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   OLG Oldenburg, 29.03.1994 - 5 U 132/93   

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https://dejure.org/1994,2243
OLG Oldenburg, 29.03.1994 - 5 U 132/93 (https://dejure.org/1994,2243)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.03.1994 - 5 U 132/93 (https://dejure.org/1994,2243)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. März 1994 - 5 U 132/93 (https://dejure.org/1994,2243)
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Unterlassene Phlebographie bei Thromboseverdacht

§ 823 BGB, Beweislastumkehr (hinsichtlich Kausalität) bei grobem Behandlungsfehler (hier bejaht);

§ 847 BGB (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB), Berücksichtigung der Möglichkeit von Folgeschäden bei der aktuellen Schmerzensgeldbemessung (Risikodruck), Schmerzensgeld hier: 15.000 DM

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Elementare Behandlungsregeln bei Thromboseverdacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847
    Behandlungsfehler durch Unterlassen gebotener Diagnoseuntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Ersatzes künftigen Schadens; Grobes ärztliches Verschulden; Hausarzt; Ambulante Behandlung; Nichterkennen einer tiefen Venentrombose; Unterlassung der indizierten Phlebographie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Ersatzes künftigen Schadens; Grobes ärztliches Verschulden; Hausarzt; Ambulante Behandlung; Nichterkennen einer tiefen Venentrombose; Unterlassung der indizierten Phlebographie

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück - 2 O 231/92
  • OLG Oldenburg, 29.03.1994 - 5 U 132/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1053
  • MDR 1994, 995
  • VersR 1994, 1241
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 15.10.1986 - 13 U 52/84
    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.1994 - 5 U 132/93
    Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers war zu bejahen, weil der Beklagte gegen elementare Behandlungsregeln verstoßen hat (vgl. dazu OLG Hamm, VersR 1990, 1120; OLG Karlsruhe NJW 1987, 718 f.), indem er unzweifelhaft erforderliche Kontrollbefunde nicht erhoben hat.

    Das OLG Karlsruhe hat in einen Fall, in dem "möglicherweise" eine Ösophagitis vorlag einen groben Behandlungsfehler bejaht, weil trotz des bestehenden Verdachts auf Ösophagitis die erforderlichen Diagnosemaßnahmen nicht durchgeführt worden sind (OLG Karlsruhe, NJW 1987, 718 ).

  • OLG Hamm, 06.03.1989 - 3 U 201/88

    USA-Reise mit Beinvenenthrombose - § 823 BGB, grober Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.1994 - 5 U 132/93
    Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers war zu bejahen, weil der Beklagte gegen elementare Behandlungsregeln verstoßen hat (vgl. dazu OLG Hamm, VersR 1990, 1120; OLG Karlsruhe NJW 1987, 718 f.), indem er unzweifelhaft erforderliche Kontrollbefunde nicht erhoben hat.

    So hat das OLG Hamm (OLG Hamm, VersR 1990, 1120) einen groben Behandlungsfehler bejaht, weil der Arzt trotz der richtig gestellten Diagnose einer Achselthrombose die "naheliegende Therapiekontrolle mittels Phlebographie unterlassen und so den von der Schuldmedizin bei der Thrombosetherapie vorgezeichneten Standard völlig unbeachtet gelassen" habe.

  • BGH, 07.06.1983 - VI ZR 284/81

    Sorgfaltspflichten von Ärzten im Rahmen einer Behandlung gegenüber ihren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.1994 - 5 U 132/93
    Speziell bei erheblichen Anhaltspunkten für den Verdacht einer Venenthrombose hat auch das OLG Köln (OLG Köln, NJW-RR 1992, 728 f.) einen groben Behandlungsfehler bejaht und dazu ausgeführt, der Arzt hätte die auf der Hand liegende Kontrolluntersuchung, nämlich die Phlebographie, veranlassen müssen (vgl. zum Unterlassen differentialdiagnostischer Maßnahmen zur Klärung der Möglichkeit eines Gefäßverschlusses als grober Behandlungsfehler auch BGH VersR 1983, 983).
  • OLG Hamm, 07.12.1987 - 3 U 330/85

    Schadensersatz; Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.1994 - 5 U 132/93
    In einer weiteren Entscheidung hat das OLG Hamm ausgeführt, das Erkennen eines embolistischen Gefäßverschlusses gehöre zum medizinischen Basiswissen (OLG Hamm, VersR 1989, 292 ; die Revision ist vom BGH nicht zugelassen worden).
  • OLG Köln, 04.12.1991 - 27 U 23/90

    Diagnose Muskelkater bei Venenthrombose - § 823 BGB, Beweislastumkehr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.1994 - 5 U 132/93
    Speziell bei erheblichen Anhaltspunkten für den Verdacht einer Venenthrombose hat auch das OLG Köln (OLG Köln, NJW-RR 1992, 728 f.) einen groben Behandlungsfehler bejaht und dazu ausgeführt, der Arzt hätte die auf der Hand liegende Kontrolluntersuchung, nämlich die Phlebographie, veranlassen müssen (vgl. zum Unterlassen differentialdiagnostischer Maßnahmen zur Klärung der Möglichkeit eines Gefäßverschlusses als grober Behandlungsfehler auch BGH VersR 1983, 983).
  • OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 11/99

    Schmerzensgeld wegen der Folgen einer ärztlicherseits nicht rechtzeitig

    Sie sind dafür beweispflichtig, weil das Unterlassen einer Sonographie oder Phlebographie bei Anzeichen einer Thrombose ein grober Behandlungsfehler ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 1999, 318 ; OLG Oldenburg VersR 1994, 1241 ; OLG Köln VersR 1993, 190 ; OLG Hamm VersR 1990, 660; OLG Hamm VersR 1990, 1120).

    Er sieht sich damit noch in Übereinstimmung mit anderen veröffentlichten Entscheidungen, bei denen ein etwas geringeres Schmerzensgeld zuerkannt wurde, aber meist die Auswirkungen für die Zukunft geringer waren (OLG Oldenburg VersR 1999, 318 ; OLG Oldenburg VersR 1994, 1241 ; OLG Köln VersR 1993, 190 ).

  • OLG Oldenburg, 25.11.1997 - 5 U 66/97

    Therapie bei Anlass für einen Thromboseverdacht; Verschulden bei Unterlassen von

    Die unterbliebene Reaktion auf die bloße Möglichkeit einer solchen Thrombose - die auch dieser Gutachter nicht in Frage stellt - begründet bereits den Behandlungsfehlervorwurf, der nach der vom Landgericht bereits herangezogenen Rechtsprechung auch des erkennenden Senats regelmäßig als grob einzustufen ist (vgl. Senat NJW-RR 1994, 1053; OLG Hamm VersR 1990, 1120 [OLG Hamm 29.05.1989 - 3 U 419/88] ; OLG Karlsruhe NJW 1987, 718 f [OLG Karlsruhe 15.10.1986 - 13 U 52/84] ).
  • OLG Naumburg, 13.03.2008 - 1 U 83/07

    Anforderungen an die Dokumentation einer Duplex-Ultraschalluntersuchung

    Sie war zwar bis etwa 1995 Methode der Wahl (vgl. auch OLG Oldenburg, VersR 1994, 1241, und OLG Stuttgart, OLGR 2002, 5 - jeweils Untersuchungen bei Thromboseverdacht im Jahre 1991 bzw. 1995 betreffend).
  • OLG Hamm, 06.09.2006 - 3 U 193/05

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und Feststellung der Ersatzpflicht

    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der - auch von der Berufung angeführten - obergerichtlichen Rechtsprechung, die beim Unterlassen einer Phlebographie trotz Thromboseverdachtes wiederholt einen ärztlichen Standardverstoß bejaht hat (z.B. OLG München, U. v. 29.07.1999 - 1 U 5472/98; OLG Stuttgart, U. v. 24.08.1999 - 14 U 11/89; OLG Oldenburg, U. v. 29.03.1994 - 5 U 132/93; OLG Köln, U. v. 04.12.1991 - 27 U 23/90).
  • OLG Köln, 19.08.1998 - 5 U 24/98
    Anders ist es jedoch, wenn ein klares Krankheitsbild nicht erkannt wird oder die Fehldiagnose auf dem Nichterheben elementar gebotener Kontrollbefunde und/oder mangelnder Abklärung von Verdachtsdiagnosen beruht (vgl. OLG Oldenburg in VersR 1994, 1241; OLG Celle in VersR 1994, 1237; BGH in VersR 1994, 52; BGH in VersR 1995, 46).
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