- NZV 1994, 280
- VersR 1994, 1203
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10
Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des …
Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (…Senatsurteil vom 13. November 1990 - VI ZR 15/90, aaO; OLG Karlsruhe, VersR 1977, 673; OLG Frankfurt am Main, VersR 1994, 1203, 1204 mit Nichtannahmebeschluss des erkennenden Senats vom 15. März 1994 - VI ZR 220/93 und OLG Celle, NJW-RR 2003, 1536, 1537;… vgl. Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl. Rn. 68; Nugel, DAR 2009, 346, 350). - AG Brandenburg, 09.04.2019 - 31 C 168/18
Haftung bei einer Fahrt in Gegenrichtung der Einbahnstraße
Az.: 24 U 115/92, u.a. in: NZV 1994, Seiten 280 f.; LG Saarbrücken , Urteil vom 30.09.2016, Az.: 13 S 55/16; AG Kulmbach , Urteil vom 18.02.2016, Az.: 76 C 584/14, u.a. in: DV 2016, Seiten 114 ff. ). - OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die …
Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (BGH NJW-RR 1991, 536; OLG Karlsruhe VersR 1977, 673; OLG Frankfurt a. M. NZV 1994, 280; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536, 1537). - OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14
Haftung bei Kfz-Unfall: Nichtige Anordnung durch ein Verkehrszeichen; Einfahren …
Soweit die Rechtsprechung bei Baustellen in bestimmten Fällen einen "anderen Straßenteil" im Sinne von § 10 StVO angenommen hat, handelt es sich um Fälle, in denen - anders als vorliegend - ein Fahrzeug von einem nicht für den Verkehr freigegebenen Baustellenbereich in eine Straße eingefahren ist (vgl. beispielsweise OLG Frankfurt, NZV 1994, 280). - AG Kelheim, 30.10.2008 - 2 C 577/08
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer Grundstücksausfahrt …
Bei einer derartigen Konstellation geht das Gericht von einer Alleinhaftung des Klägers aus (vgl. hierzu OLG Köln, Versicherungsrecht 1964, Seite 77; OLG Frankfurt/Main, Versicherungsrecht 1994, Seite 1203, LG Regensburg, Urteil vom 30.09.2003, 2 S 171/93).