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   OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 4 U 235/92   

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https://dejure.org/1994,3242
OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 4 U 235/92 (https://dejure.org/1994,3242)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.1994 - 4 U 235/92 (https://dejure.org/1994,3242)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 4 U 235/92 (https://dejure.org/1994,3242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 14 Abs. 3 S. 3; ARB 75 § 15 Abs. 1 a; ARB 75 § 15 Abs. 1 d cc; ARB 75 § 17 Abs. 1 S. 2
    Eintritt des Versicherungsfalls bei Streit um Ruhegeldzusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Willenserklärungen ; Rechtshandlungen; Begründung von Rechtsverhältnissen; Rechtsstreit; Rechtsmittel ohne Rechtsmittelanträge; Unterrichtung des Versicherers; Leistungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ARB § 14 Abs. 3, § 15 Abs

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 285
  • VersR 1994, 1337
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 200/16

    Rechtsschutzversicherung: Intransparenz der so genannten Vorerstreckungsklausel

    Eine weitere Einschränkung des bedingungsgemäßen Begriffs der Rechtshandlung soll nach verbreiteter Auffassung darin liegen, dass eine Rechtshandlung jedenfalls in der Regel nicht diejenigen Erklärungen erfasst, die zum Abschluss des Vertrages geführt haben, über dessen Inhalt der Versicherungsnehmer und sein Anspruchsgegner streiten (OLG Düsseldorf VersR 1994, 1337 f.; Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 30. Aufl. § 4 ARB 2010 Rn. 134 m.w.N.; Harbauer/Maier, ARB 8. Aufl. § 4 ARB 2000 Rn. 143; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 37 Rn. 464).

    (2) In der Rechtsprechung und juristischen Literatur besteht allerdings weitgehende Einigkeit darüber, dass das Kausalitätserfordernis der Vorerstreckungsklausel sowohl mit Blick auf das Ziel, Zweckabschlüssen entgegenzuwirken, als auch wegen des Grundsatzes, dass Risikoausschlussklauseln den Versicherungsschutz nicht weiter einschränken dürfen, als ihr Zweck es erfordert, einschränkend auszulegen ist (OLG Celle VersR 2008, 1645, 1647 [juris Rn. 7 und 9]; OLG Düsseldorf VersR 1994, 1337, 1338; OLG Köln ZfSch 2016, 335 [juris Rn. 7]; r+s 2001, 201 [juris Rn. 7]; OLG Hamm r+s 2001, 116 [juris Rn. 10]; Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 30. Aufl. § 4 ARB 2010 Rn. 132 ff.; Maier, r+s 2017, 574, 579 f. m.w.N.; Harbauer/Maier, ARB 8. Aufl. § 4 ARB 2000 Rn. 142 ff. m.w.N.; Wendt, r+s 2008, 221, 226).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 4 U 148/99

    Vorvertraglichkeit von Schadensersatzforderungen in der Rechtsschutzversicherung

    Nach der herrschenden und vorzugswürdigen Ansicht kann sich der Versicherer nicht mehr auf fehlende Erfolgsaussicht berufen, wenn er Deckungsschutz nicht unter Berufung darauf, sondern unter Hinweis auf andere Gründe abgelehnt hat (vgl. Senat, VersR 1994, 1337, 1338; OLG Hamm NVersZ 1999, 291, 292; Römer in Römer/Langheld, WG, § 158 n Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 14.11.2017 - 9 U 40/17

    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für Ansprüche aufgrund des

    Nur solche Rechtshandlungen und Willenserklärungen, die auf eine Änderung oder Verwirklichung der Rechtslage hinzielen, können einen Rechtsverstoß auslösen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 18.01.1994 - 4 U 235/92 -, juris).
  • OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08

    Im Abschluss eines Arbeitsvertrages liegender Rechtsschutz-Versicherungsfall bei

    Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass Streitigkeiten aus Anlass der Auslegung von in einem Vertrag enthaltenen Rechten und Pflichten generell nicht unter die Ausschlussklausel des § 14 Abs. 3 S. 3 ARB fallen können (in diese Richtung wohl OLG Düsseldorf VersR 1994, 1337).
  • OLG Köln, 15.01.2016 - 9 U 251/15

    Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung; Bestimmung des

    Nur solche Rechtshandlungen und Willenserklärungen, die auf eine Änderung oder Verwirklichung der Rechtslage hinzielen, können einen Rechtsverstoß auslösen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 18.01.1994, - 4 U 235/92 -, VersR 1994, 1337 in juris).
  • OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00

    Deckungspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei einer beabsichtigten

    Ein Rechtsschutzversicherer, der die vom Versicherungsnehmer begehrte Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten, sondern aus anderen Gründen ablehnt, kann sich später nach zutreffender Auffassung nicht mehr auf eine fehlende Erfolgsaussicht berufen (vgl. nur OLG Hamm, VersR 1999, 1362, 1363; OLG Düsseldorf, VersR 94, 1337; OLG Köln r + s 91, 419 f.; LG Wiesbaden NJW-RR 1995, 27).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97

    Feststellung der Deckungspflicht eines Versicherers aus einem

    Der Gegenmeinung, daß dem Rechtsschutzversicherer die Berufung auf fehlende Erfolgsaussichten im Deckungsprozeß verwehrt wäre, wenn er auf diese nicht schon früher seine Leistungsverweigerung gestützt hat (so z.B. OLG Köln VersR 1989, 359, 361; OLG Hamm, VersR 91, 806, 807; r + s 1994, 141 und VersR 1994, 1226; OLG Düsseldorf VersR 1994, 1337), kann nicht gefolgt werden.

    Insbesondere ist es unzutreffend, daß dem Versicherungsnehmer dann, wenn sich ein Versicherer erst im Deckungsprozeß erstmals auf fehlende Erfolgsaussichten beruft, die Möglichkeit, einen Stichentscheid nach § 17 Abs. 1 Satz 2 ARB herbeizuführen, genommen wäre, weil dieser im Deckungsprozeß nicht mehr nachgeholt werden könne (so z.B. OLG Hamm, VersR 91, 806, 807 und OLG Düsseldorf VersR 94, 1337, 1338).

  • OLG Köln, 23.01.2001 - 9 U 94/00

    Leistungspflichten einer Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit

    In der Regel ist der Abschluß eines Vertrages als solcher noch nicht als auslösende Willenserklärung im Sinne von § 14 Abs. 3 S. 3 ARB 75 zu werten (OLG Düsseldorf, NJW-RR 95, 285; Harbauer, a.a.O., § 14 Rn 76).

    Grundsätzlich muß der Rechtsschutzversicherer, wenn er den Rechtsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussicht versagen will, dies dem Versicherungsnehmer unverzüglich, d.h., ohne schuldhaftes Zögern unter Angabe der Gründe mitteilen, § 17 Abs. 1 Satz 2 ARB 75. Wird diese Mitteilungspflicht verletzt, so verliert er das Recht, seine Leistungspflicht wegen fehlender Erfolgsaussicht zu verneinen (OLG Köln, VersR 89, 359 m.w.Nw; OLG Hamm, VersR 94, 1225; OLG Düsseldorf, NJW-RR 95, 285; OLG Koblenz, VersR 99, 1487; Harbauer, a.a.O., § 17 Rz. 2).

  • OLG Köln, 12.06.2018 - 9 U 15/18

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Ansprüchen des

    Nur solche Rechtshandlungen und Willenserklärungen, die auf eine Änderung oder Verwirklichung der Rechtslage hinzielen, können einen Rechtsverstoß auslösen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 18.01.1994 - 4 U 235/92 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 140/04

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses wegen Bergbauschäden

    Dass der Versicherer die Deckung zunächst aus anderen Gründen abgelehnt hat, hindert die Berufung im Prozess auf die fehlende Erfolgsaussicht nicht, da durch den Wechsel der Begründung kein schützenswertes Vertrauen des Versicherungsnehmers enttäuscht wird (BGH VersR 1986, 132, a.A. OLG Hamm VersR 1994, 1225, Düsseldorf VersR 1994, 1337, Köln, LG Kiel VersR 1986, 338).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2001 - 7 U 211/00

    Umfang der Baurisikoklausel

  • LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16

    Bestehen eines Anspruchs auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung

  • LG Köln, 16.06.2016 - 24 S 3/16

    Deckungsschutzbegehren aus einer Rechtsschutzversicherung; Versagung des

  • OLG Köln, 22.02.2000 - 9 U 74/99
  • LG Köln, 13.04.2017 - 24 O 318/16
  • LG Köln, 02.11.2017 - 24 O 210/17

    Ausschluss des Anspruchs auf Deckungsschutz wegen Eingreifens der

  • LG Düsseldorf, 26.08.2003 - 11 O 62/03

    Rechtsschutz für Klage auf Ausgleichsanspruch - Agent erhält Deckungszusage

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