Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.01.1994 - 1 U 52/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3160
OLG Köln, 27.01.1994 - 1 U 52/93 (https://dejure.org/1994,3160)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.1994 - 1 U 52/93 (https://dejure.org/1994,3160)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 1 U 52/93 (https://dejure.org/1994,3160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herabgehen auf einer normalen Treppe; Stolpern; Hinfallen ; Erfahrungssatz; Im Verkehr erforderliche Sorgfalt ; Aufmerksamkeit; Festhalten am Treppengeländer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1052
  • MDR 1994, 561
  • VersR 1994, 1439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62

    Begriff der Handlung

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.1994 - 1 U 52/93
    Unter Handlung in diesem Sinne ist ein menschliches Tun zu verstehen, das der Bewußtseinskontrolle und Willenslenkung unterliegt und somit beherrschbar ist (BGHZ 39, 103, 106 = NW 1963, 953).

    Keine Handlungen im Sinne des § 823 BGB sind danach ausschließlich körperliche Bewegungen, die unter psychischem Zwang ausgeführt werden oder als unwillkürlicher Reflex durch fremde Einwirkung ausgelöst worden sind (BGHZ 39, 103, 106).

    Unter Handlung in diesem Sinne ist ein menschliches Tun zu verstehen, das der Bewußtseinskontrolle und Willenslenkung unterliegt und somit beherrschbar ist (BGHZ 39, 103, 106 = NW 1963, 953).

    Keine Handlungen im Sinne des § 823 BGB sind danach ausschließlich körperliche Bewegungen, die unter psychischem Zwang ausgeführt werden oder als unwillkürlicher Reflex durch fremde Einwirkung ausgelöst worden sind (BGHZ 39, 103, 106).

  • LG Münster, 28.09.2015 - 2 O 374/14

    Schadensersatzklage nach Sportunfall während eines Inline-Skating-Kurses

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist von einer "Handlung" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB nur bei einem Verhalten auszugehen, das der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegt und somit beherrschbar ist (vgl. BGH, Urteil v. 12.02.1963 - VI ZR 70/62; OLG Köln, Urteil vom 27.1. 1994 - 1 U 52/93; Spindler, in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, 01.11.2013, § 823 Rn. 5 m.w.N.).
  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

    Vielmehr betrifft dieser Umstand die Frage des Vertretenmüssens i.S. des § 276 BGB (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2003 - 19 O 403/02, zfs 2003, 170 f. mit zust. Anmerkung von Diehl ; ferner BGH, Urt. v. 16.03.1976 - VI ZR 62/75, VersR 1976, 734; OLG Jena, Urt. v. 07.03.2001 - 4 U 893/00, NJW-RR 2001, 1319, juris Rn. 6; Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 90 Rn. 10 f.; s. ferner OLG Hamm, Urt. v. 16.07.1974 - 5 Ss 331/74, MDR 1975, 69 f. zu ruckartigen Bewegungen eines Kraftfahrers als Reaktion auf ein Hineinfliegen eines Gegenstandes in das Auge; OLG Hamm, Urt. v. 13.07.2001 - 9 U 141/00, NJW-RR 2002, 90 f., juris Rn. 6 zum Zurücksetzen eines Fußes an einem Stehtisch; OLG Köln, Urt. v. 27.01.1994 - 1 U 52/93, NJW-RR 1994, 1052, juris Rn. 5 f. und OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.1996 - 22 U 192/94, NJW-RR 1997, 1313jeweils zum Ausrutschen und Hinunterrutschen auf einer Treppe; AG Oldenburg (Holstein), Urt. v. 20.07.2010 - 23 C 927/09, juris Rn. 24 f. zum Griff in ein Lenkrad durch den Beifahrer).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10

    Frachtführerhaftung: Qualifiziertes Verschulden bei offensichtlichem

    Legt - wie hier - allein die Nebenintervenientin ein Rechtsmittel ein, ergeht die Kostengrundentscheidung allein ihr gegenüber (OLG Köln NJW-RR 1994, 1052; OLG Celle OLGR 1996, 84).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 21 U 123/10

    Anpassung eines über zwei Jahre laufenden Vertrages über die Entsorgung von

    Deshalb und in Anbetracht des Umstandes, dass die Belastung der Streithelferin mit Kosten des Rechtsstreits die Ausnahme bildet, war im vorliegenden Fall die Klägerin mit anteiligen Kosten des Rechtsstreits zu belasten (so auch insgesamt OLG Celle, OLGR 1996, 84; KG Berlin, Urteil vom 11.10.2004, Az.: 22 U 380/03, über juris, Rn. 37; vgl. auch OLG Köln, VersR 1994, 1439-1440, über juris, Rn. 8).
  • OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20

    Sorgfaltspflichten beim Paartanz

    Eine Verletzungshandlung i.S.d. § 823 BGB setzt ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten, das nicht durch physischen Zwang oder durch infolge Fremdeinwirkung ausgelösten unwillkürlichen Reflex veranlasst ist, voraus (BGHZ 29, 103 ff., OLG Köln, NJW-RR 1994, 1052; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1313).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 7 U 60/09

    Private Krankheitskostenzusatzversicherung: Bedingungsgemäße Einschränkung der

    Zwar hat hier nur der Streithelfer allein Berufung eingelegt und das Rechtsmittel begründet, was zur Folge haben kann, dass die Kosten des Berufungsverfahrens im Umfang des Unterliegens allein von ihm zu tragen wären (OLG Köln, VersR 1994, 1439).
  • AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den

    Vielmehr betrifft dieser Umstand die Frage des Vertretenmüssens gemäß § 276 BGB (s. zum Ganzen zutreffend LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2003 - 19 O 403/02, zfs 2003, 170 f. mit zust. Anmerkung von Diehl ; ferner BGH, Urt. v. 16.03.1976 - VI ZR 62/75, VersR 1976, 734; OLG Hamm, Urt. v. 16.07.1974 - 5 Ss 331/74, MDR 1975, 69 f. zu ruckartigen Bewegungen eines Kraftfahrers als Reaktion auf ein Hineinfliegen eines Gegenstandes in das Auge; OLG Hamm, Urt. v. 13.07.2001 - 9 U 141/00, NJW-RR 2002, 90 f., juris Rn. 6 zum Zurücksetzen eines Fußes an einem Stehtisch; OLG Köln, Urt. v. 27.01.1994 - 1 U 52/93, NJW-RR 1994, 1052, juris Rn. 5 f. und OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.1996 - 22 U 192/94, NJW-RR 1997, 1313 jeweils zum Ausrutschen und Hinunterrutschen auf einer Treppe; wegen fehlenden Verschuldens letztlich offen lassend für das Greifen eines ins Stolpern geratenen Tänzers nach einem Dritten OLG Celle, Urt. v. 27.03.2002 - 9 U 283/01, MDR 2002, 1124, juris Rn. 20).
  • OLG Köln, 30.06.2014 - 19 U 159/13

    Zulässigkeit der Berufung des Streithelfers

    Zwar erlangen die Kläger durch die Berufung der Streithelfer die Stellung von Berufungsklägern, indes sind die Kosten des Berufungsverfahrens allein den Streithelfern aufzuerlegen, die das Rechtsmittel ergriffen haben (vgl. OLG Köln, Urt. v. 27.01.1994 - 1 U 52/93, juris).
  • OLG Celle, 27.03.2002 - 9 U 283/01

    Schadensersatz für Verletzung beim Tanzen

    Verletzungshandlung in diesem Sinne ist aber nur ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten, das nicht durch physischen Zwang oder durch infolge Fremdeinwirkung ausgelösten unwillkürlichen Reflex veranlasst ist (BGHZ 39, 103 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1052 , OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1313).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.11.1993 - 18 U 77/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5439
OLG Düsseldorf, 04.11.1993 - 18 U 77/93 (https://dejure.org/1993,5439)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.1993 - 18 U 77/93 (https://dejure.org/1993,5439)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 1993 - 18 U 77/93 (https://dejure.org/1993,5439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustandsverantwortlichkeit; Hotel; Reiseveranstalter; Verkehrssicherungspflicht; Thekenanlage

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 4 O 358/92
  • OLG Düsseldorf, 04.11.1993 - 18 U 77/93

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.1993 - 18 U 77/93
    Daneben besteht eine eigene Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters selbst (vgl BGHZ 103, 298 ).

    Grundsätzlich ist im Rahmen von § 823 BGB anerkannt, daß derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahr für Dritte schafft oder andauern läßt und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst abzuwenden (BGH NJW 1985, 1773 ; BGHZ 103, 298 ).

    Vielmehr oblag es ihr, den Zustand regelmäßig durch einen erfahrenen Reiseleiter zu überprüfen und sich davon zu überzeugen, daß z.B. von Treppen und Aufzügen, elektrischen Anlagen und den sonstigen Einrichtungen des Hotels keine Gefahren für die Reisenden ausgingen (vgl. BGHZ 103, 298, 305 f).

  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 225/59

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auf ihren Friedhöfen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.1993 - 18 U 77/93
    Die Klägerin, die darlegungs- und beweispflichtig ist, daß der Eintritt des schädigenden Erfolges bei pflichtgemäßem Handeln mit Sicherheit vermieden worden wäre (vgl. BGH NJW 1961, 868 ), hat keine Anhaltspunkte dazu vorgetragen, daß bei einer Besichtigung die Gefährdung der Standfestigkeit der Theke schon erkennbar gewesen wäre.
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 193/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.1993 - 18 U 77/93
    Grundsätzlich ist im Rahmen von § 823 BGB anerkannt, daß derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahr für Dritte schafft oder andauern läßt und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, auch verpflichtet ist, zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst abzuwenden (BGH NJW 1985, 1773 ; BGHZ 103, 298 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 20 U 30/02

    Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch

    Dort muss der Reiseveranstalter sich deshalb davon überzeugen, dass z.B. von Treppen, Fluren und Aufzügen, elektrischen Anlagen und sonstigen Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen (BGHZ 103, 298, 305; vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1439; NJW-RR 1997, 1483).
  • OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12

    Reisevertrag: Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen des Sturzes des Reisenden

    Dort muss der Reiseveranstalter sich deshalb davon überzeugen, dass z. B. von Treppen, Fluren und Aufzügen, elektrischen Anlagen und sonstigen Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen (BGHZ 103, 298, 305, Tz. 26; vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 1994, 1439; NJW-RR 1997, 1483).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.03.1994 - 1 U 252/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8794
OLG Zweibrücken, 30.03.1994 - 1 U 252/92 (https://dejure.org/1994,8794)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.03.1994 - 1 U 252/92 (https://dejure.org/1994,8794)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. März 1994 - 1 U 252/92 (https://dejure.org/1994,8794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 852; StVG § 14
    Voraussetzungen der Verjährung von Ansprüchen auf Ersatz "weiteren" Schadens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2012 - 8 Ta 60/12

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Demgegenüber ziehen schwere Verletzungen fast immer die Befürchtung von Spätschäden nach sich, mit der Folge, dass die Verjährung ab dem ersten Schaden beginnt (OLG Zweibrücken VersR 1994, 1439).
  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 12 U 119/10

    Begriff der Entstehung eines Einspruchs i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB

    Demgegenüber ziehen schwere Verletzungen fast immer die Befürchtung von Spätschäden nach sich, mit der Folge, dass die Verjährung ab dem ersten Schaden beginnt (OLG Karlsruhe VersR 1992, 1273; OLG Koblenz VersR 1994, 866; OLG Zweibrücken VersR 1994, 1439; Lepa VersR 1986, 301, 304).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht